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   BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55   

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BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55 (https://dejure.org/1956,4186)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1956 - 1 StR 419/55 (https://dejure.org/1956,4186)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1956 - 1 StR 419/55 (https://dejure.org/1956,4186)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
    Das Landgericht hat im Ergebnis zutreffend angenommen, daß die uneidliche Falschaussage in dem Meineid aufgegangen ist (BGHSt 8, 301 ff).

    Allerdings durfte die Strafkammer die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nicht auch darauf stützen, daß die Angeklagte Bestrafung wegen ihrer am 20. Februar 1952 erstatteten uneidlichen Falschaussage befürchtete (BGHSt 8, 301, 318 ff) [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55].

  • BGH, 30.03.1954 - 1 StR 494/53
    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
    Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung des Urteils schlechthin; die Begründung des Rechtsmittels, die für den Umfang der Anfechtung maßgebend ist (vgl z.B. BGH 1 StR 494/53 vom 30. März 1954; 1 StR 560/55 vom 24. Januar 1956), ergibt jedoch zweifelsfrei, daß das Urteil nur wegen der Anwendung des § 157 StGB und damit lediglich im Strafausspruch angefochten sein soll.
  • BGH, 26.05.1954 - 4 StR 86/54
    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
    Die von der Beschwerdeführerin erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs 4 StR 86/54 vom 26. Mai 1954 (MDR 1954, 495) betrifft einen im Hinblick auf den gesetzlichen Strafrahmen des § 223 StGB besonders gearteten Fall.
  • BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
    Der Grundsatz, daß im Zweifel von der dem Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen ist, muß auch bei § 157 StGB berücksichtigt werden (BGH 1 StR 206/54 vom 15. Dezember 1954; 1 StR 482/54 vom 8. März 1955).
  • BGH, 08.03.1955 - 1 StR 482/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
    Der Grundsatz, daß im Zweifel von der dem Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen ist, muß auch bei § 157 StGB berücksichtigt werden (BGH 1 StR 206/54 vom 15. Dezember 1954; 1 StR 482/54 vom 8. März 1955).
  • BGH, 20.12.1955 - 1 StR 357/54
    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
    Ihre nachträgliche rückschauende Bewertung als Teilstück einer Fortsetzungstat ist unerheblich (RGSt 75, 277, 279; BGH 1 StR 357/54 vom 20. Dezember 1955).
  • BGH, 28.01.1956 - 1 StR 560/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
    Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung des Urteils schlechthin; die Begründung des Rechtsmittels, die für den Umfang der Anfechtung maßgebend ist (vgl z.B. BGH 1 StR 494/53 vom 30. März 1954; 1 StR 560/55 vom 24. Januar 1956), ergibt jedoch zweifelsfrei, daß das Urteil nur wegen der Anwendung des § 157 StGB und damit lediglich im Strafausspruch angefochten sein soll.
  • RG, 30.06.1941 - 3 D 274/41

    Hat jemand einen andern durch bewußt unwahre Aussagen begünstigt und diese im

    Auszug aus BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55
    Ihre nachträgliche rückschauende Bewertung als Teilstück einer Fortsetzungstat ist unerheblich (RGSt 75, 277, 279; BGH 1 StR 357/54 vom 20. Dezember 1955).
  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 507/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    § 157 Abs. 1 StGB ist schon dann anzuwenden, wenn die Möglichkeit , daß die Angeklagte - auch - aus Furcht vor Strafe die Unwahrheit gesagt hat, nicht auszuschließen ist; der Grundsatz, daß im Zweifel von der dem Angeklagten günstigeren Möglichkeit auszugehen ist, muß auch bei § 157 StGB berücksichtigt werden (u.a. BGH 1 StR 419/55 vom 20. April 1956).
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