Rechtsprechung
BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer
Persönlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars - Laufen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in Bezug auf eine Wirtschaftsstraftat des Bewerbers - Beurteilung nach den Gefahren für den Rechtsverkehr, die von ihm ausgehen könnten, wenn er das Amt inne ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 6 Abs. 1, § 64a
Eignung eines Notarbewerbers bei Anhängigkeit eines (Wirtschafts-)Strafverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1444
- MDR 2000, 854
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93
Falschaussage - Amtsenthebung
Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99
Dies steht indessen der Verwertung der Vorgänge vom Juli 1993 nicht entgegen, denn der Senat ist insoweit zu eigenen Feststellungen in der Lage (Senat, Beschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 30/93, BNotO § 6 Eignung 5). - BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
Zulassung zum Notar bei anhängigem Ermittlungsverfahren
Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99
Mit den sofortigen Beschwerden (hier: NotZ 21/99, betr. die Ausschreibung vom 25. Oktober 1996; parallel: NotZ 22/99 betr. die Ausschreibung vom 12. Dezember 1997) verfolgt der Antragsteller seine Anträge, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihn bei dem jeweiligen Auswahlverfahren zu berücksichtigen, fort. - BGH, 30.11.1998 - NotZ 24/98
Beurteilung der persönlichen Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars; …
Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99
Dies schließt seine Bestellung aus (Senat, Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755, 756; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 30. November 1998, NotZ 24/98), so daß ihn die Antragsgegnerin zu Recht in das Auswahlverfahren nach § 6 Abs. 3 BNotO nicht einbezogen hat.
- BGH, 18.09.1995 - NotZ 30/94
Notarstelle - Bewerbereignung
Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99
Dies schließt seine Bestellung aus (Senat, Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755, 756; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 30. November 1998, NotZ 24/98), so daß ihn die Antragsgegnerin zu Recht in das Auswahlverfahren nach § 6 Abs. 3 BNotO nicht einbezogen hat. - BGH, 20.07.1998 - NotZ 36/97
Bedenken gegen persönliche Eignung einer Person bei Bestellung zum Notar - …
Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99
Nachdem sich der Antragsteller erfolglos um eine der am 27. Oktober 1995 ausgeschriebenen Stellen für Anwaltsnotare in Berlin beworben hatte (Senat, Beschl. v. 20. Juli 1998, NotZ 36/97), bewarb er sich erneut um eine der im Amtsblatt für Berlin vom 25. Oktober 1996 und vom 12. Dezember 1997 ausgeschriebenen Stellen. - BGH, 22.03.1999 - NotZ 33/98
Bestellung eines weiteren Notars im Amtsgerichtsbezirk Flensburg - Abhängigkeit …
Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99
Zu den für beide Bewerbungen maßgeblichen Zeitpunkten, nämlich dem Ablauf der an die jeweilige Ausschreibung anschließenden Bewerbungsfrist (Senatsbeschl. v. 22. März 1999, NotZ 33/98 zur Veröffentl. bestimmt), bestanden begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Antragstellers für das Amt des Notars (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO). - BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72
Auszug aus BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99
Dies schließt seine Bestellung aus (Senat, Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755, 756; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 30. November 1998, NotZ 24/98), so daß ihn die Antragsgegnerin zu Recht in das Auswahlverfahren nach § 6 Abs. 3 BNotO nicht einbezogen hat.
- BGH, 12.07.2004 - NotZ 1/04
Eignung eines Notarbewerbers bei zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht …
a) Wartet die Justizverwaltung wegen Zweifeln an der persönlichen Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars den Abschluß eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ab, schafft sie dadurch kein berechtigtes Vertrauen darauf, sie werde, wenn es nicht zur Klage kommt, die Eignung bejahen, gleich aus welchen Gründen die Ermittlungen abgeschlossen worden sind (im Anschluß an Senat, Beschl. v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404).Nach der Rechtsprechung des Senats muß die persönliche Eignung des Bewerbers für das Notaramt, wie dies auch für die fachliche Eignung gilt (BGHZ 126, 39; zul. Beschl. v. 3. November 2003, NotZ 14/03, NJW-RR 2004, 708), bei Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen und zum Zeitpunkt der Bestellung fortbestehen (Beschl. v. 22. März 1999, NotZ 33/98, ZNotP 1999, 250; Beschl. v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404; vgl. § 6b Abs. 4 BNotO in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Abänderung der Bundesnotarordnung und andere Gesetze vom 31. August 1998, BGBl. I S. 2585).
b) Allerdings gebietet es das nach Art. 12 Abs. 1 GG verbürgte Recht auf Zugang zum Beruf, Zweifel an der Eignung des Bewerbers nicht sachwidrig in der Schwebe zu halten, sondern mit den gebotenen Mitteln zu erhärten oder auszuschließen (Senatsbeschl. v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404).
