Rechtsprechung
BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB
Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle Handlungen (Vergewaltigung); Vorherige Durchführung gegen Entgelt; Regelbeispiel des besonders schweren Falles der sexuellen Nötigung nur bei weiteren entwürdigende Umstände; Verwenden eines ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erzwingung des Beischlafs - Eindringen in den Körper - Sexuelle Handlungen - Durchführung sexueller Handlungen gegen Entgelt - Besonders schwerer Fall - Sexuelle Nötigung - Weitere entwürdigende Umstände - Erniedrigung
- Judicialis
StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
Strafzumessung bei der Vergewaltigung einer Prostituierten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2185
- NStZ 2001, 369
- StV 2001, 451
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09
Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und …
Der von der Strafkammer zum Beleg seiner gegenteiligen Auffassung herangezogene Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2001 (NStZ 2001, 369) betraf den Fall eines grundsätzlich gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen bereiten Tatopfers. - BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20
Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche …
Ob eine andere ähnliche sexuelle Handlung das Opfer besonders erniedrigt, bedarf grundsätzlich der positiven Feststellung der Umstände des Einzelfalls, die in wertender Betrachtung die Annahme der besonderen Erniedrigung des Tatopfers stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - 4 StR 79/01, NJW 2001, 2185, 2186; Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672, 673 (jew. zu § 177 Abs. 2 StGB aF)). - BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19
Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits …
Nachdem eine Beischlafshandlung vorlag, wäre dann auch die Bezeichnung der Tat im Schuldspruch als "Vergewaltigung" trotz Verneinung der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB weiterhin zutreffend (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2185, Rn. 7, 9 bei juris;… LK/Hörnle, 12. Aufl. 2009, § 177 StGB Rn. 213;… Fischer a.a.O. § 177 StGB Rn. 162;… a.A. MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl. 2017, § 177 StGB Rn. 209).
- BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10
Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung …
Dies kommt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann in Betracht, wenn der Täter aufgrund der Nähe zum Tatopfer diesem jederzeit ohne Weiteres mit dem Messer Verletzungen beibringen kann (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 7, NStZ 2001, 369; Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 439/05; s. aber auch BGH NStZ 2000, 254) und das Tatopfer wegen seiner fortbestehenden Angst vor dem gefährlichen Werkzeug den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt. - BGH, 04.11.2004 - 4 StR 368/04
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Eindringen)
Wegen der Tenorierung im Fall der Vergewaltigung (Fall 7 der Urteilsgründe) verweist der Senat auf BGH NJW 2001, 2185, 2186. - BGH, 11.07.2001 - 3 StR 214/01
Vergewaltigung; Begriff der besonders erniedrigenden Behandlung bei einer …
c) Einen weiteren Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten stellt es hier dar, daß die Kammer der grundsätzlichen Bereitschaft der Zeugin zu sexuellen Handlungen gegen Bezahlung "ausschlaggebende" (UA S. 9) Bedeutung für die Annahme eines minder schweren Falles beigemessen hat Diese Argumentation des Landgerichts ähnelt den Erwägungen der Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschl. vom 20. März 2001 - 4 StR 79/01, NStZ 2001, 369 - zum Abdruck in BGHSt bestimm), wonach für die Annahme eines besonders schweren Falles über die Verwirklichung eines Regelbeispieles des Absatzes 2 zum Nachteil einer Prostituierten hinaus zusätzlich weitere entwürdigende Umstände erforderlich sind, die eine besondere Erniedrigung des Opfers durch die sexuellen Handlungen ergeben. - BGH, 14.12.2005 - 2 StR 439/05
Vergewaltigung (Versuch; Vollendung); sexuelle Nötigung
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter - wie hier der Angeklagte - auf Grund der Nähe zum Tatopfer diesem jederzeit ohne Weiteres mit der spitzen Haushaltsschere Verletzungen beibringen kann (vgl. BGH NStZ 2001, 369; NStZ-RR 1999, 7;… Tröndle/Fischer aaO Rdn. 84;… Eser in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. § 250 Rdn. 29 jeweils m.w.N.) und das Tatopfer wegen seiner fortbestehenden Angst vor der Schere den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt. - BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22
Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)
Der Tatbestand erfasst nach geltender Rechtslage die Vornahme sexueller Handlungen, mit denen sich der Täter - auch ohne Nötigungsmittel (vgl. Hoven, NStZ 2020, 578; zur früheren Rechtslage noch BGH, Beschlüsse vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; vom 20. März 2001 - 4 StR 79/01, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 16; abl. - BGH, 06.11.2007 - 3 StR 418/07
Ablehnung eines Sachverständigengutachtens (eigene Sachkunde); besonders schwerer …
Angesichts der Besonderheiten der Tat, auf die das Landgericht zutreffend abgestellt hat (Verbringen der Nebenklägerin gegen ihren Willen von H. aus in eine ihr unbekannte Gegend, Anhalten auf freiem Feld und die dadurch beim Opfer hervorgerufene große Angst), der festgestellten Tatmotivation des Angeklagten, die Nebenklägerin "zur Strafe" nicht nur auszusetzen, sondern sich zuvor von ihr noch sexuell befriedigen zu lassen, und seines Verhaltens unmittelbar im Anschluss an die Tat (Wenn sie nicht sofort aussteige und verschwinde, werde er sie im Steinhuder Meer ertränken), das eine deutliche Missachtung der Nebenklägerin ausdrückt und zugleich die vom Angeklagten beabsichtigte besondere Erniedrigung ihrer Person durch die Tat deutlich macht, ist dies auch unter Berücksichtigung der in der Entscheidung BGH NStZ 2001, 369 aufgestellten Maßstäbe nicht zu beanstanden. - BGH, 10.07.2001 - 5 StR 236/01
Glaubwürdigkeitsüberprüfung; Beweiswürdigung; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; …
Das Landgericht ist vom zutreffenden Strafrahmen des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB ausgegangen Manipulationen in der Scheide, gefolgt von dem Versuch des Analverkehrs stellen ein die Geschädigte besonders erniedrigendes Verhalten dar (…vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 (i.d.F. des 6. StrRG) - Strafrahmenwahl 12; BGH NStZ 2001, 369), das keiner ins einzelne gehenden Erörterung durch das Landgericht bedurfte. - LG Essen, 11.01.2021 - 65 KLs 41/20
Besonders schwerer sexueller Übergriff
- BGH, 06.09.2007 - 3 StR 418/07