Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20070
BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17 (https://dejure.org/2017,20070)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2017 - 2 StR 79/17 (https://dejure.org/2017,20070)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17 (https://dejure.org/2017,20070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 77 StGB; § 265 StPO; § 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft als Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung: ursprüngliche Anklageerhebung wegen Offizialdelikt); gefährliche Körperverletzung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 Abs 1 StPO, § 223 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 230 Abs 1 S 1 StGB
    Strafverfahren: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft; gefährliche Körperverletzung durch Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut

  • IWW

    § 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB, § ... 223 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 77b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 206a StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 230 StGB

  • Wolters Kluwer

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung bzgl. der Widerlegung der Einlassung des Angeklagten zum einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr; Vereinbarung des Rahmengeschehens mit der Darstellung eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs; Beschränkung des Zeugenberichts ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft; gefährliche Körperverletzung durch Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung bzgl. der Widerlegung der Einlassung des Angeklagten zum einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr; Vereinbarung des Rahmengeschehens mit der Darstellung eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs; Beschränkung des Zeugenberichts ...

  • rechtsportal.de

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung bzgl. der Widerlegung der Einlassung des Angeklagten zum einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr; Vereinbarung des Rahmengeschehens mit der Darstellung eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs; Beschränkung des Zeugenberichts ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft; gefährliche Körperverletzung durch Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung konkludiert möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung konkludent möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sammel-Strafantrag in der polizeilichen Vernehmung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 251
  • StV 2019, 93
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19

    Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff;

    Durch die Anklage der verfahrensgegenständlichen Taten nach § 202a StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 205 Abs. 1 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252 mwN), so dass es auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 14. September 2012 nicht ankommt.
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 177/21

    Computerbetrug (geringwertiges Tatobjekt); Fehlen eines Strafantrages; Fehlen des

    Denn die Staatsanwaltschaft ist auch insoweit von einer gewerbsmäßigen Begehungsweise ausgegangen und hat damit wegen eines Offizialdelikts Anklage erhoben, mithin § 248a StGB nicht für einschlägig gehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 114/16).
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18

    Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen:

    Anders als die Verteidigung meint, kommt es nicht darauf an, ob ein narkotisierendes Mittel schon für sich allein ein gefährliches Werkzeug sein kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, Rn. 19, NStZ-RR 2017, 251 und vom 7. März 2018 - 5 StR 652/17, Rn. 4 mwN).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Denn der Einsatz von willensbeeinflussenden Substanzen durch den Täter gegen den Willen bzw. ohne Kenntnis des Opfers stellt den Einsatz von Gewalt gegen eine Person gemäß § 255 StGB unter Bei-Sich-Führen eines Mittels, um den Widerstand einer Person mit Gewalt zu brechen (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB) dar - tateinheitlich mit einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch die Beibringung von Gift sowie mittels eines hinterlistigen Überfalls gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. zu § 177 StGB BGH, Beschluss vom 20.04.2017, 2 StR 79/17, zitiert nach juris; vgl. auch zur Beibringung eines Schlafmittels als Gewalt mittels eines hinterlistigen Überfalls BGH NStZ 1992, 490).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auch verkennt der Senat nicht, dass im Fall einer Anklageerhebung wegen des Qualifikationstatbestands des § 224 Abs. 1 StGB diese nicht ohne weiteres als konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses im Sinne des § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB zu verstehen ist (s. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 Besonderes öffentliches Interesse 1 mwN).
  • BGH, 13.09.2022 - 2 StR 129/22

    Verfahrensbeschränkung im Revisionsverfahren; Kundgabe des besonderen

    Durch die Anklage der verfahrensgegenständlichen Tat (auch) wegen § 223 Abs. 1 StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 230 Abs. 1 StGB bejaht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 besonderes öffentliches Interesse 1; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19, juris Rn. 14), so dass es auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 24. Mai 2020 nicht ankommt.
  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22

    Antragsfrist (minderjährige Geschädigte: Kenntnis des Vaters oder der Mutter von

    Durch die Anklage der Tat vom 18. November 2020 zum Nachteil der Geschädigten T. wegen § 184i Abs. 1 StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 184i Abs. 3 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19, juris Rn. 14; Senat, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 besonderes öffentliches Interesse 1), so dass es insoweit auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 18. November 2020 nicht ankommt.
  • LG Essen, 09.04.2021 - 27 KLs 45/20

    Handeltreiben Betäubungsmittel räuberische Erpressung

    Bei dem zur Durchführung derselben verwendeten glühenden Draht handelte es sich um ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 StGB (vgl. zur Einordnung einer glühenden Zigarette als "gefährliches Werkzeug" i.S.d. § 224 StGB: BGH, Beschluss vom 20.04.2017, Az. 2 StR 79/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht