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   BGH, 20.04.2004 - X ZR 255/02   

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https://dejure.org/2004,3295
BGH, 20.04.2004 - X ZR 255/02 (https://dejure.org/2004,3295)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2004 - X ZR 255/02 (https://dejure.org/2004,3295)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2004 - X ZR 255/02 (https://dejure.org/2004,3295)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung; Rechtsgeschäftlicher Wille zur Einbeziehung eines Dritten in ein Wertgutachten; Fehlerhaftigkeit eines Wertgutachtens; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ; Schutzpflichten eines Gutachtenauftrags

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § 635; ; ZPO § 138 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328
    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; Haftung des Sachverständigen gegenüber Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3703 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1464
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08

    Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler

    Das Revisionsgericht prüft nur, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt ist und gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind (statt vieler: BGH, Urt. v. 20.4.2004 - X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464 unter II 1 b aa; Urt. v. 19.6.2007 - X ZR 61/06, RRa 2007, 221 ff. Rn. 15; Urt. v. 26.10.2009 - II ZR 222/08, NJW 2010, 64 Rn. 18).
  • BGH, 31.07.2012 - X ZR 154/11

    Unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft: Rechtsscheinhaftung eines Dritten

    Das Revisionsgericht prüft nur, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt ist und gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind (statt vieler: BGH, Urteile vom 20. April 2004 - X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464 unter II 1 b aa; vom 19. Juni 2007 - X ZR 61/06, RRa 2007, 221 ff. Rn. 15; vom 26. Oktober 2009 - II ZR 222/08, NJW 2010, 64 Rn. 18; vom 30. September 2010 - Xa ZR 130/08; NJW 2011, 599 Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14

    Haftung des Sachverständigen: Schutzwirkungen eines Vertrags mit dem

    Bei der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung (BGH, Urt. v. 20.4.2004, X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464).

    Ein solcher ist nämlich nur dann begründet, wenn eine Differenz zwischen überhöhtem Kaufpreis und tatsächlichem Verkehrswert besteht (BGH, Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90; Urt. v. 20.4.2004, X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464; Urt. v. 09. Juli 2002, X ZR 244/00, NJW-RR 2002, 1528).

    Da auch nicht im Ansatz erkennbar ist, dass die Voraussetzungen einer deliktischen Haftung des Beklagten zu 2. - so gemäß § 826 BGB, wenn der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens leichtfertig oder gewissenlos oder zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat, wobei es nicht genügt, dass der Gutachter ein - was hier nicht der Fall ist - falsches Gutachten erstellt hat (BGH, Urt. v. 20.4.2004, X ZR 255/02, aaO) - gegeben sind, kommt auch unter diesem Gesichtspunkt ein Schadensersatzanspruch der Kläger nicht in Betracht und hat das Rechtsmittel insgesamt keinen Erfolg.

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12

    Gewinn einer Berlin-Reise bei der Tombola eines Bundestagsabgeordneten: Haftung

    Die Abgrenzung der Vertragsstellung als Reiseveranstalter beispielsweise von der eines bloßen Vermittlers obliegt dem Tatrichter, der hierbei im Wege der Auslegung der Willenserklärungen nach den Maßstäben der §§ 133, 157, 164 Abs. 2 BGB und der besonderen Maßgabe des § 651 a Abs. 2 BGB die Gesamtumstände und die Interessen der Parteien zu würdigen hat, soweit sie erkennbar wurden (BGH NJW 2011, 599; BGH NJW-RR 2004, 1464; BGH NJW 2010, 64).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 108/08

    Eingeschränkte Drittschutzwirkung des Jahresabschlussprüfungsauftrags bei

    Die jüngere Rechtsprechung des X. Zivilsenates des BGH hat einerseits unter Rückgriff auf die enge ursprüngliche "Wohl und Wehe"-Rechtsprechung des II. Zivilsenats (Urteil vom 28.02.1977, II ZR 52/75, NJW 1977, 1916) eine Schutzwirkung von Gutachtenverträgen zugunsten Dritter verneint (BGH, Urteil vom 26.06.2001, X ZR 231/99, NJW 2001, 3115; BGH, Urteil vom 17.09.2002, X ZR 237/01, NJW 2002, 3625), andererseits - unter Beibehaltung seiner Rechtsprechung eines ausdehnenden, großzügigen Drittschutzes (BGH, Urteil vom 13.11.1997, X ZR 144/94, NJW 1998, 1059) - noch in letzter Zeit (abweichend von dem früher gestellten Erfordernis einer überschaubaren, klar abgrenzbaren Personengruppe, BGH, Urteil vom 02.07.1996, X ZR 104/94, BGHZ 133, 168; BGH, Urteil vom 13.11.1997, X ZR 144/94, NJW 1998, 1059) den Kreis der durch einen Gutachtenvertrag geschützten Dritten auf "eine nicht bekannte Vielzahl" von Kreditgebern und Kapitalanlegern ausgeweitet (BGH, Urteil vom 20.04.2004, X ZR 250/02, BGHZ 159, 1; BGH, Urteil vom 20.04.2004, X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464).
  • OLG Naumburg, 13.12.2017 - 10 U 42/14

    Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

    Es kann dahinstehen, ob neben dem Kläger zu 1. auch die Klägerin zu 2. Vertragspartnerin des Vertrages über die Erstellung des Verkehrswertgutachtens oder in den Schutzbereich des Vertrages als Dritte einbezogen war (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2004 - X ZR 255/02; BGH, Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 144/94; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2005 - 8 U 3720/04

    (Keine) sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Verschweigen eines

    Es ist auch hier auf den konkreten Einzelfall abzustellen (vgl. z. B. BGH , Urt . v. 20.04.2004 - X ZR 255/02 , NJW-RR 2004, 1464, 1465).
  • LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
    Ist die Erteilung einer Auskunft ersichtlich für einen Dritten bestimmt und ist sich der Auskunftsgeber darüber bewusst, dass die Auskunft für den Dritten bedeutsam ist und für ihn als Grundlage für Vermögensdispositionen dienen wird, so ist der Dritte jedenfalls in den Schutzbereich des Auskunftsvertrages einbezogen (BGH, NJW 2004, 3035; NJW-RR 2004, 1464; NJW-RR 2003, 1035).
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