Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2051
BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09 (https://dejure.org/2011,2051)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2011 - VII ZB 78/09 (https://dejure.org/2011,2051)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09 (https://dejure.org/2011,2051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren: Unterlassene Weiterleitung eines Berufungsschriftsatzes an das örtlich zuständige Berufungsgericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei unterlassener Veranlassung der rechtzeitigen Berufungseinlegung beim zuständigen Gericht durch den Vorsitzenden des unzuständigen Berufungsgerichts wird der Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    Auch zehn Tage reichen einem Gericht um Fehler des Anwalts auszubügeln

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung, Fehlende örtlicher Zuständigkeit

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren: Unterlassene Weiterleitung eines Berufungsschriftsatzes an das örtlich zuständige Berufungsgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren: Unterlassene Weiterleitung eines Berufungsschriftsatzes an das örtlich zuständige Berufungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 234 Abs. 1 S. 1
    Wertung unterlassener Veranlassung der rechtzeitigen Berufungseinlegung beim zuständigen Gericht durch den Vorsitzenden des unzuständigen Berufungsgerichts als Verletzung des Ansprucha auf ein faires Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht - was muss dieses tun?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das örtlich unzuständige Berufungsgericht

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    Auch zehn Tage reichen einem Gericht, um Fehler des Anwalts auszubügeln

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung, wenn Berufung beim falschen Gericht eingelegt wurde.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Richter muss bei fehlgeleiteten Berufungsschriftsatz Hinweise erteilen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens (IBR 2011, 1117)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2053
  • MDR 2011, 747
  • NZM 2011, 722
  • FamRZ 2011, 1052
  • AnwBl 2012, 96
  • AnwBl Online 2012, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    Ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) an der Fristversäumung wirkt sich dann nicht mehr aus, so dass der Partei Wiedereinsetzung zu gewähren ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005, VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776; vom 24. Juni 2010, V ZB 170/09, WuM 2010, 592 und vom 14. Dezember 2010, VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683).

    bb) Nicht frei von Rechtsfehlern ist dagegen die Annahme des Berufungsgerichts, die Ursächlichkeit der der Beklagten gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden schuldhaften Fristversäumnis ihrer Prozessbevollmächtigten sei nicht im Hinblick auf das Verhalten des Vorsitzenden der Zivilkammer des Landgerichts S. nachträglich entfallen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 93, 99, 114 ff. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 unter III 2 b aa m.w.N.).

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; und vom 18. März 2008, aaO, 1891).

    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden (BVerfG NJW 2006, 1579); das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005, NJW 2005, 3776, 3777 m.w.N.).

    Anders als in den entschiedenen Fällen der Zuständigkeit mit Auslandsbezug nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b GVG a.F. (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 und vom 14. Dezember 2010 - VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683; BVerfG, NJW 2006, 1579) war die Zuständigkeitsprüfung auch nicht schwierig oder nur mittels der Verfahrensakte zu ermitteln, sondern eindeutig allein auf Grund der Zuordnung des Amtsgerichts C. zum Gerichtsbezirk des Landgerichts T. vorzunehmen.

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; und vom 18. März 2008, aaO, 1891).

    (2) Etwas anders gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen war und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BVerfG NJW 2002, 3692, 3693; 2006, 1579).

    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden (BVerfG NJW 2006, 1579); das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005, NJW 2005, 3776, 3777 m.w.N.).

    Anders als in den entschiedenen Fällen der Zuständigkeit mit Auslandsbezug nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b GVG a.F. (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 und vom 14. Dezember 2010 - VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683; BVerfG, NJW 2006, 1579) war die Zuständigkeitsprüfung auch nicht schwierig oder nur mittels der Verfahrensakte zu ermitteln, sondern eindeutig allein auf Grund der Zuordnung des Amtsgerichts C. zum Gerichtsbezirk des Landgerichts T. vorzunehmen.

  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    Ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) an der Fristversäumung wirkt sich dann nicht mehr aus, so dass der Partei Wiedereinsetzung zu gewähren ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005, VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776; vom 24. Juni 2010, V ZB 170/09, WuM 2010, 592 und vom 14. Dezember 2010, VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683).

