Rechtsprechung
BGH, 20.04.2004 - XI ZR 389/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Zustandekommen von Darlehensverträgen in Haustürsituationen - Höchstrichterlich entwickelte Grundsätze zur arglistigen Täuschung
- Judicialis
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2; BGB § 123; HWiG § 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Inanspruchnahme aus einem Darlehensvertrag mangels Darlegung bzw. Zurechnung einer Haustürsituation - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus BGH, 20.04.2004 - XI ZR 389/02
a) In seinem grundlegenden Urteil vom 1. Juli 1997 (BGHZ 136, 161, 165 f.) hat der Senat entschieden, daß bei einem Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit das Bedürfnis des Darlehensnehmers nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objekts eine Verpflichtung des Darlehensgebers begründen kann, in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung einzuwilligen.aa) Der Kläger hatte aus privaten, von der Beklagten ohne weiteres zu akzeptierenden Gründen ein berechtigtes Interesse an der Veräußerung seines belasteten Hausgrundstücks (vgl. BGHZ 136, 161, 167).
Wenn der Darlehensnehmer wie hier ein berechtigtes Interesse an der Veräußerung des belasteten Grundstücks hat, soll die kreditgebende Bank durch eine vorzeitige Kreditablösung im Ergebnis weder besser noch schlechter stehen, als sie bei vollständiger Durchführung des Darlehensvertrages mit fester Laufzeit gestanden hätte (BGHZ 136, 161, 166).
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96
Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus BGH, 20.04.2004 - XI ZR 389/02
Das gilt insbesondere dann, wenn für eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung eine Ablösung des Kredits sowie der damit zusammenhängenden grundpfandrechtlichen Belastung erforderlich ist (vgl. auch Senatsurteil vom 1. Juli 1997 XI ZR 197/96, WM 1997, 1799). - BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Auszug aus BGH, 20.04.2004 - XI ZR 389/02
Da der Kläger unter Vorbehalt gezahlt hat, ohne daß die Beklagte dem widersprochen hätte, ist eine Berufung auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) in entsprechender Anwendung des § 820 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 IVb ZR 51/87, WM 1988, 1494, 1496).