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   BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58   

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BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58 (https://dejure.org/1961,1110)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1961 - II ZR 258/58 (https://dejure.org/1961,1110)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1961 - II ZR 258/58 (https://dejure.org/1961,1110)
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Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 39
  • NJW 1961, 1403
  • MDR 1961, 664
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58
    Im Hinblick auf die Rspr. des Senats über die Gefahrerhöhung (BGHZ 7, 311 = NJW 52, 1291) räumt die Revision zwar ein, daß die §§ 23 ff. VVG bei einer einmaligen Ermöglichung einer Schwarzfahrt nicht anwendbar seien.

    Der durch § 10 AKB begründete Haftpflichtversicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und Halter wird entgegen der Auffassung der Revision auch nicht davon berührt, ob durch die Ermöglichung der Schwarzfahrt nur eine vorübergehende Gefahrensteigerung oder ein gewisser Dauerzustand einer erhöhten Gefahr im Sinne der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 7, 311 = NJW 52, 1291) herbeigeführt wird.

  • RG, 23.04.1937 - VII 296/36

    Wer ist "berechtigter Führer" im Sinne des § 3 Nr. 2 der Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58
    Da G. unstreitig den Kl. als Haltern gegenüber zu der Unfallfahrt nicht berechtigt war, diese Fahrt also eine Schwarzfahrt darstellte, wird der Versicherungsschutz der Kl. als Versicherungsnehmer und Halter nach der ausdrücklichen und eindeutigen Regelung des § 2 Abs. 2b AKB nicht dadurch berührt, daß G. keinen Führerschein hatte und die Kl. dies nach der Behauptung der Bekl. gewußt haben sollen (RGZ 154, 340, 342; Stiefel-Wussow, AKB, 4. Aufl., § 2 Anm. 39; Prölss, VVG, 12. Aufl., § 2 AKB Anm. 4; derselbe NJW 58, 552; Fleischmann-Deiters in Thees-Hagemann, Kraftfahrhaftpflichtversicherung, 2. Aufl., S. 302).

    Auf der anderen Seite ergibt sich aber auch aus § 10 Ziff. 1 AKB, daß das Haftpflichtrisiko des Versicherungsnehmers und Halters bei Schwarzfahrten gedeckt ist, und zwar nach so gut wie einhelliger Ansicht immer und in allen Fällen (RGZ 154, 340; Prölss, aaO § 2 Anm. 4 m.w.N.; Stiefel-Wussow, § 2 Anm. 39; Fleischmann-Deiters in Thees-Hagemann, aaO § 302).

  • BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58
    Es bleibt deshalb kein Raum mehr dafür, auf diesen Tatbestand auch noch die Vorschriften über die Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG) anzuwenden (BGHZ 1, 159, 161 = NJW 51, 403; BGHZ 2, 360, 364 = NJW 61, 714; Prölss, aaO § 2 AKB Anm. 2; derselbe in VersR 1951, 102; Stiefel-Wussow, aaO § 2 Anm. 25).
  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 241/53

    Begriff des "berechtigten Fahrers"

    Auszug aus BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58
    durch einen nicht berechtigten Fahrer unter Umständen ganz beträchtlich erhöht wird (BGHZ 16, 292, 295 = NJW 55, 669).
  • BGH, 27.06.1951 - II ZR 29/50

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht

    Auszug aus BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58
    Es bleibt deshalb kein Raum mehr dafür, auf diesen Tatbestand auch noch die Vorschriften über die Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG) anzuwenden (BGHZ 1, 159, 161 = NJW 51, 403; BGHZ 2, 360, 364 = NJW 61, 714; Prölss, aaO § 2 AKB Anm. 2; derselbe in VersR 1951, 102; Stiefel-Wussow, aaO § 2 Anm. 25).
  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84

    Gefahrerhöhung infolge Schwarzfahrten in der Kfz-Haftpflichtversicherung

    »Es wird daran festgehalten, daß die §§ 23 ff. VVG insoweit nicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten, wie ihre Anwendbarkeit durch die als Spezialregelung zu verstehende Bestimmung über Schwarzfahrten in § 2 Nr. 2 c AKB ausgeschlossen wird (im Anschluß an BGHZ 35, 39, 41).«.

    § 2 Nr. 2 c AKB enthält keine Einschränkung für Fälle, in denen der Versicherungsnehmer einen längerandauernden Zustand geschaffen hat, der die Benutzung des versicherten Fahrzeugs zu Schwarzfahrten ermöglicht hat (so der BGHZ 35, 39 zugrundeliegende Sachverhalt) oder in denen er vor der Schwarzfahrt über einen längeren Zeitraum hinweg einem oder mehreren führerscheinlosen Fahrern die Benutzung des versicherten Fahrzeuges gestattet oder zumindest wissentlich ermöglicht hatte.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden auch seit Jahrzehnten die von den Versicherern gewählten Fassungen der Klauseln des § 2 Nr. 2 AKB als eine den Bestimmungen der Gefahrerhöhung vorgehende Spezialregelung angesehen (vgl. BGHZ 1, 159, 161; 2, 360, 369; 35, 39, 41; 50, 385, 387).

