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   BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99   

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https://dejure.org/2000,4590
BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99 (https://dejure.org/2000,4590)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2000 - NotZ 21/99 (https://dejure.org/2000,4590)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2000 - NotZ 21/99 (https://dejure.org/2000,4590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der persönlichen Eignung einer Person für das Amt des Notars wegen eines anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hinsichtlich der Beihilfe zur Untreue - Mangelnde Eignung zum Amt des Notars bei hinreichendem Verdacht der Begehung einer Straftat

  • Judicialis

    BNotO § 111 Abs. 4; ; BNotO § 6 Abs. 1 Satz 1; ; BNotO § 6; ; BNotO § 64 a; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; StPO § 153 a; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO §§ 6, 64a
    Zulassung zum Notar bei anhängigem Ermittlungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2000, 717
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 24/98

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars;

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
    Dies schließt seine Bestellung aus (Senat, Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755, 756; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 30. November 1998, NotZ 24/98), so daß ihn die Antragsgegnerin zu Recht in das Auswahlverfahren nach § 6 Abs. 3 BNotO nicht einbezogen hat.
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99

    Notarstelle - Bewerbereignung

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
    Mit den sofortigen Beschwerden (hier: NotZ 21/99, betr. die Ausschreibung vom 25. Oktober 1996; parallel: NotZ 22/99 betr. die Ausschreibung vom 12. Dezember 1997) verfolgt der Antragsteller seine Anträge, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihn bei dem jeweiligen Auswahlverfahren zu berücksichtigen, fort.
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 30/94

    Falschaussage - Amtsenthebung

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
    Dies schließt seine Bestellung aus (Senat, Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755, 756; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 30. November 1998, NotZ 24/98), so daß ihn die Antragsgegnerin zu Recht in das Auswahlverfahren nach § 6 Abs. 3 BNotO nicht einbezogen hat.
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
    Dies steht indessen der Verwertung der Vorgänge vom Juli 1993 nicht entgegen, denn der Senat ist insoweit zu eigenen Feststellungen in der Lage (Senat, Beschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 30/93, BNotO § 6 Eignung 5).
  • BGH, 22.03.1999 - NotZ 33/98

    Bedenken gegen persönliche Eignung einer Person bei Bestellung zum Notar -

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
    Zu den für beide Bewerbungen maßgeblichen Zeitpunkten, nämlich dem Ablauf der an die jeweilige Ausschreibung anschließenden Bewerbungsfrist (Senatsbeschl. v. 22. März 1999, NotZ 33/98 zur Veröffentl. bestimmt), bestanden begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Antragstellers für das Amt des Notars (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 36/97

    Bestellung eines weiteren Notars im Amtsgerichtsbezirk Flensburg - Abhängigkeit

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
    Nachdem sich der Antragsteller erfolglos um eine der am 27. Oktober 1995 ausgeschriebenen Stellen für Anwaltsnotare in Berlin beworben hatte (Senat, Beschl. v. 20. Juli 1998, NotZ 36/97), bewarb er sich erneut um eine der im Amtsblatt für Berlin vom 25. Oktober 1996 und vom 12. Dezember 1997 ausgeschriebenen Stellen.
  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72
    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
    Dies schließt seine Bestellung aus (Senat, Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755, 756; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 30. November 1998, NotZ 24/98), so daß ihn die Antragsgegnerin zu Recht in das Auswahlverfahren nach § 6 Abs. 3 BNotO nicht einbezogen hat.
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99

    Eignung eines Notarbewerbers bei Anhängigkeit eines (Wirtschafts-)Strafverfahrens

    Mit den sofortigen Beschwerden (hier: NotZ 21/99, betr. die Ausschreibung vom 25. Oktober 1996; parallel: NotZ 22/99 betr. die Ausschreibung vom 12. Dezember 1997) verfolgt der Antragsteller seine Anträge, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihn bei dem jeweiligen Auswahlverfahren zu berücksichtigen, fort.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 44/02

    Zurückweisung der Bewerbung um eine Notarstelle mangels persönlicher Eignung des

    Die Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin hält sich im Rahmen des der Justizverwaltung insoweit nach der Rechtsprechung des Senats eingeräumten Beurteilungsspielraums (dazu grundlegend BGHZ 134, 137; aus neuerer Zeit Senatsbeschlüsse vom 20. März 2000 - NotZ 21 und 22/99 - DNotZ 2000, 717 und ZNotP 2000, 404 sowie vom 20. November 2000 - NotZ 22/00 - ZNotP 2001, 114 und vom 31. Juli 2000 in der Sache NotZ 5/00 des Antragstellers).
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 10/04

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars; Feststellung der Voraussetzungen für die

    Es ist nicht erforderlich, daß sich bereits in einem konkreten Fall Anhaltspunkte dafür ergeben haben, der Notar könnte aufgrund seiner wirtschaftlichen Zwangslage sachwidrigen Einflüssen auf seine Amtsführung nicht entgegengetreten sein oder er habe gar Fremdgelder weisungswidrig für sich verbraucht (Senat, Beschluß vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/99 = DNotZ 1991, 94, 95).
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 2/04

    Voraussetzungen für eine vorläufige Amtsenthebung eines Notars; Anhaltspunkte für

    Es ist nicht erforderlich, daß sich bereits in einem konkreten Fall Anhaltspunkte dafür ergeben haben, der Notar könnte aufgrund seiner wirtschaftlichen Zwangslage sachwidrigen Einflüssen auf seine Amtsführung nicht entgegengetreten sein oder er habe gar Fremdgelder weisungswidrig für sich verbraucht (Senat, Beschluß vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/99 = DNotZ 1991, 94, 96).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 43/02

    Zurückweisung der Bewerbung um eine Notarstelle mangels persönlicher Eignung des

    Die Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin hält sich im Rahmen des der Justizverwaltung insoweit nach der Rechtsprechung des Senats eingeräumten Beurteilungsspielraums (dazu grundlegend BGHZ 134, 137; aus neuerer Zeit Senatsbeschlüsse vom 20. März 2000 - NotZ 21 und 22/99 - DNotZ 2000, 717 und ZNotP 2000, 404 sowie vom 20. November 2000 - NotZ 22/00 - ZNotP 2001, 114 und vom 31. Juli 2000 in der Sache NotZ 5/00 des Antragstellers).
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