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   BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81   

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BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81 (https://dejure.org/1983,702)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1983 - V ZR 291/81 (https://dejure.org/1983,702)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1983 - V ZR 291/81 (https://dejure.org/1983,702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorkaufsrecht eines Dritten - Bösgläubiger Besitz - Geltendmachung eines vertraglichen Vorkaufsrechts an einem Hausgrundstück - Verwendungsersatzansprüche des Käufers wegen bereits begonnener Renovierungsarbeiten - Kenntnis vom Vorkaufsrecht bei Besitzerwerb

  • notar-drkotz.de

    Grundstückserwerb mit Vorkaufsrecht - Vorsicht beim Kauf

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur "Bösgläubigkeit" eines Käufers im Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1098, 990, 994, 996
    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts

Papierfundstellen

  • BGHZ 87, 296
  • NJW 1983, 2024
  • MDR 1983, 740
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78

    Verwendungsersatz bei Wiederkauf

    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Kennt der Käufer eines Grundstücks das darauf lastende dingliche Vorkaufsrecht eines Dritten, so ist er im Rahmen der entsprechenden Anwendung der §§ 990 ff BGB im Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten bei Besitzerwerb innerhalb der Ausübungsfrist des Vorkaufsrechts grundsätzlich wie ein bösgläubiger Besitzer zu behandeln (Abweichung von BGHZ 75, 288 Leitsatz c).

    Der Senat hat dies für den Fall eines durch Vormerkung gesicherten Wiederkaufsrechts bereits ausgesprochen und näher begründet (BGHZ 75, 288, 291 ff) [BGH 05.10.1979 - V ZR 71/78].

    Der Senat hat zwar für den Fall eines im Grundbuch eingetragenen gesetzlichen Wiederkaufsrechts in BGHZ 75, 288, 294 ff [BGH 05.10.1979 - V ZR 71/78] allein die Kenntnis des Rechts zur Bösgläubigkeit nicht genügen lassen und ausgeführt, § 990 BGB könne frühestens mit Ausübung des Wiederkaufsrechts eingreifen, weil erst damit der "aufgrund des Kaufvertrages berechtigte Besitzer" sein Besitzrecht verliere.

    Die in BGHZ 75, 288, 291 [BGH 05.10.1979 - V ZR 71/78] aus geführten Gründe treffen nicht nur für die entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Verwendungsersatz zu, sondern rechtfertigen es auch, die Bestimmungen über den Ersatz von Nutzungen (§§ 987 ff BGB) im vorliegenden Fall analog heranzuziehen.

  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73

    Bordellpacht

    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Die Beklagten müssen damit jedenfalls ab 4. März 1979 (§ 990 Abs. 1 Satz 1, § 987 Abs. 1 BGB) bis April 1980 für die gezogenen Gebrauchsvorteile, deren unmittelbare Herausgabe nicht möglich ist, Wertersatz in Gestalt einer angemessenen Nutzungsentschädigung leisten (BGHZ 39, 186, 187 [BGH 25.03.1963 - VII ZR 270/61]; 63, 365, 368) [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73].
  • BGH, 25.03.1963 - VII ZR 270/61

    Unrechtmäßige Grundstücksnutzung. Aufwendungsersatz

    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Die Beklagten müssen damit jedenfalls ab 4. März 1979 (§ 990 Abs. 1 Satz 1, § 987 Abs. 1 BGB) bis April 1980 für die gezogenen Gebrauchsvorteile, deren unmittelbare Herausgabe nicht möglich ist, Wertersatz in Gestalt einer angemessenen Nutzungsentschädigung leisten (BGHZ 39, 186, 187 [BGH 25.03.1963 - VII ZR 270/61]; 63, 365, 368) [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73].
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 180/77

    Beschränkung der Zulassung der Revision - Wirksamkeit eines in

    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Es ist nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht sich hierbei am Mietwert orientiert (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1978, VIII ZR 180/77, WM 1978, 1208, 1209; BGB-RGRK 12. Aufl. § 987 Rdn. 40).
  • RG, 22.03.1938 - VII 216/37

    Ist der Käufer eines mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks,

    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Die Beklagten waren selbst nicht zur Zahlung eines Maklerhonorars verpflichtet, weil das Vorkaufsrecht ausgeübt und damit der erstrebte wirtschaftliche Erfolg für sie nicht erreicht wurde (vgl. RGZ 157, 243).
  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Sie haben nur behauptet, mit welchem Zeit- und Materialeinsatz sie die Dachgeschoßwohnung des Anwesens renovierten, ohne daß sich ihren Behauptungen entnehmen ließe, inwieweit dieser Aufwand eine notwendige Verwendung (vgl. auch BGHZ 64, 333, 339) [BGH 20.06.1975 - V ZR 206/74] darstellt.
  • BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67

    Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer eingetragenen

    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Das gilt auch für die oben gezogene Parallele zum vertraglichen Rücktrittsrecht (vgl.Senatsurteil vom 24. November 1967, V ZR 4/67, LM BGB § 347 Nr. 4).
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Die Beklagten haben auch aus Bereicherungsrecht keinen Erstattungsanspruch gegen die Klägerin, weil die hier für anwendbar erachteten §§ 994 ff BGB die Verwendungsersatzansprüche der Beklagten erschöpfend regeln (BGHZ 41, 157, 158 ff) [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61].
  • BGH, 13.07.1960 - V ZR 62/59
    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Zutreffend bejaht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl.Urteile vom 13. Juli 1960, V ZR 62/59, LM BGB § 505 Nr. 2 undvom 31. Januar 1964, V ZR 28/62, WM 1964, 298, 301) einen Anspruch der Beklagten auf Ersatz der Notarkosten (1.078,55 DM).
  • BGH, 31.01.1964 - V ZR 28/62
    Auszug aus BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81
    Zutreffend bejaht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl.Urteile vom 13. Juli 1960, V ZR 62/59, LM BGB § 505 Nr. 2 undvom 31. Januar 1964, V ZR 28/62, WM 1964, 298, 301) einen Anspruch der Beklagten auf Ersatz der Notarkosten (1.078,55 DM).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    a) Bei der - hier in Rede stehenden - Eigennutzung eines bebauten Grundstücks entspricht der Wert der Vorteile, welcher der Gebrauch der Sache gewährt, in der Regel dem objektiven Mietwert, also dem für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Mietzins (vgl. Senat, BGHZ 87, 296, 301; BGHZ 145, 52, 55; Urt. v. 12. Mai 1978, V ZR 67/77, NJW 1978, 1578; Urt. v. 22. November 1991, V ZR 160/90, NJW 1992, 892; Urt. v. 21. September 2001, V ZR 228/00, NJW 2002, 60, 61; Urt. v. 3. Juni 2005, V ZR 106/04, WM 2005, 2148, 2149; BGH, Urt. v. 9. Juni 1969, VII ZR 52/67, WM 1969, 1083, 1084; Urt. v. 22. Oktober 1997, XII ZR 142/95, WM 1998, 609, 612).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Ob Verwendungsersatzansprüche bestehen, richtet sich allein nach den Vorschriften der §§ 994 ff. BGB (vgl. Senat, BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 298; 144, 323).
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 453/99

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Eintragung einer Vormerkung

    a) Der Vormerkungsberechtigte kann von demjenigen, dessen Eigentumserwerb ihm gegenüber unwirksam ist (§ 883 Abs. 2 BGB), jedenfalls dann in entsprechender Anwendung des § 987 BGB Herausgabe der Nutzungen verlangen, wenn sie ihm nach § 292 BGB auch gegenüber dem Rückübertragungsschuldner zustehen (Fortführung von BGHZ 87, 296).

    a) Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung ausgesprochen, daß dem Vormerkungsberechtigten gegen den Dritterwerber in entsprechender Anwendung der §§ 987 ff BGB ein Anspruch auf Ersatz von Nutzungen zusteht (BGHZ 87, 296, 301).

    Von der Bösgläubigkeit des Beklagten bei Besitzerwerb ist hier deswegen auszugehen, weil dieser ein Besitzrecht nur aufgrund Eigentumserwerbs annehmen konnte, ein Eigentumserwerb gegenüber dem früheren Kläger aber - wie aus dem Grundbuch ersichtlich - nicht möglich war (vgl. BGHZ 87, 296, 298 f; Palandt/Bassenge, § 888 Rdn. 8).

    Denn auch ihm stünden sie nur insoweit zu, als sie ein bösgläubiger Besitzer geltend machen könnte (vgl. Senat BGHZ 87, 296).

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Der Senat schließt sich dieser Auffassung an (vgl. Senatsurt. v. 18. Dezember 1986, V ZR 137/85 S. 14; incidenter auch schon BGHZ 87, 296, 297).
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 114/89

    Rechte und Pflichten des Vorvermächtnisnehmers

    Das gilt für die festgestellten notwendigen Verwendungen unabhängig davon, ob man die Klägerin mit dem Berufungsgericht vor dem Anfall des Nachvermächtnisses als gutgläubig im Sinne von § 994 Abs. 2 BGB oder ob man sie bereits seit ihrer Kenntnis von der Nachvermächtnisanordnung als bösgläubig im Sinne von § 990 BGB behandelt (vgl. z.B. BGHZ 87, 296, 298ff.; Schneider, Das Nachvermächtnis im Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs S. 53; Strohal, Das deutsche Erbrecht 3. Aufl. Bd. I S. 237 Fn. 27; Planck/Flad, BGB 4. Aufl. § 2185 Anm. 2a, Kretzschmar, Erbrecht 2. Aufl. S. 290 Fn. 6; Kipp/Coing, 14. Bearb. S. 341 unter VII; Zawar, Das Vermächtnis in der Kautelarjurisprudenz S. 68; a.A. MK-Skibbe, BGB 2. Aufl. § 2185 Rdn. 5; vgl. auch § 347 Satz 2 BGB, in Bezug genommen in §§ 327 Satz 1, 467 Satz 1 BGB; ferner § 820 Abs. 1 BGB).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 87, 296, 298ff. für den Fall eines Vorkaufsrechts unter Berufung auf § 347 Satz 2 BGB angenommen, daß der Herausgabepflichtige auch schon für einen Zeitraum vor dem Entstehen der Herausgabepflicht wie ein bösgläubiger Besitzer zu behandeln sei.

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Den Klägern steht - auch schon vor ihrem Eigentumserwerb oder ihrer Eintragung als Nießbraucher - gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung zu (vgl. BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 297; 115, 335, 344 ff).
  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 190/02

    Eintritt des Verzuges bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts

    Die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche des Klägers ergeben sich ohne weiteres aus §§ 286, 325 Abs. 1 BGB a.F. Ob neben den Schadensersatzansprüchen gegen G. H. dem Kläger gegen die Beklagten als vormerkungswidrig eingetragenen Eigentümern der Grundstücke in entsprechender Anwendung von § 987 BGB ein Anspruch auf Nutzungsersatz zusteht (vgl. Senat, BGHZ 87, 296, 301 ff.; 144, 323, 326 ff.), wie die Revision geltend macht, kann daher dahingestellt bleiben.
  • FG Köln, 20.09.2017 - 4 K 801/14

    Zurechnung: Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück auch ohne unmittelbaren

    Aufgrund der wirksamen Ausübung des Vorkaufsrechts sei davon auszugehen, dass die KG verpflichtet gewesen sei, nach den für das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis geltenden Vorschriften der §§ 987 ff. BGB wie ein bösgläubiger Besitzer etwa gezogene Nutzungen herauszugeben (Hinweis auf Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. Mai 1983 V ZR 291/81, BGHZ 87, 296).
  • OLG Dresden, 25.11.1998 - 8 U 1594/98

    Ersatz nützlicher Verwendungen des Käufers eines Grundstücks nach Rücktritt des

    Denn § 347 S. 2 BGB stellt den Rücktrittsgegner bereits von dem Empfange der Leistung an, hier also rückwirkend ab Übergabe des Grundstücks am 03.07.1996, dem bösgläubigen Besitzer gleich (BGHZ 87, 104, 107; 87, 296, 299 f; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 150; Staudinger-Kaiser, BGB , 13. Bearb., § 347 Rn. 97).

    bb) Etwas anderes folgt nicht daraus, dass der der strengen Haftung des § 347 BGB zugrunde liegende Gedanke, dass die Partei sich auf die Ausübung des vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts hätte einrichten können (BGHZ 87, 296, 300), in Fällen der vorliegenden Art, in denen ein gesetzliches Rücktrittsrecht in Rede steht, nicht zwangsläufig eingreift.

    Dieselbe Sperrwirkung kommt zum Tragen, wenn zwar eine - grundsätzlich erforderliche (BGH, jeweils aaO.) - Vindikationslage im Zeitpunkt der Vornahme der Verwendungen nicht bestand, das Gesetz aber mit der Verweisung in §§ 327 S. 1, 347 S. 2 BGB gleichwohl die Anwendbarkeit der erwähnten Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses anordnet (BGHZ 87, 296, 301).

  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 59/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Eintrittspflicht der

    Zur Frage des Eigenbesitzes hat das Berufungsgericht zwar nicht hinreichend beachtet, dass der Käufer eines Grundstücks trotz fortbestehenden Eigentums des Verkäufers Eigenbesitzer sein kann (vgl. BGHZ 96, 61, 65 ; 87, 296, 299) .
  • BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 18/83

    Pflicht des Vorbehaltskäufers zum Ersatz von gezogenen Nutzungen

  • BGH, 15.02.1985 - V ZR 131/83

    Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts unter Bedingungen

  • BGH, 05.05.2022 - V ZR 159/21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • LG Tübingen, 31.01.1990 - 6 O 99/89

    Ab wann haftet der Grundstückskäufer für Gebäudeschäden?

  • BFH, 02.10.1987 - VI R 65/84

    Anforderungen an die Versteuerung von Arbeitslohn - Voraussetzungen für das

  • LG Köln, 19.08.2014 - 15 O 315/13

    Schadenersatzbegehren eines Mandanten gegen seinen Anwalt aufgrund einer

  • VG Aachen, 26.11.2010 - 7 K 1632/08

    Maßgebliche Eigentümerstellung für eine Gebührenpflichtigkeit nach einer

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