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   BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72   

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BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72 (https://dejure.org/1974,280)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1974 - I ZR 136/72 (https://dejure.org/1974,280)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1974 - I ZR 136/72 (https://dejure.org/1974,280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1380
  • MDR 1974, 910
  • GRUR 1975, 81
  • DB 1974, 1475
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58

    Chérie

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    Welcher schöpferische Gehalt im einzelnen erreicht weren muß, um einen Geschmacksmusterschutz zubilligen zu können, bestimmt sich dabei nach den auf dem betreffenen Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeiten in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen (BGH in GRUR 1960, 256, 258 Chérie-Musikwecker; 1969, 90, 95 - Rüschenhaube).

    Das besagt jedoch noch nichts Abschließendes darüber, ob dem Modell eine für den Geschmacksmusterschutz hinreichende Eigentümlichkeit zukommt; die erforderliche Eigentümlichkeit kann einem Modell selbst dann fehlen, wenn dafür Formelemente benutzt werden, die bislang bei gleichartigen Erzeugnissen noch nicht anzutreffen waren (BGH in GRUR 1960, 256, 258 Chérie-Musikwecker).

  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    Daß diese geschmackliche Wirkung nicht ausschließlich von technischen Anweisungen und der sich daraus ergebenden technischen Ausführungsform abhängig ist, hat das BerG ohne Rechtsverstoß im einzelnen festgestellt (vgl. BGH in GRUR 1966, 97, 98 Zündaufsatz).

    Der Gebrauchszweck des gewerblichen Erzeugnisses, für das das Modell als Vorbild dienen soll, schließt zwar einen Geschmacksmusterschutz nicht aus, sofern es sich nicht um eine ausschließlich technisch bedingte Formgestaltung handelt (BGH in GRUR 1966, 97, 99 Zündaufsatz).

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, ist ein Muster oder Modell eigentümlich im Sinn des § 1 Abs. 2 GeschmMG, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht (BGH in GRUR 1969, 90, 95 Rüschenhaube; 1970, 369, 370 - Gardinenmuster).

    Welcher schöpferische Gehalt im einzelnen erreicht weren muß, um einen Geschmacksmusterschutz zubilligen zu können, bestimmt sich dabei nach den auf dem betreffenen Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeiten in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen (BGH in GRUR 1960, 256, 258 Chérie-Musikwecker; 1969, 90, 95 - Rüschenhaube).

  • BGH, 30.05.1958 - I ZR 21/57

    Kunstschutz einer Gehrauchsschrift

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    Es muß zumindest eine schöpferische Leistung vorliegen, die über das Können eines Durchschnittsgestalters und damit über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (vgl. BGH, a.a.O., ferner BGHZ 27, 351, 359 - Candida-Schrift 2 ).
  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    Doch bleibt der Gebrauchszweck nicht ohne Einfluß auf die Auswahlmöglicheiten der ästhetischen Gestaltung des Modells und damit auch auf die für einen Geschmacksmusterschutz erforderliche Gestaltungshöhe (vgl. BGH, a.a.O. sowie GRUR 1961, 640, 41 Straßenleuchte).
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    Eine weitere Einengung ergibt sich dadurch, daß die Benutzung des freien Normenschatzes jedem Formgestalter offen stehen muß und ihm auch die Anpassung an neue Geschmacksrichtungen und Stilelemente nicht verbaut werden darf (vgl. BGH in GRUR 1965, 198, 199, 201 Küchenmaschine; 1962, 258, 60 - Moped-Modell).
  • BGH, 28.11.1973 - I ZR 86/72
    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    In seinem Urteil vom 28. November 1973 (I ZR 86/72 Elektroschalter - in DB 1974, 474 3 ) hat der BGH keine rechtlichen Bedenken dagegen erhoben, daß einer bestimmten großflächigen Lichtschaltergestaltung und Kombinationsschaltergestaltung die für einen Geschmacksmusterschutz hinreichende Eigentümlichkeit zugebilligt worden war.
  • BGH, 17.11.1961 - I ZR 44/60

    Moped-Modell

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    Eine weitere Einengung ergibt sich dadurch, daß die Benutzung des freien Normenschatzes jedem Formgestalter offen stehen muß und ihm auch die Anpassung an neue Geschmacksrichtungen und Stilelemente nicht verbaut werden darf (vgl. BGH in GRUR 1965, 198, 199, 201 Küchenmaschine; 1962, 258, 60 - Moped-Modell).
  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    Von dieser Begriffsbestimmung ist auch das BerG ausgegangen; es hat dabei mit Recht darauf hingewiesen, daß auch nach der Urheberrechtsreform an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 22, 209, 215, 217 - Morgenpost 1 ) festzuhalten sei" nach der an die schöpferische Eigenart eines Geschmacksmusters geringere Anforderungen zu stellen seien als an die eines (urheberrechtsschutzfähigen) Kunstwerks.
  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
    Aus dem Gesamtvergleich mit den vorbestehenden Formgestalungen ergibt sich, ob in der vorausgegangenen gestalterischen Entwicklung auf dem fraglichen Sachgebiet bereits Formen und Formelemente bestanden, die dem Geschmacksmuster so nahe kommen, daß es auf dieser Grundlage auch ein nur durchschnittlichem Können eines Mustergestalters ohne eigenschöpferische Zutat hätte geschaffen werden können (BGH in GRUR 1966, 681, 683 Laternenflasche).
  • BGH, 20.02.1970 - I ZR 28/68

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines Geschmacksmusterrechts - Als

  • BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57

    Schlafzimmermodell

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    a) Ein Muster oder Modell ist eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F., wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgeht (vgl. BGH, Urt. v. 20.5.1974 - I ZR 136/72, GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; Urt. v. 21.1.1977 - I ZR 68/75, GRUR 1977, 547, 549 f. - Kettenkerze; vgl. weiter Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein aaO § 1 Rdn. 32; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 159).

    Bei einer solchen Nutzung schlichter geometrischer Formen dürfen allerdings die Anforderungen an die Gestaltungshöhe nicht zu niedrig angesetzt werden (vgl. dazu auch BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter).

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03

    Verletzungsprozess des Lizenznehmers für ein Geschmacksmusterrecht: Beurteilung

    Wird der Gesamteindruck eines Musters jedoch durch eine Kombination von Merkmalen bestimmt, wie die Klägerin dies in Bezug auf ihr Felgenmuster geltend macht, fehlt die Neuheit nur dann, wenn sich die vollständige Zusammenfassung der Kombinationsmerkmale in einem einzigen Erzeugnis aus dem vorbekannten Formenschatz feststellen lässt ( BGH GRUR 75, 81, 83 ; 80, 235, 236 ; Eichmann / v. Falckenstein a.a.O. Rn. 29 ).

    Daraus folgt, dass ein Muster, auch wenn seine Eigentümlichkeit durch bereits vorbekannte Gestaltungsmerkmale geprägt wird, wenn es diese Merkmale in bisher noch nicht bekannter Form kombiniert, dennoch " neu " i.S.v. § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. ist ( vgl. BGH GRUR 8o, 235, 236 ; 75, 81, 83 ).

    Welcher schöpferische Grad im einzelnen erreicht werden muss, bestimmt sich nach den auf dem betreffenden Gebiet geleisteten Vorarbeiten in ihrer Gesamtheit in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen ( vgl. BGH GRUR 75, 81, 83 ; 69, 90, 95 ; Eichmann / v. Falckenstein, a.a.O. Rn. 32 zu § 1 ; v. Gamm, a.a.O. Rdn. 6o zu § 1 ).

