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   BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21   

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https://dejure.org/2021,13107
BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21 (https://dejure.org/2021,13107)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2021 - 6 StR 134/21 (https://dejure.org/2021,13107)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2021 - 6 StR 134/21 (https://dejure.org/2021,13107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 63 StGB
    Rücktritt vom Versuch (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild; Rücktrittshorizont); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB, § 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktrit vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Strafbefreiender Rücktrit vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21
    Derer hätte es jedoch bedurft, zumal sich bei dem Angeklagten die hohe aggressive Anspannung (UA S. 28) abgebaut haben und daher ein Abflauen der Aggressionen handlungsbestimmend gewesen sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, Rn. 8).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe;

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21
    Vielmehr hätte das Landgericht die insofern allein maßgebliche subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung feststellen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, Rn. 9; Beschluss vom 5. September 2019 ? 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82, Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 537/06

    Freiwilligkeit des Rücktritts (Aufgeben der Tat; Abgrenzung des unbeendeten vom

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21
    Den Urteilsgründen lässt sich ferner nicht hinreichend sicher entnehmen, ob dem Angeklagten eine nach seiner Vorstellung noch mögliche Fortsetzung der Tat aufgrund des zu erwartenden Eintreffens der Polizei zu risikoreich erschien (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ-RR 2007, 136, 137).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs; Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21
    Den Urteilsgründen lässt sich ferner nicht hinreichend sicher entnehmen, ob dem Angeklagten eine nach seiner Vorstellung noch mögliche Fortsetzung der Tat aufgrund des zu erwartenden Eintreffens der Polizei zu risikoreich erschien (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ-RR 2007, 136, 137).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21
    Vielmehr hätte das Landgericht die insofern allein maßgebliche subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung feststellen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, Rn. 9; Beschluss vom 5. September 2019 ? 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82, Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21

    Rücktritt (Feststellungen zum Rücktrittshorizont; Abflauen der Aggressionen);

    Derer hätte es bedurft, zumal bei dem Angeklagten ein Abflauen seiner Aggressionen handlungsbestimmend gewesen sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - 6 StR 134/21 Rn. 3).
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