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   BGH, 20.05.2020 - VIII ZR 55/19   

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https://dejure.org/2020,15799
BGH, 20.05.2020 - VIII ZR 55/19 (https://dejure.org/2020,15799)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2020 - VIII ZR 55/19 (https://dejure.org/2020,15799)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - VIII ZR 55/19 (https://dejure.org/2020,15799)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 555d Abs. 1 BGB, § ... 555c Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB, § 555b Nr. 1 BGB, § 554 Abs. 3 BGB, § 555c BGB, § 555c Abs. 1 BGB, § 555b BGB, Art. 229 § 49 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, § 555c Abs. 1 Satz 1 BGB, § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB, § 559 BGB, § 559b Abs. 1 BGB, § 555c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen (hier: energetische Modernisierung); Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

  • rewis.io

    Wohnraummietrecht: Anforderungen an die Ankündigung einer energetischen Modernisierungsmaßnahme

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen (hier: energetische Modernisierung); Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de

    Wohnraummietrecht: Anforderungen an die Ankündigung einer energetischen Modernisierungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Anforderungen sind an Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen zu stellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Ankündigung einer energetischen Modernisierungsmaßnahme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Inhalt einer Modernisierungsankündigung bei energetischer Sanierung? (IMR 2020, 313)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 892
  • MDR 2020, 1111
  • NZM 2020, 793
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - VIII ZR 55/19
    b) Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen der Mietrechtsreform im Jahr 2001 ausdrücklich gegen zu strenge Anforderungen an den Inhalt von Modernisierungsankündigungen des Vermieters ausgesprochen und die zuvor vertretenen Maßstäbe abgesenkt (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 36 f., 49 f.; Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 242/10, NJW 2012, 63 Rn. 28; jeweils zu § 554 Abs. 3 BGB aF).

    Diesem soll durch die Vermittlung zureichender Kenntnis eine sachgerechte Beurteilung der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme ermöglicht werden, insbesondere hinsichtlich seiner Duldungspflicht, der für ihn zu treffenden Maßnahmen und der gegebenenfalls zu ziehenden vertragsrechtlichen Konsequenzen (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 36 f.; Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 242/10, aaO Rn. 30; jeweils zu § 554 Abs. 3 BGB aF).

    Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und hierdurch den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (vgl. Senatsurteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 242/10, aaO Rn. 31 mwN [zu § 554 Abs. 3 BGB aF]).

  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 332/18

    Revisionsverfahren über Anspruch des Vermieters auf Duldung einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - VIII ZR 55/19
    c) Für Maßnahmen der energetischen Modernisierung (§ 555b Nr. 1 BGB) bedarf es vor diesem Hintergrund - vergleichbar mit den an ein entsprechendes Mieterhöhungsverlangen zu stellenden Anforderungen (§ 559b Abs. 1 BGB) - der Information des Mieters über diejenigen Tatsachen, die es ihm ermöglichen, in groben Zügen die voraussichtlichen Auswirkungen der Umsetzung der baulichen Maßnahme auf den Mietgebrauch abzuschätzen sowie, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe, (überschlägig) vergleichend zu ermitteln, ob die geplanten baulichen Maßnahmen voraussichtlich zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führen werden (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2019 - VIII ZR 332/18, NZM 2020, 281 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17, WuM 2018, 723 Rn. 18 mwN [zur Mieterhöhungserklärung]).

    Diesen Anforderungen wird die hier vorgenommene Ankündigung, was der Senat selbst beurteilen kann, weil weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39 Rn. 41; vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17, NJW-RR 2019, 719 Rn. 23; vom 18. Dezember 2019 - VIII ZR 332/18, aaO Rn. 28), gerecht.

  • BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17

    Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - VIII ZR 55/19
    Diesen Anforderungen wird die hier vorgenommene Ankündigung, was der Senat selbst beurteilen kann, weil weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39 Rn. 41; vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17, NJW-RR 2019, 719 Rn. 23; vom 18. Dezember 2019 - VIII ZR 332/18, aaO Rn. 28), gerecht.
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - VIII ZR 55/19
    Diesen Anforderungen wird die hier vorgenommene Ankündigung, was der Senat selbst beurteilen kann, weil weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39 Rn. 41; vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17, NJW-RR 2019, 719 Rn. 23; vom 18. Dezember 2019 - VIII ZR 332/18, aaO Rn. 28), gerecht.
  • BGH, 12.06.2018 - VIII ZR 121/17

    Modernisierungsmieterhöhung aufgrund der Durchführung der Wärmedämmung i.R.d.

