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   BGH, 20.05.2009 - IV ZR 115/05   

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https://dejure.org/2009,10696
BGH, 20.05.2009 - IV ZR 115/05 (https://dejure.org/2009,10696)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2009 - IV ZR 115/05 (https://dejure.org/2009,10696)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - IV ZR 115/05 (https://dejure.org/2009,10696)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Systemumstellung sowie Wirksamkeit der Übergangsregelung i.R.d. Zusatzversorgung für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes

  • Judicialis

    VBLS § 78 Abs. 1; ; VBLS § 78 Abs. 2; ; VBLS § 79 Abs. 2 S. 1, 2, 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZR 115/05
    Mit Urteil vom 24. September 2008 (IV ZR 134/07 - BGHZ 178, 101) hat der Senat dies bestätigt und die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung von den rentennahen Versicherten erworbenen Rentenanwartschaften sowie deren Übertragung in das neu geschaffene Betriebsrentensystem gebilligt.

    Dies gilt insbesondere für die Festschreibung der Rechengrößen, wie etwa des Gesamtbeschäftigungsquotienten, zum Umstellungsstichtag (vgl. BGHZ 178, 101 Tz. 46 ff.).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BGH, 20.05.2009 - IV ZR 115/05
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (BGHZ 174, 127 Tz. 25 ff., 27) entschieden, dass die Satzung der Beklagten auch ohne Zustimmung der Versicherten und im Wege einer umfassenden Systemumstellung geändert werden konnte.
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2009 - 12 Sa 541/09
    Die Bestimmung und Berechnung der Versorgungsansprüche des Klägers hängt, weil - was zwischen den Parteien außer Streit steht - der Systemwechsel als solcher rechtlich nicht zu beanstanden ist (BAG 19.08.2008 Juris Rn. 42, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06 - Juris Rn. 48 ff., BGH 14.11.2007 -IV ZR 74/06 - Juris Rn. 25 ff., 14.05.2008 - IV ZR 47/05 - Juris Rn. 22, 20.05.2009 - IV ZR 115/05 - Juris Rn. 10.), von der Wirksamkeit der für die rentenfernen Versorgungsanwärter zu treffenden Übergangsregelung ab, namentlich von der Höhe der zu erteilenden Startgutschrift.
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