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   BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17   

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https://dejure.org/2018,15518
BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17 (https://dejure.org/2018,15518)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2018 - V ZB 226/17 (https://dejure.org/2018,15518)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2018 - V ZB 226/17 (https://dejure.org/2018,15518)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 62b AufenthG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, § 62b Abs. 2 AufenthG, § 62b Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG, § 82 AufenthG, § 26 FamFG, § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, § 38 Abs. 3 Satz 1, § 96 Abs. 2 FamFG, § 11 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam; Prüfung einer fortgesetzten Verletzung der Mitwirkungspflichten eines Ausländers; Nichterscheinen am Flughafen und Untertauchen in den Niederlanden

  • rewis.io

    Anordnung des Ausreisegewahrsams bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflichten rechtmäßig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ; AufenthG § 62b
    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam; Prüfung einer fortgesetzten Verletzung der Mitwirkungspflichten eines Ausländers; Nichterscheinen am Flughafen und Untertauchen in den Niederlanden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erledigte Ausreisegewahrsam - und die Rechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausreisegewahrsam - und das Ermessung des Haftrichters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausreisegewahrsam - und fortgesetzte Mitwirkungsverweigerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 746
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17
    Insoweit gelten die Grundsätze zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der richterlichen Anordnung des Aufenthalts eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens über einen Zeitraum von 30 Tagen hinaus (§ 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG) entsprechend (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, NVwZ-RR 2011, 875 Rn. 8 f.).
  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17
    Er hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensentscheidung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, FGPrax 2012, 84 Rn. 4 zur "kleinen Sicherungshaft").
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17
    Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen kann die fehlende Aufklärung nicht mehr nachgeholt werden, da hierfür auch die persönliche Anhörung des Betroffenen zu dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.01.2024 - 18 T 227/24

    Spezielle Hafteinrichtung, Auflösende Bedingung, Abschiebungsstopp, Geplante

    g) Die Anordnung des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b AufenthG steht im Ermessen des Gerichts (BGH 20.04.2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 (747) Rn. 11).

    Die Entscheidung über die Anordnung des Ausreisegewahrsams erfordert deshalb - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - eine Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Betroffenen und dem staatlichen Interesse an der zügigen Durchführung der Abschiebung (BGH 20.04.2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 (747 f.) Rn. 12).

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 50/20

    Berücksichtigung der relevanten persönlichen Umstände des Betroffenen bei der

    Es hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensentscheidung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, FGPrax 2012, 84 Rn. 4 [zur "kleinen Sicherungshaft"], und vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 11 f.).
  • BGH, 17.10.2018 - V ZB 38/18

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam

    Für den Ausreisegewahrsam nach § 62b AufenthG gelten die Grundsätze zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der richterlichen Anordnung des Aufenthalts eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens über einen Zeitraum von 30 Tagen hinaus (§ 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG) entsprechend (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 151/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Afghanistan bei Vorliegen

    Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen können die erforderlichen Feststellungen nicht mehr getroffen werden, da hierfür auch seine persönliche Anhörung zu dem Ergebnis der weiteren Sachaufklärung erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10 mwN; Beschluss vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20

    Ein wegen Ablaufs der Haft- oder Gewahrsamszeit oder des Datums der geplanten

    aa) Zutreffend bejaht das Beschwerdegericht mit dem Amtsgericht das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 62b Abs. 1 AufenthG und nimmt auch richtig an, dass die Anordnung des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b AufenthG im Ermessen des Gerichts steht ("kann"), so dass eine Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Betroffenen und dem staatlichen Interesse an der zügigen Durchführung der Abschiebung erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 11 f., und vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 50/20, InfAuslR 2021, 339).
  • LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
    Im Unterschied zur Sicherungshaft, die nach § 62 Abs. 3 S. 1 AufenthG in diesem Fall anzuordnen ist, hat der Haftrichter bei der Anordnung von Ausreisegewahrsam nach § 62b Abs. 1 S. 1 AufenthG ein Ermessen ( BGH InfAuslR 2021, 339; BGH NVwZ-RR 2018, 746 ).

    Gemäß § 38 Abs. 3 S. 1 FamFG sind die für die Ermessens-ausübung maßgeblichen Gründe - wenn auch in knapper Form - in der Entscheidung darzulegen ( BGH InfAuslR 2021, 339; BGH NVwZ-RR 2018, 746 ).

  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 11/19

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft zur Vorbereitung

    Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen können die erforderlichen Feststellungen nicht mehr getroffen werden, da hierfür auch seine persönliche Anhörung zu dem Ergebnis der weiteren Sachaufklärung erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, NVwZ 2016, 1112 [Ls.] = Rn. 10 mwN, und vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 14).
  • LG Hanau, 10.10.2023 - 3 T 87/23
    Der Ausreisegewahrsam nach § 62b AufenthG liegt im Ermessen des Gerichts und entspricht dem Ermessen der "kleinen Sicherungshaft" gemäß § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG (vgl. BGH, Beschluss vom 20.04.2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 11, beck-online).
  • LG Kleve, 22.12.2023 - 4 T 7/23 Landgericht Kleve
    Die Entscheidungsgründe müssen erkennen lassen, dass überhaupt eine Ermessensentscheidung stattgefunden hat und dass sie fehlerfrei, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 20.04.2018 - V ZB 226/17, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 23.02.2021, XIII ZB 50/20).
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