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   BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92   

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BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92 (https://dejure.org/1993,2017)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1993 - BLw 25/92 (https://dejure.org/1993,2017)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1993 - BLw 25/92 (https://dejure.org/1993,2017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Rechtsbeschwerde - Fehlerhafter Gerichtsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    LwVG § 24 Abs. 1; ZPO § 546 Abs. 1
    Rechtsbeschwerde bei fehlerhaftem Beschlußverfahren in Landwirtschaftsachen

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3142 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 956
  • MDR 1994, 307
  • WM 1993, 1529
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89

    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92
    Hat das OLG (Senat für Landwirtschaftssachen) fehlerhaft nicht durch Urteil, sondern im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Beschluß entschieden, so ist dagegen neben der Revision auch die Rechtsbeschwerde nach Maßgabe des § 546 I ZPO statthaft (Fortführung von Senat, NJW-RR 1990, 1483 = LM § 24 LwVG Nr. 35 = WM 1990, 2134 = AgrarR 1991, 195).

    Denn die durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerte Partei darf durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden (Senatsbeschl. v. 3. November 1988, LwZB 2/88, BGHR LwVG § 48 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittel 1; v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, WM 1990, 2134 m.w.N.).

    Der Senat hat daher für den Fall, daß das Oberlandesgericht (Senat für Landwirtschaftssachen) in einem Antragsverfahren nach § 1 Nr. 1 i.V.m. § 9 LwVG über ein Rechtsmittel fehlerhaft durch Urteil statt durch Beschluß entschieden hat, ausgesprochen, daß die Anrufung des Bundesgerichtshofes im dritten Rechtszug - neben den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen wie dem Erfordernis einer Beschwer - nur nach Maßgabe des § 24 LwVG statthaft ist (Senatsbeschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, aaO).

  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92
    Wäre daher gegen eine dem Gesetz entsprechende Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben, kann auch eine der Art nach inkorrekte Entscheidung ein Rechtsmittel nicht eröffnen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; BGH, Urt. v. 24. Februar 1967, V ZR 110/65, WM 1967, 533; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl., allg. Einleitung 3. Buch Rdn. 31; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, vor § 511 Rdn. 47).
  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 110/65

    Entscheidung nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) durch Urteil - Ende des

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92
    Wäre daher gegen eine dem Gesetz entsprechende Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben, kann auch eine der Art nach inkorrekte Entscheidung ein Rechtsmittel nicht eröffnen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; BGH, Urt. v. 24. Februar 1967, V ZR 110/65, WM 1967, 533; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl., allg. Einleitung 3. Buch Rdn. 31; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, vor § 511 Rdn. 47).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64

    Form und Anfechtbarkeit der Entscheidung über den Verlust eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92
    Wäre daher gegen eine dem Gesetz entsprechende Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben, kann auch eine der Art nach inkorrekte Entscheidung ein Rechtsmittel nicht eröffnen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; BGH, Urt. v. 24. Februar 1967, V ZR 110/65, WM 1967, 533; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl., allg. Einleitung 3. Buch Rdn. 31; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, vor § 511 Rdn. 47).
  • BGH, 03.11.1988 - LwZB 2/88

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Pachtzinses aus einem Landpachtvertrag -

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92
    Denn die durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerte Partei darf durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden (Senatsbeschl. v. 3. November 1988, LwZB 2/88, BGHR LwVG § 48 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittel 1; v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, WM 1990, 2134 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 249/03

    Nachträgliches rechtliches Gehör bei Nichtzulassung der Revision

    Sie als zulässig zu behandeln, besteht hier kein Anlaß, weil die Beklagte daneben von dem einzig statthaften Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das erste Berufungsurteil Gebrauch gemacht hat, hiervon also durch das Berufungsgericht nicht abgehalten wurde, und es nicht Sinn des Meistbegünstigungsgrundsatzes ist, eine Prozeßpartei zum Nachteil der anderen in prozessualer Hinsicht besser zu stellen, als sie bei korrekter Entscheidung bzw. bei prozessual richtigem Vorgehen des Gerichts stünde (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96, NJW 1997, 1448; v. 20. April 1993 - BLw 25/92, NJW-RR 1993, 965; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO 24. Aufl. vor § 511 Rdn. 32).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Freilich soll der Meistbegünstigungsgrundsatz nur Nachteile der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Beteiligten ausschließen, aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstigen prozessualen Vorteilen führen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f; BGH, Beschl. v. 5. Juli 1990 - LwZR 7/89, NJW-RR 1990, 1483; v. 20. April 1993 - BLw 25/92, NJW-RR 1993, 956, 957).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

    Gegen formfehlerhafte Entscheidungen ist nach dem Meistbegünstigungsprinzip im allgemeinen sowohl das Rechtsmittel statthaft, das gegen die von dem Gericht tatsächlich gewählte Art der Entscheidung stattfindet, wie das Rechtsmittel, das gegeben wäre, wenn das Gericht die zutreffende Entscheidungsart gewählt hätte (Senatsbeschlüsse v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, WM 1990, 2134 = AgrarR 1991, 195 und v. 20. April 1993, BLw 25/92, WM 1993, 1529).

    Wäre daher gegen eine dem Gesetz entsprechende Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben, könnte auch eine der Art nach inkorrekte Entscheidung ein Rechtsmittel nicht eröffnen (BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113 f [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; Urt. v. 24. Februar 1967, V ZR 110/65, WM 1967, 533; Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, aaO; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. allg. Einleitung 3. Buch Rdn. 31; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, vor § 511 Rdn. 47).

  • BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

    Denn eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eröffnet ebensowenig einen nach der Verfahrensordnung nicht gegebenen Rechtsmittelzug wie das Meistbegünstigungsprinzip, auf das sich die Rechtsbeschwerde - ebenfalls rechtsirrig - beruft (vgl. Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, WM 1993, 1529).

    Darüber hinaus setzt das Meistbegünstigungsprinzip eine formfehlerhafte oder sonst verfahrensfehlerhafte (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1978, IV ZB 84/77, aaO.; Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, aaO.) Entscheidung voraus und verfolgt den Zweck, eine Partei in ihren prozessualen Rechten durch ein unrichtiges Verfahren nicht zu benachteiligen.

  • BGH, 07.07.1994 - BLw 62/94

    Rechtsmittelzüge bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Denn eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eröffnet ebensowenig einen nach der Verfahrensordnung nicht gegebenen Rechtsmittelzug wie das Meistbegünstigungsprinzip, auf das sich die Rechtsbeschwerde - ebenfalls rechtsirrig - beruft (vgl. Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, WM 1993, 1529).

    Darüber hinaus setzt das Meistbegünstigungsprinzip eine formfehlerhafte oder sonst Verfahrensfehlerhafte (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1978, IV ZB 84/77, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, a.a.O.) Entscheidung voraus und verfolgt den Zweck, eine Partei in ihren prozessualen Rechten durch ein unrichtiges Verfahren nicht zu benachteiligen.

  • BGH, 17.07.2017 - IX ZR 189/16
    Ist - wie hier - gegen eine dem Gesetz entsprechende Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben, kann auch eine der Art nach inkorrekte Entscheidung ein Rechtsmittel nicht eröffnen (BGH, Beschluss vom 20. April 1993 - BLw 25/92, WM 1993, 1529 mwN; Prütting in MünchKomm-ZPO, § 338 Rn. 8 mwN; BeckOK-ZPO/Toussaint, 24. Ed., § 338 Rn. 4.).
  • BGH, 07.07.1994 - BLw 61/94

    Rechtsmittelzüge bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Gesetz über die strukturelle

    Denn eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eröffnet ebensowenig einen nach der Verfahrensordnung nicht gegebenen Rechtsmittelzug wie das Meistbegünstigungsprinzip, auf das sich die Rechtsbeschwerde - ebenfalls rechtsirrig - beruft (vgl. Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, WM 1993, 1529).

    Darüber hinaus setzt das Meistbegünstigungsprinzip eine formfehlerhafte oder sonst verfahrensfehlerhafte (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1978, IV ZB 84/77, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, a.a.O.) Entscheidung voraus und verfolgt den Zweck, eine Partei in ihren prozessualen Rechten durch ein unrichtiges Verfahren nicht zu benachteiligen.

  • OLG Köln, 19.02.2003 - 16 Wx 8/03

    Entscheidung auf Grund unrichtiger Verfahrensordnung

    Denn die durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerte Partei darf durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden (vgl. BGH NJW-RR 1993, 956, 957 m. w. N).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 108/96

    Festsetzung der Beschwer bei einem Begehren gerichtet auf Herausgabe einer

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