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   BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20   

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https://dejure.org/2021,18689
BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20 (https://dejure.org/2021,18689)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2021 - XIII ZB 47/20 (https://dejure.org/2021,18689)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20 (https://dejure.org/2021,18689)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 62 Abs. 3a Nr. 3 und Nr. 5 AufenthG, § ... 70 Abs. 3 FamFG, § 70 Abs. 4 FamFG, § 63 Abs. 1 FamFG, § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 427 FamFG, § 62 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 23 Abs. 1 Satz 5 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 26 FamFG, Art. 20 Abs. 3, Art. 104 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3a Nr. 3 und 5 AufenthG, § 62 Abs. 3a Nr. 3 AufenthG, § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, § 68 Abs. 3, § 420 FamFG, Abs. 3a Nr. 3 AufenthG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener Abschiebungsentziehung

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Voraussetzungen für Vermutung der Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3a Nr. 5
    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener Abschiebungsentziehung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 62 Abs. 3a Nr. 5
    Der Vermutungstatbestand des §

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die durch eine Hochzeit vereitelte Abschiebung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht und die Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfGK 15, 139 Rn. 20; NVwZ-RR 2020, 801 Rn. 51; BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15, vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14, und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls] = juris Rn. 9).

    Die Freiheitsentziehung darf auch nur für einen Zeitraum angeordnet werden, für den eine ausreichende Tatsachengrundlage festgestellt ist (BGH, NVwZ 2017, 733 [Ls], Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, NVwZ-RR 2019, 391 [Ls] = juris Rn. 30, und vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 20).

  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16

    Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    Die Feststellung des Fortbestands der Verlassenspflicht des Betroffenen, des Vorliegens eines der beiden Haftgründe und der erforderlichen Dauer der Haft erforderte aber ergänzende tatsächliche Feststellungen, zu denen der Betroffene auch mangels entsprechender einlassungsfähiger Angaben im Haftantrag bislang nicht persönlich angehört worden ist und deshalb erneut hätte angehört werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, NVwZ 2016, 1112 [Ls.] = juris Rn. 10, vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, InfAuslR 2017, 147 Rn. 15, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, FamRZ 2020, 2050 Rn. 31).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 101/19

    Abschiebungshaftsache: Zweifel an der Volljährigkeit des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    Die Feststellung des Fortbestands der Verlassenspflicht des Betroffenen, des Vorliegens eines der beiden Haftgründe und der erforderlichen Dauer der Haft erforderte aber ergänzende tatsächliche Feststellungen, zu denen der Betroffene auch mangels entsprechender einlassungsfähiger Angaben im Haftantrag bislang nicht persönlich angehört worden ist und deshalb erneut hätte angehört werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, NVwZ 2016, 1112 [Ls.] = juris Rn. 10, vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, InfAuslR 2017, 147 Rn. 15, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, FamRZ 2020, 2050 Rn. 31).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    Die Feststellung des Fortbestands der Verlassenspflicht des Betroffenen, des Vorliegens eines der beiden Haftgründe und der erforderlichen Dauer der Haft erforderte aber ergänzende tatsächliche Feststellungen, zu denen der Betroffene auch mangels entsprechender einlassungsfähiger Angaben im Haftantrag bislang nicht persönlich angehört worden ist und deshalb erneut hätte angehört werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, NVwZ 2016, 1112 [Ls.] = juris Rn. 10, vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, InfAuslR 2017, 147 Rn. 15, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 101/19, FamRZ 2020, 2050 Rn. 31).
  • BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17

    Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    Eine Anhörung wäre zwar entbehrlich, wenn es nur um die Frage des Zugangs oder der Übergabe einer Unterlage ginge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 15 für Absendung einer Ladung per Fax).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Anhaltspunkt für Fluchtgefahr bei Entziehen der Abschiebung des Ausländers in