    Liegt aber das Schwergewicht für die Beurteilung, ob eine Gefahrerhöhung in Betracht kommen kann, bei den persönlichen Fahrereigenschaften und nicht in einem generell besonders gefährlichen Zustand von Fahrzeug oder Fahrer so kommt eine Gefahrerhöhung nicht in Betracht (vgl. hierzu auch BGHZ 35, 39, 41).

  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 29/65

    Keine Ansprüche Einzelner aus Straßenbaulast

    Eine der öffentlichen Hand im Interesse der Allgemeinheit auferlegte Last ist auch kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, Etwaige Versäumnisse der Straßenaufsichtsbehörden begründen ebenfalls keine Schadenersatzansprüche, weil auch die staatlichen Aufsichtsorgane bei der Staatsaufsicht grundsätzlich nur im allgemeinen staatlichen oder öffentlichen Interesse tätig werden und keine Amtspflichten erfüllen, die ihnen einzelnen begünstigten Personen gegenüber bestehen, hier also den Wegebenutzern gegenüber (vgl. BGHZ 15, 305; 35, 44 [BGH 20.04.1961 - II ZR 258/58]; BGH Urt. v. 30. Januar 1967 - III ZR 185/64).
  • OLG Nürnberg, 10.02.1977 - 8 U 75/76

    Gewährung eines Versicherungsschutzes für einen Kfz-Versicherungsnehmer;

    Im übrigen läge selbst in der schuldhaften Ermöglichung einer unbefugten Benutzung des Fahrzeugs durch einen anderen weder eine Obliegenheitsverletzung nach § 2 AKB noch eine Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff. VVG (vgl. BGHZ 35/39 u. Stiefel-Wussow A. 70 zu § 2 AKB).
  • BGH, 20.12.1965 - II ZR 202/63

    Deckung durch die Haftpflichtruheversicherung vor Wiederzulassung des Kfz -

    Denn bei Schwarzfahrten ist das Haftpflichtrisiko des Versicherungsnehmers und Fahrzeughalters nach heute fast einhelliger Ansicht immer und in allen Fällen gedeckt (vgl. BGHZ 35, 39, 42 [BGH 20.04.1961 - II ZR 258/58] = VersR 1961, 529/30 m.w.N.; 1963, 770/71).

    Das ist richtig (vgl. BGHZ 35, 39, 42) [BGH 20.04.1961 - II ZR 258/58].

  • BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 202/80

    Begriff des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Sie ersetzt innerhalb ihres Geltungsbereiches die Vorschriften des VVG über die Gefahrerhöhung (BGHZ 35, 39, 41; BGH Urteil vom 10. Juni 1963 II ZR 28/61 = VersR 1963, 770).
  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 52/80

    Voraussetzungen für den Wegfall des versicherten Interesses - Überlassen eines

    Dem steht jedoch entgegen, daß die Bestimmungen der §§ 23 bis 30 VVG gemäß § 32 VVG auf die "Führerscheinklausel" in § 2 Abs. 2 c AKB schon deshalb keine Anwendung finden können, weil es sich um eine vertraglich bestimmte Obliegenheit zum Zwecke der Verhütung einer Gefahrerhöhung handelt (BGHZ 4, 369, 371; 35, 39, 41; Prölss/Martin VVG, 22. Aufl. Anm. 4 D zu § 2 AKB; Stiefel/Hofmann a.a.O. Rdn. 93 zu § 2 AKB).
  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 185/64

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung durch eine Anordnung zur Notschlachtung von

    Nur bei Hinzutreten besonderer Umstände erwächst aus der regelmässig im allgemeinen staatlichen Interesse bestehenden und ausgeübten Staatsaufsicht eine Amtspflicht, die den Beamten der Aufsichtsbehörde dem einzelnen Dritten gegenüber obliegt, so etwa wenn dieser sich unmittelbar an die Aufsichtsbehörde wendet, diese ihn persönlich anhören muss, bei Amtsverweigerung der unteren Stelle, bei besonderen Gefahrensituationen usw. (vgl. BGHZ 15, 305; 35, 44 [BGH 20.04.1961 - II ZR 258/58] ; BGH NJW 1956, 1028; BGH LM BGB § 839 Fm Nr. 2; BGH VersR 1959, 271; aus der früheren Rechtsprechung: RGZ 95, 344; 162, 129/164; RG JW 1931, 3097).
  • BGH, 22.10.1969 - IV ZR 630/68

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Überlassen

    Das konnte nach dem klaren Wortlaut der Bestimmung beim Vorliegen der zweiten Alternative dahinstehen (vgl. BGHZ 35, 39; BGH VersR 1963, 770, 771).
  • BGH, 19.03.1964 - II ZR 177/62
    Der Senat hat "bereits in seinem Urteil.vom 10. Juni 1963 - II ZR 28/61 - VersR 63, 770 ausgeführt, daß das Haftpflichtrisiko des Versicherungsnehmers und Halters bei Schwarzfahrten nach der uneingeschränkten Fassung des § 2 Abs. 2 b Satz 2 AKB ohne Rücksicht darauf gedeckt ist, ob der unberechtigte Fahrer das Fahrzeug mit oder ohne Führerschein geführt hat (vgl. bereits BGHZ 35, 39)« In diesem Urteil sind insbesondere die für die gegenteilige Meinung sprechenden Gründe (vgl. Böhme aaO) erörtert worden.
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