Sind bei dessen Fortschreiten Hindernisse zu überwinden, ist die Justizverwaltung nicht darauf verwiesen, im Verfahren nach §§ 6, 64a BNotO die strafrechtlichen Ermittlungen zu überholen (Senatsbeschl. v. 20. März 2000, NotZ 22/99, aaO).
- BGH, 08.07.2002 - NotZ 1/02
Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der …
Zu den für den Amtsenthebungsgrund maßgeblichen Feststellungen kann der Senat bereits im Verfahren nach §§ 111 Abs. 4 BNotO, 42 Abs. 6 BRAO, 12 FGG gelangen (…vgl. Senat, Beschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 30/93, BGHR BNotO § 6 Eignung 5; v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404). - BGH, 12.07.2004 - NotZ 3/04
Berichtspflichten eines Notars bei Nebentätigkeit im Aufsichtsrat eines …
Der Schutz des Publikums verlangt deshalb, und zwar sowohl bei der Zulassung zum Amt (Senatsbeschl. v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404), als auch bei dessen Ausübung eine staatliche Rechtskontrolle ohne Abstriche.
- BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
Maßgeblicher Zeitpunkt für Eignung für das Amt des Notars
Mit den sofortigen Beschwerden (hier: NotZ 21/99, betr. die Ausschreibung vom 25. Oktober 1996; parallel: NotZ 22/99 betr. die Ausschreibung vom 12. Dezember 1997) verfolgt der Antragsteller seine Anträge, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihn bei dem jeweiligen Auswahlverfahren zu berücksichtigen, fort. - BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff …
Dies gilt zunächst im Verfahren vor der Landesjustizverwaltung, wo § 64a Abs. 2 BNotO die Mitwirkung des Notars zur Grundlage der Ermittlungen macht und an deren Ausbleiben Rechtsnachteile knüpft, genauso aber im anschließenden Gerichtsverfahren (vgl. Senatsbeschl. v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404, 405). - BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 9/14
Amtsenthebung eines Notars: Die Interessen der Rechtsuchenden gefährdende Art der …
Der Notar hat es, da es sich bei der Amtsenthebung um sein Wirtschaften handelt, vornehmlich in der Hand, die notwendige Aufklärung zu vermitteln (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 20. März 2000 - NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404, 405). - BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00
Eignung für Amt des Notars bei Trunkenheit im Verkehr und anschließender …
Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Ablauf der Bewerbungsfrist Mitte Juni 1999 (…Senatsbeschl. v. 22. März 1999, NotZ 33/98, BGHR BNotO § 6, Eignung 13), konnte der Antragsgegner, was entgegen der Auffassung des Antragstellers genügt, vom Fortbestehen von Zweifeln an der Eignung für das Amt (st. Rspr., Senatsbeschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755 f; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404) ausgehen. - BGH, 14.07.2003 - NotZ 44/02
Zurückweisung der Bewerbung um eine Notarstelle mangels persönlicher Eignung des …
Die Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin hält sich im Rahmen des der Justizverwaltung insoweit nach der Rechtsprechung des Senats eingeräumten Beurteilungsspielraums (dazu grundlegend BGHZ 134, 137; aus neuerer Zeit Senatsbeschlüsse vom 20. März 2000 - NotZ 21 und 22/99 - DNotZ 2000, 717 und ZNotP 2000, 404 sowie vom 20. November 2000 - NotZ 22/00 - ZNotP 2001, 114 und vom 31. Juli 2000 in der Sache NotZ 5/00 des Antragstellers). - BGH, 14.07.2003 - NotZ 43/02
Zurückweisung der Bewerbung um eine Notarstelle mangels persönlicher Eignung des …
Die Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin hält sich im Rahmen des der Justizverwaltung insoweit nach der Rechtsprechung des Senats eingeräumten Beurteilungsspielraums (dazu grundlegend BGHZ 134, 137; aus neuerer Zeit Senatsbeschlüsse vom 20. März 2000 - NotZ 21 und 22/99 - DNotZ 2000, 717 und ZNotP 2000, 404 sowie vom 20. November 2000 - NotZ 22/00 - ZNotP 2001, 114 und vom 31. Juli 2000 in der Sache NotZ 5/00 des Antragstellers).