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

    Die Rechtsprechung, auf die sich die Revision insoweit stützt, bezieht sich lediglich auf technisch bedingte äußere Formgestaltungen nach dem Gebrauchsmustergesetz (vgl. BGH, Urt. v. 21.5. 1965 - Ib ZR 121/63 = GRUR 1966, 97, 99 - Zündaufsatz; BGH, Urt. v. 20.5. 1974 - I ZR 136/72 = GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter).
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 173/12

    Designverletzung: Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades; Schutzumfang

    Nur durch einen solchen Vergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten formgestalterischen Vorarbeit in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen lässt sich feststellen, ob ein Muster einen schöpferischen Gehalt aufweist, wie er für den Geschmacksmusterschutz - jetzt Designschutz - erforderlich ist und welcher - den Schutzumfang bestimmender - Eigentümlichkeitsgrad erreicht ist (vgl. BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1980, 235, 236 - Play-family).

    Gestaltungen, die ausschließlich technisch bedingt sind, fehlt es an der Eigentümlichkeit (BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter).

  • OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 216/04
    Eine Kombination sämtlicher den Gesamteindruck bestimmender Gestaltungselemente ist nicht als vorbekannt dargetan (vgl. BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter).

    Ob diese Höhe erreicht wird, bestimmt sich durch einen Gesamtvergleich mit den vorbestehenden Formgestaltungen auf dem betreffenden Gebiet in ihrer Gesamtheit (BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

    Zum einen ist davon auszugehen, dass sich der erforderliche schöpferische Gehalt, der erreicht werden muss, nach den zur Verfügung stehenden freien Formen bestimmt (BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

  • BPatG, 21.10.2021 - 30 W (pat) 805/18
    Innerhalb des vorbekannten Formenschatzes existiert kein Erzeugnis, für welches sich die vollständige Zusammenfassung der Kombinationsmerkmale, die den Gesamteindruck des angegriffenen Designs bestimmen, feststellen ließe (BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; GRUR 1980, 235, 236 - Play-family).

    Welcher schöpferische Gehalt im Einzelnen erreicht werden muss, bestimmt sich dabei nach den auf dem betreffenden Gebiet geleisteten Vorarbeiten in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen (vgl. BGH GRUR 1980, 235, 236 - Play-family; BGH GRUR 1975, 81 - Dreifachkombinationsschalter m.w.N.).

    c) Auch wenn damit einige wesentliche Gestaltungsmerkmale des angegriffenen Designs im Anmeldezeitpunkt bereits bekannt waren, kann eine geschmacksmusterrechtliche Eigentümlichkeit festzustellen sein, nämlich wenn das Muster unter teilweiser Verwendung dieser bereits bekannten Kombinationselemente einen bisher nicht vorhandenen Gesamteindruck bzw. eine eigene ästhetische Gesamtwirkung hervorruft (vgl. BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1980, 235 - Play family).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 161/04

    Dacheindeckungsplatten; Eigentümlichkeit eines Musters von gängiger geometrischer

    a) Ein Muster oder Modell ist eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F., wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgeht (vgl. BGH, Urt. v. 20.5.1974 - I ZR 136/72, GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; Urt. v. 21.1.1977 - I ZR 68/75, GRUR 1977, 547, 549 f. - Kettenkerze; vgl. weiter Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein aaO § 1 Rdn. 32; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 159).

    Bei einer solchen Nutzung schlichter geometrischer Formen dürfen allerdings die Anforderungen an die Gestaltungshöhe nicht zu niedrig angesetzt werden (vgl. dazu auch BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter).

