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   BGH, 20.04.2018 - V ZR 169/17   

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https://dejure.org/2018,23352
BGH, 20.04.2018 - V ZR 169/17 (https://dejure.org/2018,23352)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2018 - V ZR 169/17 (https://dejure.org/2018,23352)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2018 - V ZR 169/17 (https://dejure.org/2018,23352)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 11 Abs. 2 S. 1

  • Wolters Kluwer

    Verkauf eines von dem Erwerber mit einem Eigenheim zu bebauenden Grundstücks zum Verkehrswert durch die Gemeinde i.R.e. städtebaulichen Vertrages; Auferlegen einer von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängigen Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 11 Abs. 2 Satz 1
    Unangemessenheit vorteilsunabhängiger Nachzahlungsklausel in städtebaulichem Vertrag bei vorzeitigem Verkauf der Immobilie

  • rewis.io

    Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags: Auferlegung einer Zuzahlung bei Weiterverkauf des Grundstücks innerhalb von acht Jahren

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkauf eines von dem Erwerber mit einem Eigenheim zu bebauenden Grundstücks zum Verkehrswert durch die Gemeinde i.R.e. städtebaulichen Vertrages; Auferlegen einer von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängigen Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb ...

  • datenbank.nwb.de

    Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags: Auferlegung einer Zuzahlung bei Weiterverkauf des Grundstücks innerhalb von acht Jahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Strafe für späteren Weiterverkauf des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Klausel in städtebaulichem Vertrag: Nachzahlungsverpflichtung wegen Weiterverkauf

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorteilsunabhängige Zuzahlungsklausel gegenüber einem Grundstückserwerber unwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • hwhlaw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Kaufpreisnachzahlung an die Gemeinde bei vorzeitigem Weiterverkauf eines Grundstücks unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Strafe für späteren Weiterverkauf des Grundstücks (IMR 2018, 435)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3012
  • MDR 2018, 1115
  • DNotZ 2019, 96
  • NZM 2019, 151
  • WM 2018, 1766
  • DVBl 2019, 563
  • BauR 2018, 1882
  • ZfBR 2018, 770
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 175/09

    Städtebaulicher Vertrag: Rechtsnatur einer im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZR 169/17
    Auf die Frage, ob die Klausel einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB standhielte, kommt es daher nicht an (bisher offengelassen, vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 175/09, NJW 2010, 3505 Rn. 9 mwN).

    Allerdings ist eine Nachzahlungsklausel, die neben der Kaufpreisverbilligung auch künftige Bodenwertsteigerungen einbezieht, nur angemessen, wenn sie die Möglichkeit stagnierender oder sinkender Bodenpreise berücksichtigt und die Nachzahlung auf den tatsächlich eingetretenen Vorteil begrenzt (Senat, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 175/09, NJW 2010, 3505 Rn. 21).

    Beschränkungen, die die öffentliche Hand dem Käufer auferlegt, entsprechen nur dann dem Gebot angemessener Vertragsgestaltung, wenn sie geeignet und erforderlich sind, um das Erreichen der zulässigerweise verfolgten Zwecke im Bereich der Wohnungsbau-, Siedlungs- oder Familienpolitik für einen angemessenen Zeitraum sicherzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 175/09, NJW 2010, 3505 Rn. 14).

    Da eine Selbstnutzungsverpflichtung nicht eine zwangsweise durchsetzbare Primärverpflichtung des Käufers, sondern lediglich eine Obliegenheit begründet (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 175/09, NJW 2010, 3505, Rn. 11), ist die Auferlegung einer - über die Abschöpfung einer gewährten Subvention hinausgehenden - Zuzahlungspflicht schon nicht geeignet, die angestrebte Selbstnutzung durch den Käufer zu erreichen.

    Anders als in den Fällen, in denen die Gemeinde dem Käufer eine Subvention in Form eines Preisvorteils gewährt hatte und die Regelung über deren Widerruf ein wesentliches Element des Vertragsgefüges bildete (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 175/09, NJW 2010, 3505 Rn. 24), stellt die Klausel über die Nachzahlungsverpflichtung in dem zwischen der beklagten Gemeinde und den Eheleuten geschlossenen Vertrag keine Regelung innerhalb der getroffenen Vereinbarungen dar, deren Wegfall unter Aufrechterhaltung des Vertrages für die Gemeinde zu einem unzumutbaren Ergebnis führt.

