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   BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07   

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BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07 (https://dejure.org/2008,622)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2008 - 1 StR 488/07 (https://dejure.org/2008,622)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 (https://dejure.org/2008,622)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 213 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 358 Abs. 2 StPO
    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen (Gefährdungsschaden und endgültiger Vermögensnachteil; bedingter Vorsatz; direkter Vorsatz); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Terminierung in Wirtschaftsstrafsachen; Verhandlungsdichte; Bedeutung ...

  • lexetius.com

    StGB § 266 Abs. 1; StPO § 213; EMRKArt. 6 Abs. 1 Satz 1

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorsatzes und des Vorliegens eines Vermögensnachteils bei Untreuehandlungen durch pflichtwidriges Eingehen von Risiken für fremdes Vermögen; Voraussetzungen einer konventionswidrigen Verzögerung während des gerichtlichen Verfahrens; Ablauf des ...

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1; ; StPO § 213; ; EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminierung in Wirtschaftsstrafsachen; Vorsatz und Vermögensnachteil bei Untreuehandlungen durch pflichtwidriges Eingehen von Risiken für fremdes Vermögen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Gefährdungsschaden und zum Eventualvorsatz bei der Untreue (RA Markus Adick)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - BGH zur Verfahrensverzögerung: Eile mit Weile

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; § 266 Abs. 1 StGB
    Vorsatz und Vermögensnachteil bei Untreue (Wiss. Mitarbeiterin Stefanie Selle / Wiss. Mitarbeiter Christopher Wietz, Düsseldorf; ZIS 2008, 471)

  • dr-livonius.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    (RA'in Antje Klötzer, RA'in Dr. Hellen Schilling; StraFo 2008, 305)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2451
  • ZIP 2008, 1426
  • NStZ 2008, 457
  • StV 2008, 414
  • JR 2008, 299
  • JR 2008, 302
  • JR 2008, 426
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    Auf die vom Beschwerdeführer zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 51, 100 (= NJW 2007, 1760) kommt es hier in mehrfacher Hinsicht nicht an.

    Nach dieser Entscheidung "ist der Tatbestand der Untreue in Fällen der vorliegenden Art im subjektiven Bereich dahingehend zu begrenzen, dass der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraussetzt, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet" (BGHSt 51, 100, 121 Rdn. 63).

    Darum ging es in der oben genannten Entscheidung (BGHSt 51, 100), die sich in der zitierten Aussage ausdrücklich auf Fälle der - damals - vorliegenden Art beschränkte.

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    Wenn die Strafkammer nach angemessener Zeit zur Vorbereitung des Verfahrens (vgl. dazu unten) wegen genereller Überlastung nicht alsbald verhandeln konnte, ist dies der Justiz zuzurechen (vgl. BVerfG - KammerBeschlüsse vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07 - und vom 19. September 2007 - 2 BvR 1847/07 -).

    In aller Regel ist das dann nur parallel zu bereits laufenden - oder anstehenden - Verhandlungen möglich, die im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot bei vorausschauender, auch größere Zeiträume umfassender Hauptverhandlungsplanung (vgl. BVerfG - Kammer-Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvR 1847/07 32 - und vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07) langfristig im Voraus zu terminieren waren.

  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    So ist beispielsweise der mit der Vergabe (Auszahlung) eines ungesicherten Kredits an ein zahlungsunfähiges Unternehmen - etwa um den drohenden Ausfall des Gesamtengagements intern oder gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weiterhin zu verschleiern - erlangte Rückzahlungsanspruch sofort weit über das bei jeder Kreditvergabe mögliche und zulässige Maß (zur Pflichtwidrigkeit vgl. BGHSt 46, 30; 47, 148, 149 ff.) hinaus minderwertig.

