Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2004 - X ZR 257/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8575
BGH, 20.04.2004 - X ZR 257/02 (https://dejure.org/2004,8575)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2004 - X ZR 257/02 (https://dejure.org/2004,8575)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2004 - X ZR 257/02 (https://dejure.org/2004,8575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung - Fehlerhaftigkeit eines Wertgutachtens - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - Schutzpflichten eines Gutachtenauftrags

  • Judicialis

    BGB § 635; ; BGB § 826; ; ZPO § 138 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328
    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; Haftung des Sachverständigen gegenüber Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 17.07.2017 - 13 U 172/16

    Kein Schadenersatzanspruch des Anlegers gegen Wirtschaftsinformationsunternehmen

    Nach der im Hinweisbeschluss zitierten Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung, z. B. Urteil vom 22.04.2004 - X ZR 257/02) ist es in der vorliegenden Fallgestaltung auch nach dem Grundsatz von Treu und Glauben der A AG nicht zumutbar, einen Dritten - hier den Kläger - in den Schutzzweck miteinzubeziehen.

    Dieser soll für Schäden Dritter nicht einstehen müssen, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Vertragszwecks nicht zugemutet werden kann, sich ohne zusätzliche Vergütung auf das Risiko einer erweiterten Haftung einzulassen (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung, z. B. BGH, Urt. v. 20.04.2004 - X ZR 257/02).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht