Rechtsprechung
BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 226 StGB; § 218 Abs. 4 StGB; § 22 StGB; § 46 StGB
Körperverletzung (Einwilligung; mutmaßliche Einwilligung; Arztstrafrecht); schwere Körperverletzung (Fortpflanzungsfähigkeit; Zeugungsfähigkeit); versuchter Schwangerschaftsabbruch / versuchter Totschlag; Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; Außerbetrachtlassen der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit der Entbindung eines Schöffen ; Willkürliche Richterentziehung bei beruflicher Verhinderung; Unzumutbarkeit der Dienstleistung i.S.d. § 54 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); Anhörung eines sachverständigen Neonatologen; Wahrunterstellung einer ...
- Judicialis
GVG § 54 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 261; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 22; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 70; ; StGB § 213; ; StGB § 218a Abs. 2; ; StGB § 223 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223 Abs. 1 § 228
Begrenzte Einwilligung in eine Operation - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98
Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung
Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
a) Im Fall 1 hat das Landgericht zutreffend eine vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB darin gefunden, daß der Angeklagte bewußt und gewollt gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Nebenklägerin einen Adnex und die Gebärmutter entfernte (vgl. BGHSt 45, 219).Eine erhöhte Gefahr für Leib oder Leben der Nebenklägerin (vgl. BGHSt 35, 246 und 45, 219) hatte sich während der Operation nicht ergeben.
- BGH, 30.10.1987 - 3 StR 414/87
Vernehmung - Zusagen - Rechtsfolgenausspruch - Verfahrensrüge
Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
Danach ist eine - für die Anordnung der Maßregel erforderliche - Wiederholungsgefahr (vgl. BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1) auszuschließen. - BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88
Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff
Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
Eine erhöhte Gefahr für Leib oder Leben der Nebenklägerin (vgl. BGHSt 35, 246 und 45, 219) hatte sich während der Operation nicht ergeben.
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
Die im Fall 1 verhängte Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen ist zwar sehr milde, löst sich jedoch noch nicht - weder in der gewählten Strafart noch in deren Maß - von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so daß ein Eingreifen des Revisionsgerichts ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 34, 345, 349). - BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83
Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil - …
Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
a) Zutreffend geht die Beschwerdeführerin davon aus, daß bei der Findung der schuldangemessenen Strafe die etwaige Möglichkeit der Aussetzung ihrer Vollstreckung zur Bewährung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (BGHSt 29, 319, 321; 32, 60, 65; BGH NJW 1985, 1719; vgl. aber BGH StV 2001, 346). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
a) Zutreffend geht die Beschwerdeführerin davon aus, daß bei der Findung der schuldangemessenen Strafe die etwaige Möglichkeit der Aussetzung ihrer Vollstreckung zur Bewährung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (BGHSt 29, 319, 321; 32, 60, 65; BGH NJW 1985, 1719; vgl. aber BGH StV 2001, 346). - BGH, 07.02.2001 - 2 StR 487/00
Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
a) Zutreffend geht die Beschwerdeführerin davon aus, daß bei der Findung der schuldangemessenen Strafe die etwaige Möglichkeit der Aussetzung ihrer Vollstreckung zur Bewährung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (BGHSt 29, 319, 321; 32, 60, 65; BGH NJW 1985, 1719; vgl. aber BGH StV 2001, 346). - BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85
Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe
Auszug aus BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
a) Zutreffend geht die Beschwerdeführerin davon aus, daß bei der Findung der schuldangemessenen Strafe die etwaige Möglichkeit der Aussetzung ihrer Vollstreckung zur Bewährung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (BGHSt 29, 319, 321; 32, 60, 65; BGH NJW 1985, 1719; vgl. aber BGH StV 2001, 346).
- BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20
Urteil im Berliner Zwillingsfall überwiegend bestätigt
bb) Wann bei einem - vor Beginn der Eröffnungswehen vorgenommenen - Kaiserschnitt (sectio caesarea) die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB beginnt, ist bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194, 197; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 StR 592/02). - BGH, 01.03.2012 - 2 StR 522/11
Entbindung einer Schöffin (Maßstab der Willkür)
Als unvertretbar und daher objektiv willkürlich (zum Maßstab vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 StR 592/02;… Meyer-Goßner, StPO 54. Auflage 2011, § 54 GVG Rn. 10) kann die Entscheidung des Vorsitzenden der Strafkammer, die Schöffin von ihrem Schöffenamt zu entbinden, jedoch noch nicht gewertet werden.