Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1638
BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07 (https://dejure.org/2009,1638)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2009 - V ZR 208/07 (https://dejure.org/2009,1638)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2009 - V ZR 208/07 (https://dejure.org/2009,1638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB; Saldierung der gegenseitigen Ansprüche des Berechtigten und des Verfügungsberechtigten aufgrund des Vermögensgesetzes (VermG); Vorliegen eines Einwands nach § 16 Abs. 5 S. 4 VermG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verjährung von nach dem VermG vom Berechtigten geltend gemachten Mietzinseinnahmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Verjährungshemmung bei Prozessaufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch; Freistellung von Grundschulden; Restitution; Aufwendungen; Auskehrung vereinnahmter Mietzinsen; Mieteinnahmen; Verjährung; Hemmung; Aufrechnung

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzung der Verjährungshemmung

  • Judicialis

    BGB § 204 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 Abs. 4; ; VermG § 7 Abs. 7; ; VermG § 7 Abs. 8; ; VermG § 16 Abs. 5; ; ZPO § 533

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 5
    Umfang der Verjährungshemmung durch Aufrechnung im Prozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB; Saldierung der gegenseitigen Ansprüche des Berechtigten und des Verfügungsberechtigten aufgrund des Vermögensgesetzes (VermG); Vorliegen eines Einwands nach § 16 Abs. 5 S. 4 VermG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungshemmung durch Aufrechnung nur in Höhe der Klageforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungshemmung durch Aufrechnung im Prozess

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verjährungshemmung durch Aufrechnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Voraussetzung der Verjährungshemmung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verjährungshemmung bei Aufrechnung mit einer die Hauptforderung übersteigenden Gegenforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungshemmung durch Aufrechnung nur in Höhe der Klageforderung! (IBR 2009, 488)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1169
  • MDR 2009, 793
  • NZM 2009, 838
  • NJ 2009, 378
  • FamRZ 2009, 1136
  • VersR 2010, 128
  • WM 2009, 1522
  • BB 2009, 1137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 195/04

    Belastung des Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Das Berufungsgericht legt den Klageantrag unter Berücksichtigung der Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 16. Dezember 2005 (V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733, 735 Rdn. 16) zulässigerweise und in der Sache zutreffend dahin aus, dass der Kläger Freistellung in dem Umfang verlangt, in dem er gesetzlich nicht verpflichtet ist, die in Bezug auf das restituierte Grundstück bestehenden Rechtsverhältnisse im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG zu übernehmen.

    Das Berufungsgericht nimmt auf der Grundlage des in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 16. Dezember 2005 (V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733, 734 Rdn. 6 ff.) zutreffend an, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 5 Satz 4 VermG nicht vorliegen und der Kläger deshalb keine vollständige Freistellung von der auf dem Grundstück lastenden Grundschuld und der dadurch gesicherten Forderung verlangen kann.

    Der Einwand nach § 16 Abs. 5 Satz 4 VermG besteht deshalb nur, wenn das Grundstück als Sicherungsobjekt für Kredite missbraucht worden ist, die dem Grundstück nicht oder nur zu einem zu vernachlässigenswerten Teil zugute gekommen sind (Senat , Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 195/04, aaO, Rdn. 8).

    Da er nach dem Vermögensgesetz in das Darlehensverhältnis der Beklagten mit der Grundschuldgläubigerin eingetreten ist (vgl. Senat , Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733, 735 Rdn. 16), konnten er und seine Rechtsnachfolger von dieser Informationen über die Darlehen und ihre Tilgung einholen, die Angaben der Beklagten auf deren Richtigkeit überprüfen und sie gegebenenfalls mit einer Gegendarstellung, also substantiiert, bestreiten.

  • BGH, 29.06.2006 - V ZR 4/06

    Rechtsstellung des Verfügungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Es handelt sich vielmehr um eigenständige Ansprüche, die entweder im Wege der Aufrechnung geltend gemacht (vgl. § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG sowie Senat , Beschl. v. 29. Juni 2006, V ZR 4/06, ZfIR 2007, 72) oder, wenn dies wegen fehlender Gleichartigkeit nicht möglich ist, selbständig eingeklagt werden müssen.

