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   BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98   

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BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98 (https://dejure.org/1999,2508)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1999 - 4 StR 718/98 (https://dejure.org/1999,2508)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98 (https://dejure.org/1999,2508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 265 StGB a.F.; § 354a StPO; § 2 StGB; § 78a StGB; § 263 Abs. 2 Nr. 5 StGB; § 265 StGB n.F.;
    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior; Versicherung gegen Feuergefahr; Milderes Gesetz;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § ... 154 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 354 a; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 355; ; StGB § 263; ; StGB § 265; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 5; ; StGB § 265 Abs. 1; ; JGG § 1 Abs. 2; ; JGG § 105 Abs. 1; ; JGG § 32; ; JGG § 112 Abs. 1; ; JGG § 103 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 3, § 25 Abs. 2, § 78, § 263 Abs. 1
    Mittäterschaft beim Betrug; Verjährungsfrist bei Gesetzesänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 556
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88

    Begriff der betrügerischen Absicht

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    bb) § 265 StGB a.F. setzt jedoch voraus, daß Sachen, die - zumindest auch - gegen Feuersgefahr versichert sind (vgl. BGHSt 35, 325, 326/327; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 265 Rdn. 6.), in betrügerischer Absicht in Brand gesetzt werden.

    Hierbei ist es erforderlich, daß zwischen der erstrebten Versicherungsleistung und dem durch § 265 StGB a.F. erfaßten Versicherungsrisiko "Deckungsgleichheit" (vgl. Lenckner a.a.O. § 265 Rdn. 13) besteht, d.h. der Täter muß bei der Inbrandsetzung einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache die Absicht haben, durch Täuschung über die Ursache des Brandes Leistung gerade aus der Brandversicherung zu erhalten (BGHSt 32, 137, 138; 35, 325, 326).

  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    Sollte der neue Tatrichter zu der Annahme dreier selbständiger Betrugstaten gelangen, so wird er bei der Straffindung das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) zu beachten haben (vgl. hierzu BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 5, 6 und 7).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    In diesem Zusammenhang wird die von der Revision lediglich mit der Sachrüge beanstandete (vgl. hierzu BGHR § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11 und 12; BGH Beschl. vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98 -und vom 4. Januar 1999 - 3 StR 597/98) Verfahrensverzögerung einer eingehenderen Überprüfung zu unterziehen sein.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    In diesem Zusammenhang wird die von der Revision lediglich mit der Sachrüge beanstandete (vgl. hierzu BGHR § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11 und 12; BGH Beschl. vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98 -und vom 4. Januar 1999 - 3 StR 597/98) Verfahrensverzögerung einer eingehenderen Überprüfung zu unterziehen sein.
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    Sollte der neue Tatrichter zu der Annahme dreier selbständiger Betrugstaten gelangen, so wird er bei der Straffindung das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) zu beachten haben (vgl. hierzu BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 5, 6 und 7).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    Die Herabstufung des Versicherungsmißbrauchs wird durch die Aufwertung des Betruges in Form eines Regelbeispiels zum besonders schweren Fall ausgeglichen (vgl. BGH NStZ 1999, 32, 33 und NStZ-RR 1998, 235).
  • BGH, 21.12.1992 - 1 StR 730/92

    Annahme eines unrichtigen Konkurrenzverhältnisses von mehreren Straftaten

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    Sollte der neue Tatrichter zu der Annahme dreier selbständiger Betrugstaten gelangen, so wird er bei der Straffindung das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) zu beachten haben (vgl. hierzu BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 5, 6 und 7).
  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    Hierbei ist es erforderlich, daß zwischen der erstrebten Versicherungsleistung und dem durch § 265 StGB a.F. erfaßten Versicherungsrisiko "Deckungsgleichheit" (vgl. Lenckner a.a.O. § 265 Rdn. 13) besteht, d.h. der Täter muß bei der Inbrandsetzung einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache die Absicht haben, durch Täuschung über die Ursache des Brandes Leistung gerade aus der Brandversicherung zu erhalten (BGHSt 32, 137, 138; 35, 325, 326).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    Auch kann sich der Beitrag des Mittäters im Einzelfall nur auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 17 m.w.N.).
  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 127/98

    Auswirkungen der Strafrahmenverschiebung nach dem Strafrechtsänderungsgesetz

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98
    Die Herabstufung des Versicherungsmißbrauchs wird durch die Aufwertung des Betruges in Form eines Regelbeispiels zum besonders schweren Fall ausgeglichen (vgl. BGH NStZ 1999, 32, 33 und NStZ-RR 1998, 235).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Ausgehend hiervon hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht auch den Betrug in seine Untersuchung und Urteilsfindung einbezogen, Zwar ist es fehlerhaft (vgl. BGHSt 11, 398; BGH NStZ-RR 1998.2351 Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98; a.A. allerdings Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 265 Rdn. 16; Arzt/Weber Strafrecht. BT, LH 2 Rdn. 206. Bewertungseinheit) davon ausgegangen, zwischen der schweren Brandstiftung und dem versuchten Betrug bestehe Tateinheit, so daß schon deshalb eine einheitliche prozessuale Tat vorliege (st. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 29, 288-1 38, 37, 39 f.; 43, 96, 98).

    Eine mildere Beurteilung des "Versicherungsbetrugs" bezweckt die Neuregelung ohnehin nicht (BGH NStZ-RR 1998, 235 (3, Strafsenat), NStZ 1999, 32, 33; 243, 244; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 254/98 und vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98, a. A. Hecker aaO).

  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Ebenso kann sich aber auch die Umwandlung eines Verbrechenstatbestands in einen Vergehenstatbestand oder die Umwandlung eines Qualifikationstatbestands in ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall - selbst bei unverändertem Strafrahmen - auf die Dauer der Verjährung auswirken und ist deshalb eine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB für die Verjährungsfrage zu beachtende Gesetzesänderung (BGHSt aaO S. 140 f.; BGH NStZ 1999, 556).
  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei

    Eine Verschärfung der Strafdrohung muß nach § 2 Abs. 3 StGB außer Betracht bleiben, entsprechend bleibt es auch hinsichtlich der Verjährung bei der Anknüpfung an die mildere Strafdrohung (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 2 m.w.N.; BGH GA 1954, 22; BGH bei Dallinger MDR 1954, 335; BGH, Beschluß vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02; Dreher NJW 1962, 2209, 2210; Jähnke in LK 11. Aufl. vor § 78 Rdn. 11; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 8; Rudolphi in SKStGB (Oktober 1998) § 78 Rdn. 6; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben StGB 26. Aufl. § 78 Rdn. 11; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 2 Rdn. 7 und § 78 Rdn. 5 a; vgl. auch BGHR StGB § 78 b Abs. 4 Strafdrohung 2; StGB § 129 a Verjährung 1; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1009, 1010; anders RGSt 75, 52, 54; Jagusch in LK 8. Aufl. § 67 Anm. 3; Herlan GA 1955, 255).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Ein Wechsel der Deliktsart als solcher spielt für die Anwendung des § 2 Abs. 3 StGB keine Rolle, insbesondere wenn ein reduzierter Strafrahmen durch einen neu vorgesehenen besonders schweren Fall ausgeglichen wird (vgl. BGH NStZ 1999, 32, Rn. 17 bei juris; BGH NStZ 1999, 556; a.A. MüKo-StGB/Schmitz, 3. Aufl. 2017, § 2 StGB, Rn. 51).
  • BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04

    Einspruchsrücknahme

    Jedenfalls soweit eine Verlängerung der Verjährungsfrist nicht auf einer nachträglichen Verschärfung der bei der Berechnung zugrundezulegenden Höchststrafen beruht (§ 78 Abs. 3 StGB, § 31 Abs. 2 OWiG), die nach § 2 Abs. 3 StGB, § 4 Abs. 3 OWiG außer Betracht bleiben muß (vgl. BGH, Beschl. v. 20.5.1999 - 4 StR 718/98, BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 2, m.w.N.), betrifft sie Verfahrensrecht.
  • BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei ist ohne Belang, daß der Strafrahmen des § 179 Abs. 1 StGB durch das 6. StrRG vom 26. Januar 1998 im Höchstmaß auf zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben worden ist, da es für die Berechnung der Dauer der Verjährungsfrist bei einer Änderung der Strafandrohung nach § 2 Abs. 3 StGB auf den zur Tatzeit geltenden Strafrahmen ankommt (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 2).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 471/99

    Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Versicherung; Versicherungsbetrug;

    Die Herabstufung bei § 265 StGB wird grundsätzlich durch Aufwertung des Betrugs in Form eines Regelbeispiels zum besonders schweren Fall nach § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB ausgeglichen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 235; NStZ 1999, 32, 33; 243, 244; BGH, Beschluß vom 20. Mai 1999 -4 StR 718/98 und Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 02.02.2000 - 1 StR 672/99

    Brandversicherer - Schätzgutachten - 6. Strafrechtsreformgesetz - Strafzumessung

    Die durch das 6. Strafrechtsreformgesetz geänderten Bestimmungen erweisen sich bei der hier gegebenen Fallgestaltung nicht als das mildere Recht (siehe dazu BGH NStZ-RR 1998, 235; NStZ 1999, 32, 33; BGH, Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98).
  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 423/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (fehlende Feststellungen zur strafschärfend

    Zwar besteht zwischen der besonders schweren Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB) und dem nachfolgenden Betrug zu Lasten des Hausratversicherers (§ 263 Abs. 1 StGB unter Verwirklichung des Regelbeispiels aus § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB) Tatmehrheit (§ 53 StGB; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 213; Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 StR 169/18, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98, NStZ 1999, 556, 557).
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