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   BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14   

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https://dejure.org/2015,12811
BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14 (https://dejure.org/2015,12811)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2015 - 5 StR 547/14 (https://dejure.org/2015,12811)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14 (https://dejure.org/2015,12811)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug beim Weiterverkauf von Immobilien: Täuschung durch Nichtoffenlegung von hohen Provisionsanteilen im Kaufpreis

  • IWW

    § 244 Abs. 2 StPO

  • Deutsches Notarinstitut

    StGB § 263; BGB § 138
    Kein Betrug durch Verschweigen des wahren Kaufobjektwertes oder von Provisionen, die im Kaufpreis enthalten sind

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Nachweises einer Täuschung im Rahmen einer Urkundenfälschung

  • rewis.io

    Betrug beim Weiterverkauf von Immobilien: Täuschung durch Nichtoffenlegung von hohen Provisionsanteilen im Kaufpreis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263
    Maßgeblichkeit des Nachweises einer Täuschung im Rahmen einer Urkundenfälschung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkäufer muss den "wahren" Wert der Immobilie nicht ungefragt offenlegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überteuerter Immobilienverkauf - und der Betrugsvorwurf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im Juni 2015

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verkäufer muss Wert des Kaufobjektes grundsätzlich nicht offenlegen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Täuschung über den Preis ist auch ein Betrug gemäß § 263 StGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Täuschung über den Preis ist auch ein Betrug gemäß § 263 StGB

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von überteuerten Eigentumswohnungen rechtfertigt nicht zwingend Strafbarkeit wegen Betrugs - Keine Pflicht des Verkäufers zur Offenlegung des Kaufobjektwerts

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf überteuerter Sachen stellt bis zur Wuchergrenze keinen Betrug dar

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Täuschung bei Forderung "überhöhter" Preise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2826
  • NStZ 2015, 461
  • NStZ 2016, 716
  • NStZ-RR 2015, 245
  • NZM 2015, 506
  • StV 2016, 28
  • WM 2015, 2295
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14
    Für den Verkäufer besteht bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Wuchers grundsätzlich auch keine Pflicht zur Offenlegung des Werts des Kaufobjektes, selbst wenn dieser erheblich unter dem geforderten Preis liegt (BGH, Urteil vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812 mwN).

    Denn auf der Grundlage der rechtsfehlerfreien Feststellungen erhöhten diese nicht die Kaufpreise der Wohnungen und hatten somit keine Auswirkungen auf die Rentabilität der Immobilien (vgl. zu den möglichen Auswirkungen überhöhter Innenprovisionen auf die Werthaltigkeit von Vermögensanlagen BGH, Urteile vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, BGHZ 158, 110, 118, 121, und vom 14. März 2003 - V ZR 308/02 aaO).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14
    Denn auf der Grundlage der rechtsfehlerfreien Feststellungen erhöhten diese nicht die Kaufpreise der Wohnungen und hatten somit keine Auswirkungen auf die Rentabilität der Immobilien (vgl. zu den möglichen Auswirkungen überhöhter Innenprovisionen auf die Werthaltigkeit von Vermögensanlagen BGH, Urteile vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, BGHZ 158, 110, 118, 121, und vom 14. März 2003 - V ZR 308/02 aaO).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14
    Denn auf der Grundlage der rechtsfehlerfreien Feststellungen erhöhten diese nicht die Kaufpreise der Wohnungen und hatten somit keine Auswirkungen auf die Rentabilität der Immobilien (vgl. zu den möglichen Auswirkungen überhöhter Innenprovisionen auf die Werthaltigkeit von Vermögensanlagen BGH, Urteile vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, BGHZ 158, 110, 118, 121, und vom 14. März 2003 - V ZR 308/02 aaO).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Im Regelfall muss der Verkäufer den Käufer auch nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner im eigenen Interesse selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten Klarheit verschafft hat (BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 Rn. 16; vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09 Rn. 11 und vom 16. Juni 1989 - 2 StR 252/89 Rn. 13 f., BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Mai 1985 - 1 Ss (25) 292/85, NStZ 1985, 503; Lackner/Werle, NStZ 1985, 503, 504; vgl. aber auch zur Annahme eines Betrugs, wenn eine individuelle Kaufpreisvereinbarung fehlt und der Verkäufer (schlüssig) erklärt, der Preis entspreche einem tax- oder listenmäßig festgelegten Betrag: BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09 Rn. 11; Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 38 Rn. 11 ff. und 5 StR 136/14 Rn. 28; RG, Urteil vom 22. Januar 1909 - IV R 989/08, RGSt 42, 147, 149 ff.).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2019 - 53 Ss 119/19

    Begriff des Wuchers i.S. von § 291 Abs. 1 StGB

    Da die Forderung einer bestimmten Vergütung allein noch nicht die konkludente Erklärung beinhaltet, dass die erbrachte Leistung den geforderten Preis wert und die geforderte Gegenleistung insoweit angemessen oder üblich ist, kommt ein Preisgestaltungsbetrug allerdings nur dann in Betracht, wenn der Auftraggeber aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen durfte, dass der Erbringer der Leistung nur den markt- bzw. handelsüblichen Preis verlangt (vgl. BGH, Beschl. v. 14. April 2011 - 1 StR 458/10, BeckRS 2011, 16674, Rn. 16; Urt. v. 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14, NStZ 2015, 461; OLG Stuttgart NStZ 1985, 503).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2019 - 2 Ss 44/19
    Da die Forderung einer bestimmten Vergütung allein noch nicht die konkludente Erklärung beinhaltet, dass die erbrachte Leistung den geforderten Preis wert und die geforderte Gegenleistung insoweit angemessen oder üblich ist, kommt ein Preisgestaltungsbetrug allerdings nur dann in Betracht, wenn der Auftraggeber aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen durfte, dass der Erbringer der Leistung nur den markt- bzw. handelsüblichen Preis verlangt (vgl. BGH, Beschl. v. 14. April 2011 - 1 StR 458/10, BeckRS 2011, 16674, Rn. 16; Urt. v. 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14, NStZ 2015, 461; OLG Stuttgart NStZ 1985, 503).
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