Rechtsprechung
BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 WoEigG, § 256 Abs 1 ZPO
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses und erfolgreichem Hilfsantrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schutzwürdiges Interesse an Abänderung der Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz fehlt bei Identität des Streitgegenstandes von Nichtigkeitsfeststellungsklage und Beschlussanfechtungsklage; Feststellung der Identität des Streitgegenstandes von ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Blockstimmrecht für Wirtschaftsplan
- rewis.io
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses und erfolgreichem Hilfsantrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses
- ra.de
- rewis.io
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses und erfolgreichem Hilfsantrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nichtigkeit von Beschlüssen der WEG-Versammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 19.01.2010 - 27 C 132/09
- LG Köln, 08.07.2010 - 29 S 27/10
- BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1232
- NZM 2011, 716
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung …
Ob der in dem Verstoß gegen § 5.2 der Teilungserklärung liegende Rechtsfehler nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse führt oder zu deren Nichtigkeit wegen fehlender Beschlusskompetenz zur erstmaligen Begründung einer Kostenlast der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578, 2579), bedarf hier keiner Klärung, weil der Rechtsfehler innerhalb der Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geltend gemacht worden ist (dazu und zur Frage der Tenorierung Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232). - BGH, 12.04.2019 - V ZR 112/18
Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung …
Denn Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben nach ständiger Rechtsprechung denselben Streitgegenstand (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NZM 2011, 716 Rn. 9;… Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, ZMR 2013, 210 Rn. 8). - BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss …
Hierfür ist aber erforderlich, dass aus diesen der Wille des Berufungsgerichts klar und eindeutig hervorgeht, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331;… Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, Grundeigentum 2012, 962 f., Rn. 5 mwN).
- BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12
Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Beschränkung der Revisionszulassung auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils ergeben, sofern daraus klar und eindeutig der Wille des Berufungsgerichts hervorgeht, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331;… Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, Grundeigentum 2012, 962 f., Rn. 5 mwN). - BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei …
Hierfür ist aber erforderlich, dass aus den Entscheidungsgründen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgeht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366 mwN; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331).Dabei ist bei der Ermittlung des mutmaßlichen Parteiwillens die Bedeutung der Einzelwirtschaftspläne in Rechnung zu stellen, wonach mit deren Genehmigung und den zugleich genehmigten in ihnen enthaltenen Zahlungsverpflichtungen die in § 28 Abs. 2 WEG normierte Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Zahlung von Vorschüssen entsteht (Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331, 332).
- BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22
Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer wahrt nicht die Klagefrist
Mit dem Eintritt der Rechtskraft stand in beiden Fällen fest, ob der Beschluss Rechtswirkungen entfaltete oder nicht (vgl. Senat…, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, aaO Rn. 21; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232 Rn. 9).Die Unterscheidung zwischen beiden Klagen bringt - wie bisher - lediglich den unterschiedlichen rechtstechnischen Charakter der gerichtlichen Entscheidung zum Ausdruck (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232 Rn. 9;… Suilmann in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 44 Rn. 14).
- BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12
Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss …
Denn Nichtigkeits- und Anfechtungsklage haben denselben Streitgegenstand, was der Gesetzgeber in den gesetzlichen Regelungen der §§ 46 Abs. 2, 47 Satz 1 und 48 Abs. 4 WEG zum Ausdruck gebracht hat (Senat…, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 Rn. 20 ff.; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232 Rn. 9 jeweils mwN). - BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der …
b) Für die Frage der Beschwer kommt es darauf an, worüber rechtskräftig entschieden werden sollte und worüber tatsächlich entschieden worden ist, mithin auf den Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung, die das Urteil haben würde, wenn es nicht angefochten werden könnte (BGH 20. Mai 2011 - V ZR 175/10 - Rn. 7) . - LG Hamburg, 17.02.2016 - 318 S 74/15
Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz von …
Dies ist jedoch unschädlich, da auf denselben Lebenssachverhalt gestützte Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe keine unterschiedlichen Streitgegenstände betreffen, weil Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage materiell dasselbe Ziel verfolgen (BGH…, Urteil vom 02.10.2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, Rn. 5, zitiert nach juris; Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 175/10, NZM 2011, 716, Rn. 9, zitiert nach juris). - BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der …
b) Für die Frage der Beschwer kommt es darauf an, worüber rechtskräftig entschieden werden sollte und worüber tatsächlich entschieden worden ist, mithin auf den Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung, die das Urteil haben würde, wenn es nicht angefochten werden könnte (BGH 20. Mai 2011 - V ZR 175/10 - Rn. 7) . - LG München I, 11.12.2015 - 3 O 534/15
Feststellung der Validität eines erwirkten Titels
- LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 43/14
Wohnungseigentumssache: Auslegung des Genehmigungsbeschlusses für einen …
- LG Berlin, 28.09.2018 - 55 S 1/17
Wohnungseigentumssache: Derselbe Streitgegenstand bei Nichtigkeitsfeststellung …
- AG Bremen, 22.06.2012 - 29 C 5/12
Kann eine Untergemeinschaft Rechte und Pflichten haben?
- LG Hamburg, 08.11.2019 - 318 S 27/18
Stimmberechtigung von WEG-Untergemeinschaften
- AG Berlin-Schöneberg, 15.08.2019 - 771 C 39/18
Wohnungseigentumssache: Verstoß eines Wohnungseigentümerbeschlusses gegen das …