  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    solchen Vergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten formgestalterischen Vorarbeit in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen läßt sich feststellen, ob ein Muster einen schöpferischen Gehalt aufweist, wie er für den Geschmacksmusterschutz erforderlich ist und welcher - den Schutzumfang bestimmender - Eigentümlichkeitsgrad erreicht ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.5.1974 - I ZR 136/72, GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; Urt. v. 19.12.1979 - I ZR 130/77, GRUR 1980, 235, 236 - Play-family; v. Gamm aaO. § 1 Rdn. 60).
  • LG Düsseldorf, 11.10.2016 - 14c O 234/14

    Schutzfähigkeit des eingetragenen Designs und Geschmacksmusters als Neuheit

    Einem Muster, dessen Gesamteindruck - wie hier - durch die Kombination mehrerer verschiedener Gestaltungselemente bestimmt wird, fehlt somit nur dann die Neuheit, wenn vor seiner Offenbarung ein identisches Geschmacksmuster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, sich also die vollständige Zusammenfassung aller kombinierten Elemente aus einer einzigen konkreten Entgegenhaltung aus dem vorbekannten Formenschatz ersehen lässt (vgl. BGH, GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube; BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1996, 767, 770).

    Ein Geschmacksmuster ist dann eigentümlich, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgeht (BGH, Urt. v. 28.01.2016, Az. I ZR 40/14, Rn. 21, zitiert nach juris - Armbanduhr; BGH, Urt. v. 18.10.2007, Az. I ZR 100/05, Rn. 25, zitiert nach juris - Dacheindeckungsplatten; BGH, GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter).

  • OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 95/97

    Geschmacksmusterfähigkeit und Neuheit eines mehrpoligen Steckverbinders

    Einem Muster, dessen Gesamteindruck - wie vorliegend die Steckverbinder - durch eine Kombination von Merkmalen bestimmt wird, fehlt nur dann die Neuheit, wenn sich die vollständige Zusammenfassung der Kombinationsmerkmale in einem einzigen Erzeugnis aus dem Vorbekannten Formenschatz feststellen lässt; es genügt nicht, dass einzelne Gestaltungsmerkmale dem Vorbekannten Formenschatz angehören (BGH, GRUR 1975, 81 - Dreifachkombinationsschalter).

    Ein Muster ist eigentümlich (§ 1 Abs. 2 GeschmMG ), wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht (BGH, GRUR 1975, 81 - Dreifachkombinationsschalter).

  • OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02

    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis;

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

  • OLG Köln, 23.10.1992 - 6 U 65/92

    Regalsystem; Geschmacksmusterfähigkeit

  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11

    Schutzfähigkeit des Klagegeschmacksmusters Uhrenserie "ck dress" bei Neuheit und

  • LG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4a O 212/00

    Ansprüche wegen Nachbildung eines Geschmacksmusters durch einen Bilderrahmen

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85

    Verletzung eines Geschmacksmusters

  • BGH, 16.09.1974 - VIII ZR 116/72

    Verpflichtung zum Bierbezug für eine Dauer von 24 Jahren - Einräumung einer

  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14

    Designverletzung; Schieferplatten

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 20 U 140/16

    Ansprüche wegen einer Schutzrechtsverletzung; Einzelvergleich von

  • OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 223/00

    Nachahmung von Geschirrtuchhaltern aus Edelstahl (Geschmacksmuster)

  • OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03

    Geschmacksmusterfähigkeit von LKW-Ersatzteilen

  • OLG Köln, 05.07.2000 - 6 U 66/97

    Gestaltungsfreiheit bei Produktnachbildung durch Mitbewerber - Abhängehaken einer

  • LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07

    Inanspruchnahme wegen Verletzung eines nicht eingetragenen

  • LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06

    Beschreibung eines iPod nano als Verfügungsgeschmacksmuster in der Kombination

  • BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 802/21
  • BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 803/21
  • LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07

    Urhebeber- und Geschmacksmusterrecht: Anforderungen an die Muster- und

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2000 - 4 U 107/99

    Geringfügige Umgestaltung eines Prototyps - Wegfall des bestimmenden

  • BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Ventile" -

  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 14c O 129/07

    Ansprüche aus einem Geschmacksmuster bzgl. einer Taschenlampe

  • LG Düsseldorf, 21.07.2007 - 14c O 171/06

    Bei Unterscheidung des Gesamteindrucks eines vorbekannten Geschmacksmusters von

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