    Aus der Saldierung der ausbezahlten Darlehenssumme mit dem verbleibenden Wert der Rückzahlungsforderung folgt der unmittelbar und realiter eingetretene Vermögensnachteil (so ist auch BGHSt 47, 148, 156 f. zu verstehen).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    d) Einer Aufhebung des Strafausspruchs und insoweit der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht bedarf es im Hinblick auf die neue Rechtsprechung zur Kompensation von konventionswidrigen Verfahrenverzögerungen, dem Übergang von der Strafzumessungszur Vollstreckungslösung (BGH - GSSt - NJW 2008, 860), nicht.
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    So ist beispielsweise der mit der Vergabe (Auszahlung) eines ungesicherten Kredits an ein zahlungsunfähiges Unternehmen - etwa um den drohenden Ausfall des Gesamtengagements intern oder gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weiterhin zu verschleiern - erlangte Rückzahlungsanspruch sofort weit über das bei jeder Kreditvergabe mögliche und zulässige Maß (zur Pflichtwidrigkeit vgl. BGHSt 46, 30; 47, 148, 149 ff.) hinaus minderwertig.
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    Dem Recht des Angeklagten, sich durch den Verteidiger seiner - ersten - Wahl vertreten zu lassen, ist trotz des ebenso hochrangigen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 81; NStZ-RR 2007, 149; BVerfG - Kammer - NStZ-RR 2007, 311) Beschleunigungsgebots bei der Terminierung möglichst Rechnung zu tragen.
  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    Dies folgt für dieses Verfahren auch nicht aus der einen Einzelfall betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2008 (3 StR 563/07).
  • BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Beschleunigungsgebot in Haftsachen;

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    Wenn die Strafkammer nach angemessener Zeit zur Vorbereitung des Verfahrens (vgl. dazu unten) wegen genereller Überlastung nicht alsbald verhandeln konnte, ist dies der Justiz zuzurechen (vgl. BVerfG - KammerBeschlüsse vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07 - und vom 19. September 2007 - 2 BvR 1847/07 -).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    In aller Regel ist das dann nur parallel zu bereits laufenden - oder anstehenden - Verhandlungen möglich, die im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot bei vorausschauender, auch größere Zeiträume umfassender Hauptverhandlungsplanung (vgl. BVerfG - Kammer-Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvR 1847/07 32 - und vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07) langfristig im Voraus zu terminieren waren.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
    Wie lange mit dem Beginn der Hauptverhandlung zugewartet werden darf und an wie vielen Tagen in der Woche oder im Monat zu verhandeln ist, hängt immer vom Einzelfall ab (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2225).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 474/06

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (faires Verfahren; Wahlverteidigung:

  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

  • BGH, 09.01.2007 - 3 StR 465/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Beiordnung eines verfügbaren Verteidigers)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Soweit Unsicherheiten verbleiben, ist unter Beachtung des Zweifelssatzes der (Mindest-)Schaden im Wege der Schätzung zu ermitteln (vgl. BGHSt 30, 388 ; BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 ; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 ; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09 -, juris, Rn. 7).

    Die Ausdrücke "Gefährdungsschaden" oder "schadensgleiche Vermögensgefährdung" weisen mithin in der Sache nicht etwa auf eine richterrechtlich geschaffene besondere Kategorie von Gefährdungsdelikten hin; sie bezeichnen vielmehr eine nicht drohende, sondern eingetretene Vermögensminderung (vgl. Fischer, StraFo 2008, S. 269 ; Brüning/Wimmer, ZJS 2009, S. 94 ; Otto, JZ 1985, S. 69 ; ders., JZ 1993, S. 652 ; zur Frage, ob angesichts dessen die Terminologie glücklich ist, vgl. einerseits Ransiek, ZStW , S. 634 , sowie BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 und vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 , andererseits Beulke/Witzigmann, JR 2008, S. 430 ; Fischer, StraFo 2008, S. 269 ).

    Ihr lässt sich nicht das von den Beschwerdeführern (ähnlich Klötzer/Schilling, StraFo 2008, S. 303 ) für absurd gehaltene Ergebnis entgegenhalten, dass sich tatsächlich in höherem Maße als erwartet erfolgende Rückzahlungen nicht mehr schadensmindernd auswirken; eine unvorhersehbare glückliche nachträgliche Entwicklung ist nicht geeignet, die wirtschaftliche Minderwertigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt - die sich, soweit erkannt, bei einer Veräußerung der betreffenden Vermögenswerte voll auswirken würde - nachträglich zu beseitigen.

