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   BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19   

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https://dejure.org/2020,11155
BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19 (https://dejure.org/2020,11155)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2020 - V ZR 61/19 (https://dejure.org/2020,11155)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2020 - V ZR 61/19 (https://dejure.org/2020,11155)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW

    §§ 95 ff. VVG, §§ ... 437 ff. BGB, § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 95 Abs. 1 VVG, § 95 VVG, § 242 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 446 BGB, § 96 Abs. 2 VVG, § 38 VVG, § 97 Abs. 1 VVG, § 97 Abs. 1 Satz 2 VVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 241 Abs. 1, 280 Abs. 1; VVG § 95 Abs. 1
    (Keine) Aufklärungspflicht des Verkäufers bzgl. des Nichtbestehens einer Gebäudeversicherung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Verkäufers eines bebauten Grundstücks zur Unterrichtung des Käufers über das Nichtbestehen einer Gebäudeversicherung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses; Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund von Unwetterschäden an einem Gebäude

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Pflicht zur Unterrichtung des Käufers über Beendigung der Gebäudeversicherung als Nebenpflicht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 241 Abs. 1, § 280 Abs. 1; VVG § 95 Abs. 1
    Rechte und Pflichten des Verkäufers einer Immobilie gegenüber dem Käufer bezüglich des (Nicht-)Bestehens einer Gebäudeversicherung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Aufklärungspflicht über Beendigung der Gebäudeversicherung bei verkauf einer Immobilie; §§ 241, 280 BGB; 95, 96 VVG

  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag - Käuferunterrichtung über Beendigung der Gebäudeversicherung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 95 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Keine Informationspflicht des Verkäufers eines bebauten Grundstücks über Beendigung einer Gebäudeversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Verkäufers eines bebauten Grundstücks zur Unterrichtung des Käufers über das Nichtbestehen einer Gebäudeversicherung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses; Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund von Unwetterschäden an einem Gebäude

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung des Verkäufers eines bebauten Grundstücks zur Unterrichtung des Käufers über das Nichtbestehen einer Gebäudeversicherung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses; Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund von Unwetterschäden an einem Gebäude

  • datenbank.nwb.de

    Grundstückskaufvertrag: Pflicht zur Unterrichtung des Käufers über Beendigung der Gebäudeversicherung als Nebenpflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Verkäufer auf fehlenden Versicherungsschutz hinweisen?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundsätzlich keine Pflicht des Verkäufers eines bebauten Grundstücks, den Käufer ungefragt darüber zu unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung besteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hauskauf - und die gekündigte Gebäudeversicherung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gebäudeversicherung: Hinweispflicht des Verkäufers?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verkäufer einer Immobilie muss nicht auf gekündigte Gebäudeversicherung hinweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Aufklärungspflicht über Kündigung Gebäudeversicherung durch Verkäufer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Informationspflicht des Verkäufers über den Bestand einer Gebäudeversicherung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Verkäufer auf fehlenden Versicherungsschutz hinweisen? (IMR 2020, 339)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2582
  • MDR 2020, 788
  • DNotZ 2020, 847
  • NZM 2020, 854
  • VersR 2020, 853
  • WM 2021, 1101
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen

    Auszug aus BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
    Da dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang und dem Eigentumserwerb durch Eintragung in das Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der mit dem Verkäufer bestehende Gebäudeversicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass dieses (fremde) Interesse des Käufers darin mitversichert ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07, NJW-RR 2009, 1329 Rn. 11 mwN).

    So ist es beispielsweise denkbar, dass ein nicht rechtskundiger Verkäufer die Prämie, die er im Außenverhältnis gegenüber dem Versicherer noch allein schuldet (§ 38 VVG), trotz Mahnung nicht zahlt, weil er aufgrund der Vereinbarung im Innenverhältnis zu dem Käufer glaubt, dieser sei zur Prämienzahlung verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - IV ZR 43/07, NJW-RR 2009, 1329 Rn. 12).

