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   BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13   

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https://dejure.org/2014,6085
BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13 (https://dejure.org/2014,6085)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - X ZB 18/13 (https://dejure.org/2014,6085)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - X ZB 18/13 (https://dejure.org/2014,6085)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Fahrbahnerneuerung

    § 109 GWB, § 124 Abs 2 GWB, Art 85 GG, Art 85 ff GG, § 17 Abs 1 Nr 3 VOB/A
    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung einer Divergenzvorlage; öffentlicher Auftraggeber und Antragsgegner bei der Vergabe von Arbeiten an einer Bundesautobahn; anderer schwerwiegender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens - ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachprüfungsverfahren bzgl. einer unionsweiten Ausschreibung von Straßenbauarbeiten und Fahrbahnerneuerungsarbeiten

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung einer Divergenzvorlage; öffentlicher Auftraggeber und Antragsgegner bei der Vergabe von Arbeiten an einer Bundesautobahn; anderer schwerwiegender Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens - ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 109; GWB § 124 Abs. 2
    Nachprüfungsverfahren bzgl. einer unionsweiten Ausschreibung von Straßenbauarbeiten und Fahrbahnerneuerungsarbeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Ausschreibung: Was ist ein "anderer schwerwiegender Grund"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrbahnerneuerung auf der Bundesautobahn - und die Vergabenachprüfung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellung eines schwerwiegenden Grundes für Aufhebung des Vergabeverfahrens bedarf einer Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung eines schwerwiegenden Grundes für Aufhebung des Vergabeverfahrens bedarf einer Interessenabwägung

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Ausschreibung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Fehlverhalten der Vergabestelle rechtfertigt Aufhebung nicht!

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Aufhebung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Aufhebung wegen Fehlern im Vergabeverfahren

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Verfahrensaufhebung aus selbst verursachtem Grund

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Vergabe auch ohne Aufhebungsgrund

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Vergabe auch ohne Aufhebungsgrund

Besprechungen u.ä. (5)

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    VOB/A § 17 Abs. 1 Nr. 3, § 17 EG Abs. 1 Nr. 3; VOL/A § 17 Abs. 1 lit. d), § 20 EG Abs. 1 lit. d)
    Aufhebung der Ausschreibung - Fehlverhalten des Auftraggebers genügt nicht als Aufhebungsgrund

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Aufhebungsgrund bei vergaberechtswidrigem Verhalten des Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hausgemachte Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe! (VPR 2014, 111)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hausgemachte Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe! (IBR 2014, 292)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 310
  • WM 2014, 1409
  • BauR 2014, 1364
  • VergabeR 2014, 538
  • ZfBR 2014, 607
 
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Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    Ein Schadensersatzanspruch beschränkt sich in solchen Fällen allerdings regelmäßig auf die Erstattung des negativen Interesses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 Rn. 16 - Rettungsdienstleistungen II; Scharen in Kompaktkommentar Vergaberecht, 3. Aufl., 13. Los Rn. 54).

    Alle weiteren mit der Frage zusammenhängenden Gesichtspunkte, ob hierdurch das von § 241 Abs. 2 BGB geschützte Interesse der Bieter daran verletzt ist, dass der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren so anlegt und durchführt, dass der mit der Angebotserstellung verbundene Aufwand nicht von vornherein unnütz ist (vgl. BGHZ 190, 89 Rn. 12 - Rettungsdienstleistungen II), betreffen die schadensrechtliche Auseinandersetzung und sind dementsprechend gegebenenfalls im Schadensersatzprozess zu klären.

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, ist aufgrund einer umfassenden, alle für die Aufhebungsentscheidung maßgeblichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung zu entscheiden (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2001, X ZR 150/99, NZBau 2001, 637).

    Im Einzelnen bedarf es für die Feststellung eines schwerwiegenden Grundes einer Interessenabwägung, für die die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls maßgeblich sind (BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99, NZBau 2001, 637).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    Aus den genannten Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen folgt nicht im Gegenschluss, dass ein öffentlicher Auftraggeber gezwungen wäre, ein Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung abzuschließen, wenn keiner der zur Aufhebung berechtigenden Tatbestände erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 232/00, VergabeR 2003, 163).

    Dies folgt daraus, dass die Bieter zwar einen Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält (§ 97 Abs. 7 GWB), aber nicht darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt (vgl. BGH, VergabeR 2003, 163).

  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    Unergiebig für den Standpunkt des Beschwerdegerichts ist auch die von ihm angeführte Passage im Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47) zu den Möglichkeiten des Auftraggebers, ein Vergabeverfahren aufzuheben, wenn sich infolge der Verzögerung der Vergabe durch ein Nachprüfungsverfahren die Preise gravierend erhöht haben.
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    Ebenso wenig, wie im Zivilprozess eine unzulässige Beschränkung der Revisionszulassung dazu führt, dass der von der Zulassung ausgenommene Teil in Rechtskraft erwächst, sondern in einem solchen Fall von einer unbeschränkten Zulassung auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02, ZIP 2003, 1240), wird auch über den in unzulässiger Weise von der Divergenzvorlage ausgenommenen Teil nicht rechtskräftig entschieden.
  • OLG Celle, 06.06.2011 - 13 Verg 2/11

    Land ist Antragsgegner in einem eine Bundesauftragsangelegenheit i. S. v. Art.