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Darauf, dass der auf diese Feststellung gestützte Schuldspruch der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands der Untreue in Fällen so genannter Gefährdungsschäden wohl widerspricht (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/06 = BGHSt 51, 100, 120 ff. (dazu Bernsmann GA 2007, 219, 229 ff.; Ransiek NJW 2007, 1727, 1729; Saliger NStZ 2007, 545, 549 ff.); Senatsbeschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 = NStZ 2007, 704 (dazu Schlösser NStZ 2008, 397 f.); ebenso BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07 = BGHSt 52, 182; dagegen aber BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/08 = NJW 2008, 2451 (dazu Klötzer/Schilling StraFo 2008, 305 ff.; Rübenstahl NJW 2008, 2454 f.); vgl. auch Nack StraFo 2008, 277 ff.) kommt es nicht an, weil in beiden Fällen kein Gefährdungsschaden, sondern ein endgültiger Vermögensschaden eingetreten ist.
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Die Ausführungen des Landgerichts zum Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung geben dem Senat jedoch Anlass, erneut (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1) auf die Besonderheiten beim Ablauf des gerichtlichen Verfahrens in Wirtschaftsstrafsachen hinzuweisen:.

    Denn das gebotene gründliche Aktenstudium der Berufsrichter vor Eröffnung des Hauptverfahrens und Terminierung der Hauptverhandlung schlägt sich regelmäßig nicht in den Akten nieder (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1).

    b) Beim gerichtlichen Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen bestehen Besonderheiten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1), die regelmäßig einen Vorrang der Gründlichkeit vor der Schnelligkeit gebieten: Der Eingang einer Anklageschrift ist auch bei Wirtschaftsstrafkammern nicht vorhersehbar.

    Am Ende einer intensiven Vorbereitung und der Eröffnungsberatung steht häufig nur ein Eröffnungsbeschluss, der aus einem Satz besteht (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1).

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Der Begriff der konkreten Vermögensgefährdung beschreibt dies nur unzureichend und ist entbehrlich (vgl. schon BGH, Beschl. vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 - (BGHR StGB § 266 I Nachteil 65) Rdn. 18 bis 22 zur entsprechenden Situation beim Vorwurf der Untreue gemäß § 266 StGB).

    Dies ist kaufmännischer Alltag (nicht überzeugend deshalb Beulke/Witzigmann, JR 2008, 430, 433, wonach diese schon im Senatsbeschl. vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 - (BGHR StGB § 266 I Nachteil 65) zur Untreue vertretene Auffassung nicht nur bei Wirtschaftswissenschaftlern auf Unverständnis stoße, sondern auch bei all denen Kopfschütteln auslöse, die in der Praxis mit der Vergabe von Krediten betraut sind).

  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Stets ist zu prüfen, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilig war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379 mwN; BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2452; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 102, 114).

    Deswegen sind eigenständige Feststellungen zum Vorliegen eines Nachteils geboten (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2452; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, NStZ 2009, 330, 331; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329, 330; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 112, 113 f. mwN).

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers kommt es dabei nicht darauf an, ob an den bedingten Vorsatz im Fall einer schadensgleichen Vermögensgefährdung weitergehende Anforderungen in der Weise zu stellen sind, dass der Täter die konkrete Gefahr des endgültigen Vermögensverlustes erkannt und zudem deren Realisierung gebilligt haben muss (so BGHSt 51, 100 (2. Strafsenat); a.A. BGH, Beschluss vom 30. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 ).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    Ein den Nachteil kompensierender deliktischer oder vertraglicher Schadensersatzanspruch gegen einen zahlungswilligen und mit ausreichenden liquiden Mitteln versehenen Täter - oder gegen eine seiner Gesellschaften - lag ersichtlich nicht vor (vgl. dazu BGH NStZ 2008, 457).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 576/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB aufgehoben

    Ein solches ist regelmäßig gegeben, wenn der Vertragsschluss und die sich daran anschließende Darlehensauszahlung nach einer unzureichenden Bonitätsprüfung vorgenommen worden sind und dies dazu geführt hat, dass die Rückzahlung des Darlehens über das allgemeine Kreditrisiko hinaus gefährdet ist (vgl. BGHSt 40, 287, 294 ff.; 46, 30; 47, 148; BGH wistra 2000, 60, 61; NJW 2008, 2451, 2452; NStZ 2009, 330, 331; BVerfG NJW 2009, 2370, 2373).