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen

    Auszug aus BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
    So ist beispielsweise der Vermieter aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) verpflichtet, den Mieter auf zwischenzeitlich entstandene oder bekannt gewordene Gesundheitsgefahren hinzuweisen (BGH, Urteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 19/13, NJW-RR 2014, 840 Rn. 15).
  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 26/72

    Scheckauskunft

    Auszug aus BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
    Nach Treu und Glauben kann auch eine Pflicht bestehen, den Vertragspartner auf bestimmte Umstände hinzuweisen, damit diesem nicht unverhältnismäßige, mit der vorangegangenen Vertragserfüllung zusammenhängende Schäden entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1973 - II ZR 26/72, BGHZ 61, 176, 179).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    Auszug aus BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft die Vertragsparteien gemäß § 242 BGB die - auch nach Vertragsschluss bzw. Vertragserfüllung fortbestehende - vertragliche Nebenpflicht, alles zu unterlassen, was die Erreichung des Vertragszwecks und den Eintritt des Leistungserfolgs gefährden und beeinträchtigen könnte (vgl. Senat, Teilurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 100/04, NJW-RR 2005, 241, 242 mwN).
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 248/02

    Umfang eines Gewährleistungsausschlusses

    Auszug aus BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
    Der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung stünde in diesem Fall Mängelansprüchen der Klägerin nicht entgegen, weil sich ein solcher Haftungsausschluss mangels besonderer Abrede nicht auf Mängel erstreckt, die erst nach Vertragsschluss, aber noch vor Gefahrübergang aufgetreten sind (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2003 - V ZR 248/02, NJW 2003, 1316 f.).
  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 266/89

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Veräußerers in der

    Auszug aus BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
    Durch § 95 VVG soll der Erwerber zwar vor einer Versicherungsschutzlücke bewahrt werden (vgl. Motive zum Versicherungsvertragsgesetz, S. 143 sowie BGH, Urteil vom 30. Mai 1990 - IV ZR 266/89, BGHZ 111, 295, 298).
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16

    Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des

    Auszug aus BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
    (2) Dass die Parteien die Regelung in § 4 Nr. 1 des Vertrages abweichend von deren Wortlaut übereinstimmend anders verstanden haben (vgl. allgemein zu dem Vorrang des wirklich Gewollten gegenüber dem fehlerhaft Erklärten - sog. falso demonstratio - auch bei formgebundenen Rechtsgeschäften Senat, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 21 mwN), hat die Klägerin nicht geltend gemacht.
  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16

    Gebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Versicherung für fremde

    Auszug aus BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
    Bei Grundstücken erfordert die Veräußerung deshalb neben der Einigung die Grundbucheintragung (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 29/16, ZfIR 2016, 843 Rn. 8).
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89

    Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach

    Auszug aus BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19
    aa) Eine vertragliche Verpflichtung des Grundstücksverkäufers gegenüber dem Käufer zu einer Versicherung der Kaufsache besteht grundsätzlich nicht (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 1991 - V ZR 351/89, BGHZ 114, 34, 39 zur Versicherung gegen Brandschaden).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 66/23

    Beratungspflicht des Gebäudeversicherers gegenüber dem Erwerber einer

    Dieses führt nicht nur dazu, dass der mit dem Veräußerer bestehende Versicherungsvertrag regelmäßig dahin auszulegen ist, dass dieses (fremde) Interesse mitversichert ist (BGH, Urteile vom 18.10.2000 aaO; vom 20.03.2020 - V ZR 61/19, r+s 2020, 407 Rn. 10).
  • LG Saarbrücken, 08.04.2021 - 14 O 103/17

    Schadensgutachtensherausgabe an Versicherungsnehmer bei arglistiger Täuschung

    Abzustellen ist nicht auf den Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, sondern die Vollendung des Erfüllungsgeschäfts, bei Grundstücken also neben der Einigung auch die Grundbucheintragung des Erwerbers (BGH, Urt. v. 16.9.2016 - V ZR 29/16, NJW-RR 2017, 4; BGH, Urt. v. 20.3.2020 - V ZR 61/19, DNotZ 2020, 847; Langheid, in Langheid/Rixecker VVG, 6. Aufl. 2019, § 95 Rn. 12 m.w.N.; Staudinger, in Bruck/Möller VVG, 9. Aufl. 2009, § 95 Rn. 37 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist zwar der mit dem Verkäufer bestehende Gebäudeversicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass das Sacherhaltungsinteresse des Käufers darin mitversichert ist (BGH, Urt. v. 18.10.2000 - IV ZR 100/99, NJW-RR 2001, 164; BGH, Urt. v. 17.6.2009 - IV ZR 43/07, NJW-RR 2009, 1329 m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.3.2020 - V ZR 61/19, DNotZ 2020, 847).

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