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    Als öffentlicher Auftraggeber und Antragsgegner im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist dementsprechend das jeweils betroffene Land anzusehen und nicht die Bundesrepublik Deutschland (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2003 - 4 C 9/02, NVwZ-RR 2004, 84 f.; OLG Celle, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 13 Verg 2/11, VergabeR 2011, 783 ff.; Müller in: Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 106a GWB Rn. 13).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    a) Eine Divergenzvorlage erfolgt nach ständiger Rechtsprechung, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der sich mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts tragenden Rechtssatz nicht in Einklang bringen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr).
  • BGH, 24.02.2003 - X ZB 12/02

    Anforderungen das Verfahren im vergaberechtlichen

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine zulässige Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB grundsätzlich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2003 - X ZB 12/02, BGHZ 154, 96).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    Dies ergibt sich aus § 124 Abs. 2 Satz 2 GWB, wonach der Bundesgerichtshof "anstelle" des Oberlandesgerichts entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, BGHZ 146, 202, 205).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
    Es reicht aus, wenn die Gefahr der widersprüchlichen Bewertung von Streitstoff entsteht, die als solche weder in Rechtskraft erwächst noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren bindet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, BGHZ 189, 356 Rn. 13).
  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 127/10

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung des

  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04

    Aufhebung einer VOL/A-Ausschreibung rechtmäßig?

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02

    Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist in Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung macht, die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Antragstellers auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich - wie vorliegend - nach der insoweit nicht angegriffenen Entscheidung der Vergabekammer herausstellt, dass trotz eines Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann, obwohl der Fall eines nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB zulässigen Fortsetzungsfeststellungsantrages nicht vorliegt, weil die trotz Rechtswidrigkeit wirksame Aufhebung bereits erfolgt war, bevor der Nachprüfungsantrag gestellt wurde (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02, juris Tz. 19 a. E.; Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2005 - Verg 40/04, juris Tz. 15; Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 76/04, juris Tz. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 15 Verg 9/13, sub B.1., zitiert nach VPR-online; kritisch: Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Auflage, § 17 EG VOB/A Rdnr. 40 ff.).

    Zwar müssen Bieter die Aufhebung des Vergabeverfahrens regelmäßig nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen aufgeführten Gründe gedeckt und deshalb von vornherein rechtmäßig ist; vielmehr bleibt es der Vergabestelle grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (zuletzt: BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, juris Tz. 20 m. w. N.).

    Sofern die Aufhebung aber - im Rahmen der vorliegend einschlägigen Vorschriften der VOB/A-EG - nicht von einem der in § 17 EG Abs. 1 VOB/A genannten Gründe gedeckt ist, ist diese rechtswidrig und kann gegebenenfalls Schadenersatzansprüche der sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmen begründen (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, juris Tz. 20 f., 24).

    Die dort geregelten Aufhebungstatbestände sind eng auszulegen und abschließend (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97, juris Tz. 16, 22; Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, juris Tz. 25).

    Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, ist im Rahmen einer am Einzelfall orientierten Interessenabwägung zu ermitteln, wobei, weil die Verfahrensaufhebung die Ausnahme bleiben muss, strenge Anforderungen an das Aufhebungsinteresse zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 20. März 2014, a. a. O.).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    a) Die Beschränkung der Divergenzvorlage auf einen Teil des Streitstoffs des Beschwerdeverfahrens ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in dem Maße zulässig, in dem im Zivilprozess ein Teilurteil ergehen oder - was hier nicht einschlägig ist, weil es um Rechtsmittel unterschiedlicher Beteiligter geht - die Revision wirksam beschränkt werden könnte (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, VergabeR 2014, 538 Rn. 13 - Fahrbahnerneuerung I).
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Dies folgt daraus, dass die Bieter zwar einen Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält (§ 97 Abs. 7 GWB), aber nicht darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 232/00 -, BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13 -).

    Eine solche Scheinaufhebung liegt insbesondere vor, wenn der öffentliche Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, den Auftrag zuschieben will (OLG München, Beschluss vom 12. Juli 2005 - Verg 8/05 -) oder wenn der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren aufzuheben, in rechtlich zu missbilligender Weise dazu einsetzt, durch die Aufhebung die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Auftrag außerhalb des eingeleiteten Vergabeverfahrens an einen bestimmten Bieter oder unter anderen Voraussetzungen bzw. in einem anderen Bieterkreis vergeben zu können (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13 - OLG Celle, Beschluss vom 10. März 2016 - 13 Verg 5/15 -).

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