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   BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09   

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https://dejure.org/2010,7185
BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09 (https://dejure.org/2010,7185)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2010 - VIII ZR 254/09 (https://dejure.org/2010,7185)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09 (https://dejure.org/2010,7185)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 553 BGB, § 563 BGB, § 573 BGB, § 1922 BGB, § 286 ZPO
    Genossenschaftswohnung: Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses mit dem Sohn des verstorbenen Genossenschaftsmitglieds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigtes Interesse einer Genossenschaft an der Beendigung eines Mietverhältnises i.R.d. Beendigung der Mitgliedschaft von Todes wegen und bestehender Nutzung der Wohnung durch Nichtmitglieder

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung aus wichtigem Grund; Eintritt der Kinder in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter

  • rewis.io

    Genossenschaftswohnung: Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses mit dem Sohn des verstorbenen Genossenschaftsmitglieds

  • rewis.io

    Genossenschaftswohnung: Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses mit dem Sohn des verstorbenen Genossenschaftsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigtes Interesse einer Genossenschaft an der Beendigung eines Mietverhältnises i.R.d. Beendigung der Mitgliedschaft von Todes wegen und bestehender Nutzung der Wohnung durch Nichtmitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechtigtes Interesse an Beendigung bei Genossenschaft als Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 153, 254, 256; 152, 182, 190 f.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 153, 254, 256; 152, 182, 190 f.).
  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09
    Diese tatrichterliche Würdigung kann in der Revisionsinstanz nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder Verfahrensfehler begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 2/89, NJW 1990, 2889, unter I 2 b, zu § 89a HGB; Senatsurteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 129/92, NJW 1994, 443, unter II 1 b, zu § 628 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 129/92

    Fristlose Kündigung wegen unberechtigter fristloser Kündigung der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09
    Diese tatrichterliche Würdigung kann in der Revisionsinstanz nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder Verfahrensfehler begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 2/89, NJW 1990, 2889, unter I 2 b, zu § 89a HGB; Senatsurteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 129/92, NJW 1994, 443, unter II 1 b, zu § 628 Abs. 2 BGB).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn ihre Beantwortung zweifelhaft ist oder wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die Frage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (BVerfG, NJW 2009, 572, Tz. 19; MünchKommZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 543 Rdnr. 7).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 153, 254, 256; 152, 182, 190 f.).
  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 105/17

    Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" finanzieller

    Dieser Grund muss so beschaffen sein, dass er dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund von Umständen unzumutbar macht, die in der Person des Mieters liegen (Senatsurteil vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12, NJW 2013, 1806 Rn. 13; Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09, WuM 2010, 431 Rn. 6).

    Diese tatrichterliche Würdigung kann zwar in der Revisionsinstanz nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder Verfahrensfehler begangen hat (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09, aaO Rn. 5 mwN).

  • BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 213/12

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

    Jedenfalls muss dieser Grund so beschaffen sein, dass er dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund von Umständen unzumutbar macht, die in der Person des Mieters liegen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09, WuM 2010, 431 Rn. 6).
  • BGH, 14.01.2014 - II ZB 5/12

    Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung: Bindung des

    Ebenso unterliegt die Beurteilung des Beschwerdegerichts, ob die Erteilung der Auskunft geeignet wäre, der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (§ 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AktG), nur einer eingeschränkten Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren (s. zum vergleichbaren Rechtsbegriff des wichtigen Grunds BGH, Urteil vom 28. Oktober 2002 - II ZR 353/00, ZIP 2002, 2254, 2255; Beschluss vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09, WuM 2010, 431 Rn. 5; Urteil vom 7. März 2013 - III ZR 231/12, BGHZ 196, 285 Rn. 18; Urteil vom 24. September 2013 - II ZR 216/11, ZIP 2013, 2310 Rn. 14).
  • BGH, 10.01.2017 - VIII ZR 98/16

    Berufung: Bemessung des Beschwerdegegenstands bei Begehren des verklagten Mieters

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn ihre Beantwortung zweifelhaft ist oder wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die Frage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (BVerfG, NJW 2011, 1276, 1277; Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09, WuM 2010, 431 Rn. 2).
  • BGH, 25.01.2023 - VIII ZR 230/21

    Abschluss eines die Betriebskosten auslösenden Dienstleistungsvertrags bereits

    aa) Die Beurteilung der Frage, ob die Beklagte gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat, ist zwar das Ergebnis einer tatrichterlichen Würdigung, die in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des Gebots der Wirtschaftlichkeit verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder Verfahrensfehler begangen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09, WuM 2010, 431 Rn. 5 mwN).
  • LG Heidelberg, 25.11.2013 - 5 S 33/13

    Wohnraummiete: Kündigung einer Genossenschaftswohnung wegen Fehl- oder

    Die Vorschrift ist auf den "Dauernutzungsvertrag" über eine Genossenschaftswohnung anzuwenden (BGH WuM 2010, 431).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15

    Ansprüche des Inhabers einer Internet-Domain gegen den Veranlasser einer sog.

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 20.04.2010, Az. VIII ZR 254/09, BeckRS 2010, 15622; BGHZ 154, 154, 153).
  • AG München, 12.10.2022 - 417 C 9024/22

    Eintrittsrecht bei Tod des Mieters - außerordentliche Kündigung durch den

    Jedenfalls muss der Kündigungsgrund so beschaffen sein, dass er dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund von Umständen unzumutbar macht, die in der Person des Mieters liegen (vgj. BGH BeckRS 2010, 15622; NJW 2013, 1806).
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