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZR 169/17
    cc) Die für sich genommen unangemessene Klausel wird nicht durch für den Kläger und seine Ehefrau vorteilhafte Bestimmungen im übrigen Vertrag kompensiert (vgl. dazu Senat, Urteil vom 29. November 2002 - V ZR 105/02, BGHZ 153, 93, 102).

    - V ZR 105/02, BGHZ 153, 93, 96 f.) wegen Verstoßes gegen § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB voraus, dass es für die Gemeinde unzumutbar ist, an dem lückenhaften Vertrag festgehalten zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92, 99).

  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14

    Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZR 169/17
    Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung und dem Wert der von der Behörde erbrachten oder zu erbringenden Leistung steht und dass die vertragliche Übernahme von Pflichten auch ansonsten zu keiner unzumutbaren Belastung für den Vertragspartner der Behörde führt (Senat, Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 144/14, BGHZ 206, 120 Rn. 19 mwN).

    aa) Für eine Vertragsgestaltung im so genannten "Einheimischenmodell" (zu den dabei zu beachtenden europarechtlichen Vorgaben vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2013. Rs C-197/11 und Rs C-203/11, Libert u.a. und All Projects & Development NV, EU:C:2013:288 Rn. 39 ff., 49 ff. sowie Senat, Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 144/14, BGHZ 206, 120 Rn. 33), bei dem der Verkauf - anders als im vorliegenden Fall - zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgt war, hat der Senat entschieden, dass eine Nachforderung im Umfang des eingeräumten Preisvorteils grundsätzlich möglich ist.

  • BGH, 16.03.2018 - V ZR 306/16

    Unangemessene Benachteiligung eines Grundstückkaufers bei Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZR 169/17
    In einem Fall eines nicht subventionierten Grundstücksverkaufs hat der Senat eine Klausel für angemessen erachtet, die dem Käufer, wenn er das Grundstücks in unbebautem Zustand innerhalb von fünf Jahren ab Vertragsschluss weiterverkauft, die Verpflichtung zur Abführung des erzielten Mehrerlöses auferlegt (Senat, Urteil vom 16. März 2018 - V ZR 306/16, juris).

    Die Abwehr von Grundstücksspekulationsgeschäften stellt zwar ein anerkennenswertes städtebauliches Ziel dar (Senat, Urteil vom 16. März 2018 - V ZR 306/16, juris).

  • EuGH, 08.05.2013 - C-197/11

    Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZR 169/17
    aa) Für eine Vertragsgestaltung im so genannten "Einheimischenmodell" (zu den dabei zu beachtenden europarechtlichen Vorgaben vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2013. Rs C-197/11 und Rs C-203/11, Libert u.a. und All Projects & Development NV, EU:C:2013:288 Rn. 39 ff., 49 ff. sowie Senat, Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 144/14, BGHZ 206, 120 Rn. 33), bei dem der Verkauf - anders als im vorliegenden Fall - zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgt war, hat der Senat entschieden, dass eine Nachforderung im Umfang des eingeräumten Preisvorteils grundsätzlich möglich ist.
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 271/14

    Grundstücksverkauf durch eine Gemeinde im sog. Einheimischenmodell: Höchstfrist

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZR 169/17
    Senat, Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 271/14, NJW 2015, 3169 Rn. 8 mwN), um das Bauland zeitnah einer durch die Bauleitplanung zugelassenen Bebauung zuzuführen (vgl. Bank, in Brügelmann, BauGB, Stand Februar 2014, § 11 Rn. 53 f.).
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZR 169/17
    - V ZR 105/02, BGHZ 153, 93, 96 f.) wegen Verstoßes gegen § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB voraus, dass es für die Gemeinde unzumutbar ist, an dem lückenhaften Vertrag festgehalten zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - IV ZR 59/91, BGHZ 117, 92, 99).
  • BGH, 19.01.2024 - V ZR 191/22

