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BGH, 20.03.2018 - 3 StR 84/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 53 StGB; § 353 Abs. 1 StGB
Rechtsfehlerhafte Annahme von Tatmehrheit bei der Verurteilung wegen Abgabenüberhöhung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 1 StGB, § 263 StGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Annahme von zwei tatmehrheitlichen Fällen der Abgabenüberhebung in Abgrenzung zum Betrug
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 53 Abs. 1 ; StGB § 353 Abs. 1
Annahme von zwei tatmehrheitlichen Fällen der Abgabenüberhebung in Abgrenzung zum Betrug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte
Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 3 StR 84/18
b) Danach erweist sich die Annahme von zwei tatmehrheitlichen Fällen der Abgabenüberhebung (§ 353 Abs. 1 StGB; zur Spezialität dieser Vorschrift im Verhältnis zu § 263 StGB s. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506, 507, sofern keine weitere Täuschung zu derjenigen, die notwendig zur Abgabenüberhebung gehört, hinzutritt; solche weiteren Täuschungen hat das Landgericht in anderen Fällen rechtsfehlerfrei festgestellt) als rechtsfehlerhaft.
- BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19
Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei …
Da sich die Angriffsarten unterscheiden (zum einen anknüpfend an die Irrtumslage, zum anderen an die Zwangslage), enthält der Wucher auch keinen Privilegierungstatbestand für den Bewucherer; er sperrt damit nicht - anders als etwa die Vorschriften über die Gebühren- bzw. Abgabenüberhebung nach §§ 352, 353 StGB (…dazu BGH, Urteile vom 6. November 1951 - 2 StR 178/51 Rn. 4 f., BGHSt 2, 35, 36 f.;… vom 6. September 2009 - 5 StR 64/06 Rn. 18 …und vom 26. Januar 1956 - 3 StR 398/55 Rn. 9;… Beschlüsse vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, BGHR StGB § 352 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 10, 12 und § 353 Abs. 1 Konkurrenzen 1 sowie vom 20. März 2018 - 3 StR 84/18 Rn. 4) - als spezielleres Gesetz den Betrug.