    Vor diesem Hintergrund ist die in jüngster Zeit streitig gewordene Frage, ob im Rahmen der §§ 263, 266 StGB der bedingte Vorsatz hinsichtlich des Eintritts einer Vermögensgefährdung ausreicht (vgl. RGSt 75, 85; 76, 116; BGHSt 46, 30, 35; 47, 148, 156; 51, 100, 119 ff.; Fischer, StGB 56. Aufl. § 266 Rdn. 77 b; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 266 Rdn. 49) oder ob zusätzlich zu fordern ist, dass der Täter die konkrete Gefahr des endgültigen Vermögensverlustes sieht und auch deren Realisierung billigt (so BGHSt 51, 100, 121 - 2. Strafsenat; ebenso Fischer aaO § 266 Rdn. 78 b; ders. StraFo 2008, 269, 275; Schünemann NStZ 2008, 430 ff.; aA BGH NJW 2008, 2451, 2452; NStZ 2009, 330, 331 - jeweils 1. Strafsenat; BGHSt 51, 331, 346 f.; ebenso Nack StraFo 2008, 277, 281; Bosch/Lange JZ 2009, 225, 228), für die hier in Rede stehende Fallkonstellation ohne Bedeutung.

    Die Höhe eines etwaigen Minderwerts des Rückzahlungsanspruchs zum Zeitpunkt der Kreditvergabe kann dann auf dieser Grundlage mit den Instrumenten des Bilanzrechts errechnet (BGH NStZ 2009, 330, 331) oder - bei verbleibenden Unsicherheiten - unter Beachtung des Zweifelssatzes im Wege der Schätzung bestimmt werden (BGH NJW 2008, 2451, 2452).

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

    Insbesondere liegt kein Fall einer bloß schadensgleichen Vermögensgefährdung vor, bei der teilweise verlangt wird, der Vorsatz müsse sich auch auf die Billigung des endgültigen Vermögensnachteils erstrecken (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100 Rn. 63 ff.; zu den Bedenken des Senats gegen diese Rechtsprechung vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NStZ 2008, 457).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    b) Der Senat kann auf der Grundlage der hierzu ebenfalls knappen Feststellungen nicht beurteilen, ob und gegebenenfalls wie lange das Verfahren durch die Jugendkammer konventionswidrig verzögert wurde (vgl. zu hierfür wesentlichen Punkten BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2453 f.).

    Ein Angeklagter kann schon generell ohnehin allenfalls unter sehr ungewöhnlichen Umständen beschwert sein, wenn eine niedrigere statt einer höheren - sei es auch teilweise als vollstreckt geltenden - Strafe ausgesprochen wird (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2454; vgl. auch Pohlit in FS Rissing-van Saan, 453, 457).

  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07

    Jürgen Sengera

  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 19/12

    Behandlung der durch einen Rechtsanwalt veruntreuten Fremdgelder in der

  • BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09

    Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang);

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08

    Verfahrensrüge bei der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Vortrag von

  • BGH, 14.07.2010 - 1 StR 123/10

    Terminierung der Hauptverhandlung und Recht auf effektive Verteidigung durch

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung

  • LG Hagen, 24.06.2013 - 46 KLs 300 Js 1873/10

    Pflegedienst-Leiterin bereicherte sich an Wachkoma-Patienten

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 359/13

    Anhörungsrüge; Verfahrensverzögerung (Einzelfallbetrachtung)

  • BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09

    Untreue durch Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar (Kenntnis von

  • BGH, 21.08.2012 - 1 StR 257/12

    Strafzumessung bei der Umsatzsteuerhinterziehung (besonders schwerer Fall:

  • OLG Hamburg, 25.04.2018 - 1 Ws 31/18

    Haftbefehlssache: Einhaltung des Beschleunigungsgebots durch gerichtliche

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 109-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09

    Untreue (Auskehrung eines Darlehensbetrages vor dinglicher Sicherung; Berechnung

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 115-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

  • LG München I, 28.07.2008 - 2 KLs 318 Js 31545/06
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich

  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

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