Rechtsprechung
BGH, 20.03.2012 - VIII ZR 294/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 559b BGB
Wohnraummiete: Geltendmachung der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der Notwendigkeit der Begleichung der in Rechnung gestellten Bauleistungen für die Entstehung dem Vermieter umlagefähige Kosten für Modernisierungsmaßnahmen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Modernisierungszuschlag vor Rechnungsbezahlung nach Fertigstellung der Arbeiten; Nachweis entstandener Kosten; Mittelabfluss
- rewis.io
Wohnraummiete: Geltendmachung der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 559b; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; ZPO § 552a S. 1
Klärungsbedürftigkeit der Notwendigkeit der Begleichung der in Rechnung gestellten Bauleistungen für die Entstehung dem Vermieter umlagefähige Kosten für Modernisierungsmaßnahmen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Ab wann kann Vermieter nach Modernisierung einen Zuschlag verlangen?
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Zahlungsnachweis
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Der Modernisierungszuschlag kann vom Vermieter jedenfalls nach Ausstellung der Rechnung über die durchgeführten Arbeiten erhoben werden
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Entstehungszeitpunkt von Modernisierungskosten
Besprechungen u.ä.
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Ab wann kann Vermieter nach Modernisierung einen Zuschlag verlangen?
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 15 C 120/10
- LG Berlin, 19.07.2011 - 63 S 571/10
- BGH, 20.03.2012 - VIII ZR 294/11
Papierfundstellen
- NZM 2012, 832
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.09.2015 - IV ZR 484/14
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Risikoausschluss für …
Diese vereinzelt gebliebene abweichende Literaturmeinung verleiht der Frage jedoch kein grundsätzliches Gewicht (BGH, Beschluss vom 20. März 2012 - VIII ZR 294/11, WuM 2012, 285 Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3). - AG Brandenburg, 31.08.2018 - 31 C 298/17
Aufzugsanbau ist keine Luxusmodernisierung!
Einwendungen, dass die in Rechnung gestellten und dieser Modernisierung zugrunde gelegten Baumaßnahmen tatsächlich nicht oder nicht so durchgeführt worden wären, hat die Beklagtenseite zudem nicht vorgetragen ( BGH , Beschluss vom 20.03.2012, Az.: VIII ZR 294/11, u.a. in: NZM 2012, Seiten 832 f. ).