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BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77 |
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Nachbesserung eines fehlerhaften Werkes vor Entstehung eines Schadensersatzanspruchs - Schadensersatzanspruch eines Bestellers von Bauleistungen gegen den Unternehmer wegen gegenüber einem Käufer der Bauleistung geleisteten Schadensersatz - Inhalt einer ordnungsgemäßen ...
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VOB/B § 13
Bereicherungsanspruch bei Fehlen der Voraussetzungen werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche
Papierfundstellen
- ZfBR 1978, 77
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …
Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77
Die Klägerin mag mit diesen Zahlungen Geschäfte der Beklagten, also objektiv fremde Geschäfte, mitbesorgt haben (vgl. BGHZ 65, 354, 357 und Senatsurteil vom 23. Februar 1978 - VII ZR 11/76).In Frage kommen könnten danach nur noch Bereicherungsansprüche gemäß §§ 684, 267, 812 BGB, weil die Beklagte wegen der zur endgültigen Abfindung der Erwerber von der Klägerin geleisteten Zahlung von 25.419,87 DM etwa die ihr, der Beklagten, aufgrund der Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber den Erwerbern obliegende Mängelbeseitigung erspart und diese Ersparnis auf Kosten der Klägerin "erlangt" hat (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1978 - VII ZR 11/76).
Dafür fehlt jegliche Berechtigung (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1978 - VII ZR 11/76).
- BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung
Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77
Die Klägerin mag mit diesen Zahlungen Geschäfte der Beklagten, also objektiv fremde Geschäfte, mitbesorgt haben (vgl. BGHZ 65, 354, 357 und Senatsurteil vom 23. Februar 1978 - VII ZR 11/76). - BGH, 27.04.1972 - VII ZR 144/70
Verjährung des Anspruchs auf Ersatz entfernterer Mängelfolgeschäden
Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77
Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung muß für den Auftragnehmer erkennen lassen, was ihm vorgeworfen und welche Abhilfe von ihm erwartet wird (vgl. die Senatsentscheidungen BGH NJW 1972, 1280, 1281, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 58, 332 ff; BGHZ 62, 293, 295).
- BGH, 29.04.1974 - VII ZR 29/73
Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch schriftliches …
Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77
Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung muß für den Auftragnehmer erkennen lassen, was ihm vorgeworfen und welche Abhilfe von ihm erwartet wird (vgl. die Senatsentscheidungen BGH NJW 1972, 1280, 1281, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 58, 332 ff; BGHZ 62, 293, 295). - BGH, 13.12.1962 - VII ZR 193/61
Zu den Ansprüchen wegen mangelhafter Bauausführung
Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77
Hat der Auftraggeber die Voraussetzungen für den vertraglichen Anspruch auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten oder auf Schadensersatz nicht erfüllt, kann er insoweit keinen Anspruch aus Bereicherung geltend machen (BGHZ 46, 242, 246; BGH NJW 1963, 806; 1966, 39, 40; 1968, 43). - BGH, 11.10.1965 - VII ZR 124/63
Ausschließlichkeit der Anspruchsregelung nach der VOB
Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77
Hat der Auftraggeber die Voraussetzungen für den vertraglichen Anspruch auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten oder auf Schadensersatz nicht erfüllt, kann er insoweit keinen Anspruch aus Bereicherung geltend machen (BGHZ 46, 242, 246; BGH NJW 1963, 806; 1966, 39, 40; 1968, 43). - BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; …
Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77
Hat der Auftraggeber die Voraussetzungen für den vertraglichen Anspruch auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten oder auf Schadensersatz nicht erfüllt, kann er insoweit keinen Anspruch aus Bereicherung geltend machen (BGHZ 46, 242, 246; BGH NJW 1963, 806; 1966, 39, 40; 1968, 43). - BGH, 28.09.1967 - VII ZR 81/65
Anspruch d. Bestellers auf Aufwendungsersatz zur Mängelbeseitigung
Auszug aus BGH, 20.04.1978 - VII ZR 94/77
Hat der Auftraggeber die Voraussetzungen für den vertraglichen Anspruch auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten oder auf Schadensersatz nicht erfüllt, kann er insoweit keinen Anspruch aus Bereicherung geltend machen (BGHZ 46, 242, 246; BGH NJW 1963, 806; 1966, 39, 40; 1968, 43).
- BGH, 25.02.1982 - VII ZR 161/80
Mängelbeseitigungsansprüche nach Abnahme der Bauleistung
War, wie das Berufungsgericht annimmt, die Mängelbeseitigung möglich und hätte sie, wie es feststellt, auch nicht einen unverhältnismäßig großen, die Klägerin zur Weigerung berechtigenden Aufwand erfordert, setzt der Anspruch auf Schadensersatz nach § 13 Nr. 7 VOB/B allerdings voraus, daß die Beklagte zunächst die Beseitigung des Mangels verlangt hat (Senatsurteil vom 20. April 1978 - VII ZR 94/77 = ZfBR 1978, 77, 78 = Schäfer/Finnern/Hochstein § 812 BGB Nr. 3;… Ingenstau/Korbion, aaO § 13 Rdn. 210). - BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83
Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von …
Der vom Berufungsgericht eingeschlagene Weg ist nicht etwa deshalb ungangbar, weil der Senat bereits entschieden hat, daß die Vorschriften über die Gewährleistung beim Werkvertrag gegenüber den Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus ungerechtfertigter Bereicherung eine abschließende Sonderregelung darstellen, der Besteller also, der die Voraussetzungen für den werkvertraglichen Anspruch auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten oder auf Schadensersatz nicht erfüllt hat, insoweit weder Aufwendungsersatz verlangen (NJW 1968, 43 Nr. 8), noch Ansprüche aus § 812 BGB geltend machen kann (BGHZ 46, 246; 70, 389, 398 [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76]; NJW 1963, 806, 807; 1966, 39, 40; 1968, 43 Nr. 8; Urteile vom 20. April 1978 - VII ZR 94/77 = ZfBR 1978, 77, 78 - und VII ZR 143/77 = WM 1978, 953, 954).