    Anders als in den entschiedenen Fällen der Zuständigkeit mit Auslandsbezug nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b GVG a.F. (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 und vom 14. Dezember 2010 - VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683; BVerfG, NJW 2006, 1579) war die Zuständigkeitsprüfung auch nicht schwierig oder nur mittels der Verfahrensakte zu ermitteln, sondern eindeutig allein auf Grund der Zuordnung des Amtsgerichts C. zum Gerichtsbezirk des Landgerichts T. vorzunehmen.

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    bb) Nicht frei von Rechtsfehlern ist dagegen die Annahme des Berufungsgerichts, die Ursächlichkeit der der Beklagten gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden schuldhaften Fristversäumnis ihrer Prozessbevollmächtigten sei nicht im Hinblick auf das Verhalten des Vorsitzenden der Zivilkammer des Landgerichts S. nachträglich entfallen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 93, 99, 114 ff. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 unter III 2 b aa m.w.N.).

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; und vom 18. März 2008, aaO, 1891).

  • BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06

    Anforderungen an das Verfahren bei Einreichung einer Rechtsmittelschrift bei

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    (1) Allerdings besteht anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277 m.w.N.), keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656 und vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891, jeweils m.w.N.).

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; und vom 18. März 2008, aaO, 1891).

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    Daher sei lediglich in Fällen willkürlichen, offenkundig nachlässigen Fehlverhaltens des Gerichts die Kausalität des Fehlverhaltens der Partei und ihres Prozessbevollmächtigten unterbrochen (Bezug auf BVerfG, NJW 2002, 3692 f.).

    (2) Etwas anders gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen war und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BVerfG NJW 2002, 3692, 3693; 2006, 1579).

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    Ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) an der Fristversäumung wirkt sich dann nicht mehr aus, so dass der Partei Wiedereinsetzung zu gewähren ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005, VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776; vom 24. Juni 2010, V ZB 170/09, WuM 2010, 592 und vom 14. Dezember 2010, VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683).

    An einen mit der Berufungseinlegung betrauten Rechtsanwalt sind hinsichtlich der Ermittlung des zuständigen Rechtsmittelgerichts hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592, 593 Rn. 5).

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    (1) Allerdings besteht anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277 m.w.N.), keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656 und vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; und vom 18. März 2008, aaO, 1891).
  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
    Er ist daher gehalten, die Rechtsmittelschrift und insbesondere die Rechtsmittelzuständigkeit des darin bezeichneten Gerichts selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2007 - V ZB 187/06

    Einreichung eines für das Rechtsmittelgericht bestimmten fristgebundenen

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, kann sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern hat auch zu berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 39; BGH 20. April 2011 - VII ZB 78/09 - Rn. 12) .
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, kann sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern hat auch zu berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BGH 20. April 2011 - VII ZB 78/09 - Rn. 12) .

    Der Bundesgerichtshof hat einen Zeitraum von zehn vollen Kalendertagen als ausreichend angesehen, um einen Hinweis über die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Berufungsgerichts zu erteilen (BGH 20. April 2011 - VII ZB 78/09 - Rn. 14) .

  • BGH, 11.04.2019 - IX ZR 79/18

    Insolvenzverfahren: Rücknahme einer Forderungsanmeldung; Wirksamwerden der

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen eine Rechtsmittelschrift und die Begründung eines Rechtsmittels trotz Adressierung an ein unzuständiges Gericht beim zuständigen Gericht ein, wenn der Schriftsatz nach der gebotenen Weiterleitung durch das zunächst angegangene Gericht in die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - VII ZR 8/95, NJW-RR 1996, 443; Beschluss vom 2. März 2010 - IV ZB 15/09, juris Rn. 6; vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 12 ff; vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 12; vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2023 - 9 U 141/23

    Nichtgewährung der Weidereinsetzung in den vorigen Stand nach verschuldeter

    Die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, kann sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern hat auch zu berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 39; BGH 20. April 2011 - VII ZB 78/09 - Rn. 12).
  • LG Bamberg, 03.05.2016 - 11 S 17/15

