Rechtsprechung
BGH, 20.04.2004 - X ZR 257/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung - Fehlerhaftigkeit eines Wertgutachtens - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - Schutzpflichten eines Gutachtenauftrags
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 328
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; Haftung des Sachverständigen gegenüber Dritten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 17.07.2017 - 13 U 172/16
Kein Schadenersatzanspruch des Anlegers gegen Wirtschaftsinformationsunternehmen …
Nach der im Hinweisbeschluss zitierten Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung, z. B. Urteil vom 22.04.2004 - X ZR 257/02) ist es in der vorliegenden Fallgestaltung auch nach dem Grundsatz von Treu und Glauben der A AG nicht zumutbar, einen Dritten - hier den Kläger - in den Schutzzweck miteinzubeziehen.Dieser soll für Schäden Dritter nicht einstehen müssen, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Vertragszwecks nicht zugemutet werden kann, sich ohne zusätzliche Vergütung auf das Risiko einer erweiterten Haftung einzulassen (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung, z. B. BGH, Urt. v. 20.04.2004 - X ZR 257/02).