    Das gilt aber nicht, wenn das Darlehen, wie hier, öffentlich gefördert ist und einer Verwendungskontrolle unterliegt (Senat , Beschl. v. 29. Juni 2006, V ZR 4/06, ZfIR 2007, 72, 73), und es gilt ebenso wenig, wenn es, wie hier, um die Frage geht, ob das Darlehen überhaupt für auf das Grundstück bezogene Maßnahmen eingesetzt worden ist.

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 148/01

    Berufungsbeschwer bei Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Auch soweit sich die Kläger gegen die Abweisung der Widerklage wenden, ist die - wiederum zulässige (vgl. BGH, Urt. v. 13. Dezember 2001, VII ZR 148/01, NJW 2002, 900) - Anschlussrevision unbegründet.
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass der Verfügungsberechtigte, der das Grundstück belastet hat, im Rahmen seiner sekundären Behauptungslast (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 1999, X ZR 158/97, NJW 1999, 2887, 2888) zunächst näher dartun muss, welche Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen er mithilfe des durch das bestellte Grundpfandrecht gesicherten Darlehens durchgeführt hat.
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 164/03

    Beginn der Ausschlussfrist für Ansprüche des Besitzers bei Rücknahme der gegen

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Der Berechtigte darf dann zwar die Vornahme der einzelnen Maßnahmen mit Nichtwissen bestreiten (Senat , Urt. v. 14. Mai 2004, V ZR 164/03, VIZ 2004, 494, 495).
  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08

    Anspruch des Berechtigten auf vollständige Befreiung von einem auf dem Grundstück

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Anschlussrevision angesprochenen Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 2008 (V ZR 31/08, NJ 2009, 84).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Dessen Entscheidung, eine Klageerweiterung gemäß § 533 ZPO zuzulassen, unterliegt nicht der Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senat , Urt. v. 2. April 2004, V ZR 107/03, NJW 2004, 2382, 2383; BGH, Urt. v. 25. Oktober 2007, VII ZR 27/06, NJW-RR 2008, 262 f. Rdn. 9; Urt. v. 19. Juni 2008, III ZR 46/06, NJW-RR 2008, 1484, 1487 Rdn. 44).
  • BGH, 25.02.2005 - V ZR 105/04

    Rechtsfolgen der Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Das ist rechtsfehlerhaft, weil auch ein nach § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG rechtzeitig geltend gemachter Anspruch der Verjährung unterliegt (vgl. Senat , Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, [...], Rdn. 19, in NZM 2006, 153 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Darüber hinaus betrifft sie nur Fälle, in denen eine abschließende Bezifferung des Anspruchs noch nicht möglich und der angegebene Betrag deshalb erkennbar "gegriffen" ist (vgl. BGHZ 151, 1, 3 f.) .
  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 219/89

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Erhebung der Wandelungseinrede

    Auszug aus BGH, 20.03.2009 - V ZR 208/07
    Denn diese Wirkung tritt nur in Höhe der Forderung ein, gegen die aufgerechnet wird (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1990, VIII ZR 219/89, NJW 1990, 2680, 2681 m.w.N.), hier also nur in Höhe der Widerklageforderung von 154.160,26 EUR.
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 107/03

    Aufforderung an den Vertretenen bei Personenmehrheit als Vertragspartner;

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 58/07

    Hemmung der Verjährung infolge Aufrechnung

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 485/21

    Grundsätze der Vorteilsausgleichung: Einschränkung eines begründeten

    Denn im Revisionsverfahren findet eine Überprüfung der Zulassung einer Klageänderung im Berufungsverfahren nicht statt, wenn das Berufungsgericht - wie hier - eine Sachentscheidung über den neuen Klagegrund getroffen hat (BGH, Urteil vom 20. März 2009 - V ZR 208/07, NJW-RR 2009, 1169 Rn. 13; Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722 Rn. 11; Urteil vom 17. März 2016 - IX ZR 142/14, WM 2016, 2091 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht