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   BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17   

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BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17 (https://dejure.org/2017,20070)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2017 - 2 StR 79/17 (https://dejure.org/2017,20070)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17 (https://dejure.org/2017,20070)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 77 StGB; § 265 StPO; § 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft als Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung: ursprüngliche Anklageerhebung wegen Offizialdelikt); gefährliche Körperverletzung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 Abs 1 StPO, § 223 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 230 Abs 1 S 1 StGB
    Strafverfahren: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft; gefährliche Körperverletzung durch Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut

  • IWW

    § 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB, § ... 223 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 77b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 206a StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 230 StGB

  • Wolters Kluwer

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung bzgl. der Widerlegung der Einlassung des Angeklagten zum einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr; Vereinbarung des Rahmengeschehens mit der Darstellung eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs; Beschränkung des Zeugenberichts ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft; gefährliche Körperverletzung durch Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung bzgl. der Widerlegung der Einlassung des Angeklagten zum einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr; Vereinbarung des Rahmengeschehens mit der Darstellung eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs; Beschränkung des Zeugenberichts ...

  • rechtsportal.de

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung bzgl. der Widerlegung der Einlassung des Angeklagten zum einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr; Vereinbarung des Rahmengeschehens mit der Darstellung eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs; Beschränkung des Zeugenberichts ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft; gefährliche Körperverletzung durch Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung konkludiert möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung konkludent möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sammel-Strafantrag in der polizeilichen Vernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 251
  • StV 2019, 93
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15

    Entbehrlichkeit weiterer Entbindungsentscheidung bei bloßer Terminsverlegung

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Nur wenn die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf ein relatives Antragsdelikt erstreckt, liegt darin - sofern keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, StraFo 2016, 212).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Sie kann dies zwar auch konkludent erklären (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1954 - 3 StR 869/53, BGHSt 6, 282, 284 f.; Senat, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225, 227), indem sich aus einer Prozesshandlung mit hinreichender Deutlichkeit der Verfolgungswille hinsichtlich des Antragsdelikts ergibt.
  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Sie kann dies zwar auch konkludent erklären (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1954 - 3 StR 869/53, BGHSt 6, 282, 284 f.; Senat, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225, 227), indem sich aus einer Prozesshandlung mit hinreichender Deutlichkeit der Verfolgungswille hinsichtlich des Antragsdelikts ergibt.
  • BGH, 18.01.1995 - 2 StR 462/94

    Versuch - Straflosigkeit - Entführung - Menschenraub - Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Zudem wurde die erforderliche Schriftform nicht gewahrt, da das Vernehmungsprotokoll selbst nicht von ihr unterschrieben wurde (vgl. zu dieser Möglichkeit der Wahrung der Schriftform Senat, Urteil vom 18. Januar 1995 - 2 StR 462/94, NStZ 1995, 353, 354).
  • BGH, 21.04.2009 - 4 StR 531/08

    Gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Hätte der Angeklagte "K.O.-Tropfen' eingesetzt, um einen Widerstand der Nebenklägerin B. auszuschalten und hätte er dies zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs ausgenutzt, so hätte er sie im Sinne von § 177 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB aF mit Gewalt unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zur Duldung des Beischlafs genötigt (vgl. LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 177 Rn. 20, 280) und tateinheitlich eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 unter Einsatz von Gift (NK/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 8) oder mittels eines gefährlichen Werkzeugs nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 sowie mittels eines hinterlistigen Überfalls gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB begangen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 4 StR 531/08, insoweit in NStZ-RR 2009, 278 nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Nur wenn die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf ein relatives Antragsdelikt erstreckt, liegt darin - sofern keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, StraFo 2016, 212).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15

    Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Nur wenn die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf ein relatives Antragsdelikt erstreckt, liegt darin - sofern keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, StraFo 2016, 212).
  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19

    Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff;

    Durch die Anklage der verfahrensgegenständlichen Taten nach § 202a StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 205 Abs. 1 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252 mwN), so dass es auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 14. September 2012 nicht ankommt.
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 177/21

    Computerbetrug (geringwertiges Tatobjekt); Fehlen eines Strafantrages; Fehlen des

    Denn die Staatsanwaltschaft ist auch insoweit von einer gewerbsmäßigen Begehungsweise ausgegangen und hat damit wegen eines Offizialdelikts Anklage erhoben, mithin § 248a StGB nicht für einschlägig gehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 114/16).
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18

    Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen:

    Anders als die Verteidigung meint, kommt es nicht darauf an, ob ein narkotisierendes Mittel schon für sich allein ein gefährliches Werkzeug sein kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, Rn. 19, NStZ-RR 2017, 251 und vom 7. März 2018 - 5 StR 652/17, Rn. 4 mwN).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Denn der Einsatz von willensbeeinflussenden Substanzen durch den Täter gegen den Willen bzw. ohne Kenntnis des Opfers stellt den Einsatz von Gewalt gegen eine Person gemäß § 255 StGB unter Bei-Sich-Führen eines Mittels, um den Widerstand einer Person mit Gewalt zu brechen (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB) dar - tateinheitlich mit einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch die Beibringung von Gift sowie mittels eines hinterlistigen Überfalls gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. zu § 177 StGB BGH, Beschluss vom 20.04.2017, 2 StR 79/17, zitiert nach juris; vgl. auch zur Beibringung eines Schlafmittels als Gewalt mittels eines hinterlistigen Überfalls BGH NStZ 1992, 490).
  • LG Augsburg, 28.04.2023 - 3 KLs 201 Js 109552/22

    Besonders schwere Vergewaltigung bei Einsatz von Oxazepam zur Sedierung des

    Der Einsatz von "K.O.-Tropfen" (narkotisierendes Mittel; hier: Oxazepam aus der Gruppe der Benzodiazepine) in einem Getränk zur Ausschaltung des Widerstands des Opfers gegen die Durchführung des Geschlechtsverkehrs stellt eine besonders schwere Vergewaltigung (unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB ) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StGB) dar (so auch BGH vom 20.04.2017, 2 StR 79/17; vom 09.10.2018, 1 StR 418/18, für die Verabreichung in einem Getränk noch offenlassend).

    Wegen dieser erheblichen Gesundheitsrisiken für das Opfer handelt es sich um eine Vergewaltigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB (vgl. auch BGH vom 20.04.2017, 2 StR 79/17; vom 09.10.2018, 1 StR 418/18, für die Verabreichung in einem Getränk noch offenlassend).

  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auch verkennt der Senat nicht, dass im Fall einer Anklageerhebung wegen des Qualifikationstatbestands des § 224 Abs. 1 StGB diese nicht ohne weiteres als konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses im Sinne des § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB zu verstehen ist (s. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 Besonderes öffentliches Interesse 1 mwN).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22

    Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung

    Da es sich dabei jeweils um Offizialdelikte handelt, kann darin nicht die Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung auch wegen einer einfachen Körperverletzung für den Fall gesehen werden, dass das Gericht - wie hier - nicht von einer qualifizierten Tat ausgeht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252 Rn. 25; Beschluss vom 7. Mai 2015 - 2 StR 108/15 Rn. 4; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 230 Rn. 4; Hardtung in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 230 Rn. 39, jew. mwN).
  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22

    Antragsfrist (minderjährige Geschädigte: Kenntnis des Vaters oder der Mutter von

    Durch die Anklage der Tat vom 18. November 2020 zum Nachteil der Geschädigten T. wegen § 184i Abs. 1 StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 184i Abs. 3 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19, juris Rn. 14; Senat, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 besonderes öffentliches Interesse 1), so dass es insoweit auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 18. November 2020 nicht ankommt.
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    Verwendung gefährlichen Werkzeugs bei K.O.-Tropfen

    Während dies zum Teil bejaht wird (vgl. BGH, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 StR 79/17, BeckRS 2017, 113350; Hörnle in: LK, 13. Aufl. 2023, § 177 Rn. 305), wird auch teilweise die Auffassung vertreten, es handele sich nicht um ein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs (vgl. etwa BGH, Beschlüsse v. 27.1.2009 - 4 StR 473/08, BeckRS 2009, 10191, NStZ 2009, 505; v. 6.3.2018 - 2 StR 65/18, BeckRS 2018, 3924, NStZ-RR 2018, 141 jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Krüger NStZ 2019, 273, 275).
  • BGH, 13.09.2022 - 2 StR 129/22

    Verfahrensbeschränkung im Revisionsverfahren; Kundgabe des besonderen

    Durch die Anklage der verfahrensgegenständlichen Tat (auch) wegen § 223 Abs. 1 StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 230 Abs. 1 StGB bejaht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 besonderes öffentliches Interesse 1; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19, juris Rn. 14), so dass es auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 24. Mai 2020 nicht ankommt.
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23

    Verfahrenshindernis bzgl. eines Bestrafungsverbots; Besonderes öffentliches

  • LG Essen, 09.04.2021 - 27 KLs 45/20

    Handeltreiben Betäubungsmittel räuberische Erpressung

  • LG Karlsruhe, 05.01.2022 - 16 KLs 97 Js 474/14
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