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   BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14   

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https://dejure.org/2015,15310
BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14 (https://dejure.org/2015,15310)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2015 - VIII ZR 138/14 (https://dejure.org/2015,15310)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 138/14 (https://dejure.org/2015,15310)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 315 Abs. 3 BGB, § ... 433 Abs. 2 BGB, § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBWasserV, § 315 BGB, § 14 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, § 35 Abs. 1 AVBWasserV, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 242, 241 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am Hausanschluss gelegene zentrale Entnahmestelle im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am Hausanschluss gelegene zentrale Entnahmestelle im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Zwar hat ein Versorgungsunternehmen im Rahmen der richterlichen Billigkeitskontrolle einer Preisanpassung, die im Rahmen eines - wie hier - einseitigen Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 BGB vorgenommen wird, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass der neu festgesetzte Preis der Billigkeit entspricht, und hierbei unter Umständen näher zu seiner Kalkulation vorzutragen (Senatsurteil vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 138/14, juris Rn. 38 mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 46 f.).

    Allerdings kann das Versorgungsunternehmen selbst in diesem Rahmen im Einzelfall ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse daran haben, die - grundsätzlich seiner freien unternehmerischen Entscheidung unterliegende (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 138/14, aaO Rn. 14 mwN) - Preiskalkulation vor der Öffentlichkeit geheim zu halten (Senatsurteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, aaO; vgl. Staudinger/Rieble, aaO Rn. 527 ff.).

  • OLG Naumburg, 07.12.2016 - 5 U 114/16

    Wann entspricht eine einseitige Preisbestimmung "billigem Ermessen"?

    Ob die seitens der Beklagten getroffene Preisbestimmung der Billigkeit entspricht und damit für die Klägerin verbindlich ist (§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB), wird durch eine Abwägung der typischen Interessen der Vertragsparteien wie auch der übrigen Vertragspartner der Beklagten und eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks bestimmt (BGH, Urteil vom 20. Mai 2015, Az.: VIII ZR 138/14 m. w. Nachw.).
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