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   BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09   

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https://dejure.org/2011,6899
BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09 (https://dejure.org/2011,6899)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2011 - I ZB 41/09 (https://dejure.org/2011,6899)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2011 - I ZB 41/09 (https://dejure.org/2011,6899)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 ZPO
    Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs mit einer von vornherein untauglichen Begründung

  • rewis.io

    Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 69a Abs. 2
    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs mit einer von vornherein untauglichen Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge und Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 391 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; vgl. auch Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410, 3412).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; vgl. auch Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410, 3412).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    a) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3).

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3).

  • BGH, 24.03.2015 - VIII ZB 91/14

    Weitere Mitwirkung wegen Befangenheit abgelehnter Richter bei eindeutig

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf (BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bzgl. eines Richters mit einer von

    b) Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn seine Begründung völlig ungeeignet ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 22.09.2020 - VIII ZB 54/20

    Beziehen der Begründung des Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit der Richter auf

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 f. mwN; vom 24. März 2015 - VIII ZB 91/14, aaO Rn. 2).
  • BGH, 25.04.2017 - VIII ZB 9/17

    Ablehnungsgesuch gegen mehrerer Richter ohne nachvollziehbare Begründung

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 f. mwN; vom 24. März 2015 - VIII ZB 91/14, aaO Rn. 2).
  • BGH, 09.01.2012 - V ZA 15/11

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit der Richter mit einer angeblich

    Der Vortrag des Betroffenen erschöpft sich in Vorwürfen gegen eine angeblich verfassungswidrige Justiz in Deutschland, ohne Gründe für eine konkrete Befangenheit der abgelehnten Richter vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 mwN).
  • BPatG, 09.06.2020 - 7 W (pat) 10/19

    Patentbeschwerdeverfahren - zu einem Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden

    Über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., Rdn. 10 zu § 86; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772; BVerfG NJW 2013, 1665; BGH GRUR-RR 2010, 360; BGH GRUR-RR 2011, 391; BGH NJW-RR 2012, 61; BAG NJW 2012, 1531; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14 - veröffentlicht in juris).
  • BGH, 14.12.2011 - IV ZB 17/11

    Zurückweisen des Ablehnungsgesuchs gegen einen Urkundsbeamten als unzulässig bei

    Das Ablehnungsgesuch des Antragsgegners gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wegen der Besorgnis der Befangenheit wird als unzulässig zurückgewiesen, weil Ablehnungsgesuche, die wie hier eine von vornherein untaugliche Begründung haben, ebenso wie Ablehnungsgesuche ohne jede Begründung offensichtlich unzulässig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3).
  • BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 15/18
    Über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., Rdn. 10 zu § 86; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772; BVerfG NJW 2013, 1665; BGH GRUR-RR 2010, 360; BGH GRUR-RR 2011, 391; BGH NJW-RR 2012, 61; BAG NJW 2012, 1531; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14 - veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 14/18
    Über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., Rdn. 10 zu § 86; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772; BVerfG NJW 2013, 1665; BGH GRUR-RR 2010, 360; BGH GRUR-RR 2011, 391; BGH NJW-RR 2012, 61; BAG NJW 2012, 1531; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14 - veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 13/18
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