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    Die Freiheitsentziehung darf auch nur für einen Zeitraum angeordnet werden, für den eine ausreichende Tatsachengrundlage festgestellt ist (BGH, NVwZ 2017, 733 [Ls], Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, NVwZ-RR 2019, 391 [Ls] = juris Rn. 30, und vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 85/19, juris Rn. 20).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    (bb) Deshalb setzt der Vermutungstatbestand des § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG voraus, dass der Ausländer eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, NVwZ 2017, 1640 Rn. 6; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 120).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (vgl. BVerfGK 7, 87, 100, und NVwZ-RR 2020, 801 Rn. 51).
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    Das Fehlen der an sich nach § 23 Abs. 1 Satz 5 FamFG erforderlichen Unterschrift schadet aber nicht, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, etwa durch Beteiligung von Vertretern der beteiligten Behörde an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71 Rn. 11, 12).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20
    Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht und die Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfGK 15, 139 Rn. 20; NVwZ-RR 2020, 801 Rn. 51; BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15, vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14, und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls] = juris Rn. 9).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

  • BGH, 19.10.2020 - XIII ZB 43/19

    Anordnung der Verlängerung der Sicherungshaft eines Betroffenen i.R.d.

  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15

    FamFG § 417, § 427

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 33/15

    Abschiebungshaft: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels in einen

  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 30/20

    Nichtberücksichtigung wesentlicher Gesichtspunkte wie die Ehe mit einer

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 85/19

    Erheben von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Haftantrags im

  • BGH, 05.03.2024 - XIII ZB 65/22

    Überstellungshaft - und der erforderliche Haftantrag

    Ob sie inhaltlich tragfähig sind, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Haftantrags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 13; vom 31. August 2021 - XIII ZB 87/20, juris Rn. 10).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die

    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 15 mwN).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch

    Ob sie inhaltlich tragfähig ist, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Haftantrags (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 13).

    Durch die vorhergehende Übersendung der relevanten Aktenstücke und die Vorlage der kompletten Ausländerakte des Betroffenen bei dessen persönlicher Anhörung war auch sichergestellt, dass die genannte "Soll-Verpflichtung" zur Vorlage der Ausländerakte den ihr zugedachten Zweck erreichte, nämlich, eine für die Anordnung der Sicherungshaft tragfähige tatsächliche Grundlage zu ermitteln (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 15).

  • BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 18/21

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

    Das reichte aus, denn die Haftdauer erklärte sich - wie auch das Beschwerdegericht zutreffend angenommen hat - nach diesen Angaben daraus, dass die Abschiebung mit dem nächsterreichbaren Nationalcharter erfolgen sollte und ermöglichte dem Haftgericht daher konkrete Nachfragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 13; vom 31. August 2021 - XIII ZB 87/20, juris Rn. 10).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 97/19

    Ist der Betroffene weder kraft Gesetzes noch auf Grund eines anderen Bescheids

    cc) Damit fehlt der Haftanordnung in dem Zeitraum vom 15. bis zum 27. Februar 2018 die erforderliche tragfähige Grundlage (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 15).
  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 106/19

    Haftanordnung gegen einen in die Bundesrepublik eingereisten algerischen

    12 (2) Diesen Anforderungen wird der trotz fehlender Unterschrift formgerechte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 12) Haftantrag gerecht.
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 60/20

    Anordnuug der vorläufigen Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung;

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (st. Rspr., etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 14/19, juris Rn. 14; vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 15).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 38/20

    Gerichtliche Ausführungen zur Begründung des Haftantrags der Abschiebehaft;

    Dazu muss er selbst die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2017 - V ZB 175/16, juris Rn. 6 mwN; vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 14/19, juris Rn. 14 mwN und vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 15).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
    Da dies nach vollzogener Abschiebung nicht mehr möglich ist und eine etwaige Heilung ohnehin nur für die Zukunft wirkt, würde dies die vollzogene Haft nicht rechtmäßig machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, Rn. 30, juris).
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