    Keine Pflicht des Berufungsgerichts zur sofortigen Zuständigkeitsprüfung in

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Ursächlichkeit einer schuldhaften Fristversäumnis entfallen kann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen war und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (BGH NJW 2011, 2053 Rn. 13 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BVerfG).

    b) Der Umstand, dass das Landgericht Würzburg am 17.02.2015 keinen Hinweis auf seine Unzuständigkeit erteilt hat, begründet kein "offenkundig nachlässiges Fehlverhalten" in der Diktion von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht (NJW 2011, 2053 Rn. 13).

    Anders als in der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2011, 2053), in der die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Landgerichts allein auf der Belegenheit des Amtsgerichts in einem anderen Bezirk beruhte, war hier die Frage zu klären, ob § 72 Abs. 2 GVG einschlägig ist oder nicht.

    Vor diesem Hintergrund versteht die Kammer die Andeutung in dem zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs "... mit einem Blick auf die Berufungsschrift... und das als Anlage beigefügte Urteil des AG ..." (NJW 2011, 2053 Rn. 14) mitnichten dahingehend, dass das Berufungsgericht schon bei Eingang der Berufungsschrift zur Lektüre des Urteils verpflichtet ist: In der vom Bundesgerichtshof entschiedenen Konstellation war die Unzuständigkeit auch ohne Kenntnis des Urteilsinhalts offensichtlich.

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von

    Jedoch ist die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs geboten, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011, VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 13; vom 17. August 2011, XII ZB 50/11, MDR 2011, 1193, 1194).

    Allerdings sind die Gerichte dann gehalten, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist; dies kann die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gebieten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011  VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 13; vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11, MDR 2011, 1193, 1194).

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der

    Anders als bei der Einreichung einer Berufungsschrift bei einem örtlich offensichtlich unzuständigen Gericht (dazu BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 11 ff.) war die Unzuständigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich.
  • BGH, 12.11.2015 - V ZB 36/15

    Berufung in Wohnungseigentumssachen: Voraussetzungen der

    Da die Art der Streitigkeit maßgeblich ist, war die Unzuständigkeit des Landgerichts Potsdam bei Eingang der Berufungsschrift - anders als bei der Einreichung einer Berufung bei einem örtlich offensichtlich unzuständigen Gericht (dazu BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 11 ff.) - nicht leicht und einwandfrei erkennbar.
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 37/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des unzuständigen Gerichts bei

    Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass die Einlegung der Berufung bei dem hierfür unzuständigen (§ 519 Abs. 1 ZPO) Landgericht und die dadurch bedingte Versäumung der Berufungsfrist auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Kläger beruhen, welches diesen gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 Rn. 6 ff.; vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 9 ff. jeweils mwN).

    Soweit der Bundesgerichtshof ausgesprochen hat, dass ein Gericht, dem die Weiterleitung des fristgebundenen Schriftsatzes im ordnungsgemäßem Geschäftsgang ohne weiteres möglich war, stattdessen auch einen Hinweis an die Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten erteilen kann (BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 14), kann die Beschwerde daraus nichts herleiten.

  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Die von der Beschwerde (S. 8 der Beschwerdebegründung) insoweit in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09 - NJW 2011, 2053) ist nicht einschlägig, da hier weder eine Zuständigkeitsfrage noch eine Fristfrage zu entscheiden war.
  • OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22

    Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht

  • BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 3 U 96/21

    Deliktische Schadenersatzansprüche wegen des behaupteten Diebstahls eines

  • LSG Saarland, 04.03.2016 - L 5 SB 14/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einhaltung der Klagefrist - Zugang des

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2011 - 5 UF 76/11

    Familienstreitsache: Anforderungen an die Belehrung über den Anwaltszwang für ein

  • LG Münster, 21.05.2013 - 9 S 119/12

    Muss angerufenes Berufungsgericht auf seine Unzuständigkeit hinweisen?

  • LG Dessau-Roßlau, 18.07.2012 - 5 S 84/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des Prozessbevollmächtigten zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht