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   BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 63/08   

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https://dejure.org/2009,15253
BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 63/08 (https://dejure.org/2009,15253)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2009 - AnwZ (B) 63/08 (https://dejure.org/2009,15253)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 63/08 (https://dejure.org/2009,15253)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Restschuldbefreiung gem. § 291 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) auf die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2; ; InsO § 291 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; InsO § 291 Abs. 1
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall durch Wiederzulassung nach Ankündigung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2008 - AnwZ (B) 120/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 63/08
    Es entspricht billigem Ermessen, dem Antragsteller die Kosten des erledigten Verfahrens aufzuerlegen und eine Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Antragsgegnerin anzuordnen, weil die Voraussetzungen für den Widerruf nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung vorgelegen hatten, erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens weggefallen sind und die Antragsgegnerin der neuen Sachlage unverzüglich durch Aufhebung der Widerrufsverfügung Rechnung getragen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2008 - AnwZ (B) 15/07, 31. Januar 2008 - AnwZ (B) 59/05 und 11. Februar 2008 - AnwZ (B) 120/05).
  • BGH, 24.01.2008 - AnwZ (B) 15/07

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 63/08
    Es entspricht billigem Ermessen, dem Antragsteller die Kosten des erledigten Verfahrens aufzuerlegen und eine Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Antragsgegnerin anzuordnen, weil die Voraussetzungen für den Widerruf nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung vorgelegen hatten, erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens weggefallen sind und die Antragsgegnerin der neuen Sachlage unverzüglich durch Aufhebung der Widerrufsverfügung Rechnung getragen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2008 - AnwZ (B) 15/07, 31. Januar 2008 - AnwZ (B) 59/05 und 11. Februar 2008 - AnwZ (B) 120/05).
  • BGH, 31.01.2008 - AnwZ (B) 59/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 63/08
    Es entspricht billigem Ermessen, dem Antragsteller die Kosten des erledigten Verfahrens aufzuerlegen und eine Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Antragsgegnerin anzuordnen, weil die Voraussetzungen für den Widerruf nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung vorgelegen hatten, erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens weggefallen sind und die Antragsgegnerin der neuen Sachlage unverzüglich durch Aufhebung der Widerrufsverfügung Rechnung getragen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2008 - AnwZ (B) 15/07, 31. Januar 2008 - AnwZ (B) 59/05 und 11. Februar 2008 - AnwZ (B) 120/05).
  • BGH, 03.12.2009 - AnwZ (B) 48/09

    Verplichtung zur Tragung von Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen nach

    Dem Wegfall der Voraussetzungen des Widerrufs hat die Antragsgegnerin unverzüglich durch Aufhebung der Widerrufsverfügung Rechnung getragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 2008 - AnwZ (B) 108/08 und vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 63/08).
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