    Erbbaurechtlicher Heimfallanspruch wegen nicht fristgerechter Fertigstellung

    Denn das Berufungsgericht hat keine Feststellungen zu dem für städtebauliche Verträge erforderlichen Zusammenhang mit der gemeindlichen Bauleitplanung (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 271/14, NJW 2015, 3169 Rn. 8; Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 169/17, NJW 2018, 3012 Rn. 9; Urteil vom 16. Dezember 2022 - V ZR 144/21, ZfIR 2023, 139 Rn. 7) getroffen, und nach Darstellung der Revision schreibt der Bebauungsplan für das Erbbaugrundstück die Errichtung einer Moschee nicht vor, sondern schließt diese lediglich nicht aus.
  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 144/21

    Zur Wirksamkeit eines 30-jährigen Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem

    Der für einen städtebaulichen Vertrag erforderliche Zusammenhang mit der gemeindlichen Bauleitplanung ergibt sich daraus, dass die klagende Gemeinde dem Beklagten das Grundstück als Bauplatz verkauft und ihm in Ziff. XI. des Vertrages eine binnen einer bestimmten Frist zu erfüllende Verpflichtung zum Bau eines Wohnhauses (vgl. § 176 BauGB) auferlegt hat, um das Bauland zeitnah einer durch die Bauleitplanung zugelassenen Bebauung zuzuführen (vgl. Senat, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 169/17, NJW 2018, 3012 Rn. 9; Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 271/14, NJW 2015, 3169 Rn. 8 mwN).

    Zugleich sind Bauverpflichtungen ein Mittel zur Verhinderung von Grundstücksspekulationsgeschäften, was ebenfalls ein anerkennenswertes städtebauliches Ziel darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 2018 - V ZR 306/16, MDR 2018, 1055 Rn. 29; Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 169/17, NJW 2018, 3012 Rn. 13).

  • BGH, 21.09.2018 - V ZR 68/17

    Verpflichtung eines Subventionsempfängers zur Einhaltung von Bindungen nach

    Wenn die Beklagte das Grundstück zum Marktpreis erworben hätte, würde das Vertragsgefüge durch den Fortfall einer Möglichkeit der Klägerin, Wertsteigerungen bei der Erteilung der Zustimmung zu einer Nutzungsänderung abzuschöpfen, nicht völlig einseitig zu ihren Lasten verschoben (vgl. Senat, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 169/17, WM 2018, 1766 Rn. 18).
  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 22 U 52/19

    Einheimischen-Modell

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob Klauseln eines privatrechtlichen städtebaulichen Vertrags allein an den Vorgaben des § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu messen sind oder auch einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB zu unterziehen sind, bislang durchweg offen gelassen (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2010 - V ZR 175/09, NJW 2010, 3505 Rn. 9 mwN; vom 20. April 2018 - V ZR 169/17, DNotZ 2019, 96 Rn. 8).
  • OVG Bremen, 20.11.2018 - 2 B 266/18

    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße /

    Dass die Nutzungskonzeption des Beigeladenen zum Gegenstand des Kaufvertrages gemacht wird und sich die Antragsgegnerin ein Wiederkaufsrecht für den Fall der Nichtumsetzung der beabsichtigten Nutzung vorbehält, wie die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 07.11.2018 vorträgt, geben dem Vertrag keine öffentlich-rechtliche Prägung (vgl. für eine Vertragsgestaltung im so genannten Einheimischenmodell: BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 169/17 -, juris; BVerwG, Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 18/91 -, juris).
  • OLG München, 05.12.2022 - 24 U 4414/22

    Städtebaulicher Vertrag, Bauverpflichtung, Nichtzulassungsbeschwerde, Vorläufige

    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.04.2018 (V ZR 169/17 - juris Rn. 9) versteht der Senat, wie im Hinweisbeschluss (Seiten 6 f. zu Buchst. c, Bl. 74 f. d. A.) ausgeführt, in diesem Sinne.
  • OLG München, 19.10.2022 - 24 U 4414/22

    Nichterfüllung einer Bauverpflichtung, Städtebaulicher Vertrag, Veräußerung,

    c) Der hiesigen Fallkonstellation am ähnlichsten ist diejenige, über welche der Bundesgerichtshof am 20.04.2018 (V ZR 169/17 - juris) entschieden hat.
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