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - VIII ZR 55/19
    c) Für Maßnahmen der energetischen Modernisierung (§ 555b Nr. 1 BGB) bedarf es vor diesem Hintergrund - vergleichbar mit den an ein entsprechendes Mieterhöhungsverlangen zu stellenden Anforderungen (§ 559b Abs. 1 BGB) - der Information des Mieters über diejenigen Tatsachen, die es ihm ermöglichen, in groben Zügen die voraussichtlichen Auswirkungen der Umsetzung der baulichen Maßnahme auf den Mietgebrauch abzuschätzen sowie, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe, (überschlägig) vergleichend zu ermitteln, ob die geplanten baulichen Maßnahmen voraussichtlich zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führen werden (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2019 - VIII ZR 332/18, NZM 2020, 281 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17, WuM 2018, 723 Rn. 18 mwN [zur Mieterhöhungserklärung]).
  • BGH, 18.03.2021 - VIII ZR 305/19

    Musterfeststellungsklage - bezüglich einer Modernisierungsankündigung

    Diesem soll durch die Vermittlung zureichender Kenntnis eine sachgerechte Beurteilung der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme ermöglicht werden, insbesondere hinsichtlich seiner Duldungspflicht, der für ihn zu treffenden Maßnahmen und der gegebenenfalls zu ziehenden vertraglichen Konsequenzen (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 36 f.; Senatsurteil vom 20. Mai 2020 - VIII ZR 55/19, NJW-RR 2020, 892 Rn. 23 mwN).

    Die Verwirklichung dieses Schutzes darf nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und hierdurch den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 2020 - VIII ZR 55/19, aaO mwN).

    Die Mieter werden durch das Schreiben vom 27. Dezember 2018 hinreichend in die Lage versetzt, in groben Zügen die voraussichtlichen Auswirkungen der Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf den Mietgebrauch abzuschätzen sowie, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe, vergleichend zu ermitteln, ob die geplanten Maßnahmen der energetischen Modernisierung zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führen werden (vgl. zu diesem Erfordernis bei energetischer Modernisierung: Senatsurteil vom 20. Mai 2020 - VIII ZR 55/19, aaO Rn. 24 mwN).

  • BGH, 23.11.2022 - VIII ZR 59/21

    Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach Durchführung einer

    Der Vermieter kann seiner Pflicht zur Erläuterung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen auch durch eine dem Mieter zur Verfügung gestellte Berechnung der prognostizierten Energieeinsparung genügen (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 2020 - VIII ZR 55/19, NJW-RR 2020, 892 Rn. 24, 28 f. [zu den - insoweit vergleichbaren - Anforderungen bereits an die Ankündigung einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nr. 1 BGB]).
  • BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 5/20

    Erklärung mehrerer Mieterhöhungen bezüglich jeweils abgeschlossener Maßnahmen

    Die Ankündigung soll dem Mieter durch die Vermittlung zureichender Kenntnis eine sachgerechte Beurteilung der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen ermöglichen, insbesondere hinsichtlich seiner Duldungspflicht, der für ihn zu treffenden Maßnahmen und der gegebenenfalls zu ziehenden vertragsrechtlichen Konsequenzen (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 36 f.; Senatsurteile vom 28. September 2011 - VIII ZR 242/10, NJW 2012, 63 Rn. 30 [jeweils zu § 554 Abs. 3 BGB aF]; vom 20. Mai 2020 - VIII ZR 55/19, NJW-RR 2020, 892 Rn. 23).
  • LG Bonn, 28.01.2021 - 6 S 78/20

    Gesetzlich erforderliche Modernisierung darf Miete nicht erhöhen!

    Nach der von der Klägerin selbst angeführten Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 20.05.2020, VIII ZR 55/19, NZM 2020, 795) obliegt dem Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe der umlagefähigen Kosten, so dass es auch seine Sache ist, darzulegen und zu beweisen, dass die der Mieterhöhung zugrunde gelegten Kosten nicht teilweise auf die Erhaltung dienenden Maßnahmen, § 555 a Abs. 1 BGB, entfallen sind.
  • LG Berlin, 06.08.2020 - 67 S 46/20

    Ausreichende Modernisierungsankündigung und zügiger Baubeginn

    Diesem soll durch die Vermittlung zureichender Kenntnis eine sachgerechte Beurteilung der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme ermöglicht werden, insbesondere hinsichtlich seiner Duldungspflicht, der für ihn zu treffenden Maßnahmen und der gegebenenfalls zu ziehenden vertragsrechtlichen Konsequenzen (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 36 f.; BGH, Urt. v. 20. Mai 2020 - VIII ZR 55/19, Rn. 21 - 23, juris m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2021 - 11 S 8/21

    Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen: Bedarf es einer Aufschlüsselung in

    Entsprechend hat der hat der BGH auch für Heizungsmodernisierung entscheiden (BGH VIII ZR 55/19, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 09.09.2020 - 65 S 35/20

    Wohnraummiete: Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Einzelheiten auf die Rechtsprechung des BGH Bezug genommen (vgl. BGH, Urt. V. 28.09.2011 - VIII ZR 242/10, nach juris Rn. 14ff.; zuletzt bestätigt: Urt. V. 20.05.2020 - VIII ZR 55/19, juris).

    Die diesbezüglichen, nicht zu übersteigernden Anforderungen hat der BGH zuletzt in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2020 dargestellt (VIII ZR 55/19, juris).

  • LG Berlin, 20.09.2022 - 65 S 55/22

    Duldungspflicht bei zeitweiser Unbewohnbarkeit wegen Umstellung auf Fernwärme

    Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf dabei nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und hierdurch den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (vgl. BGH v. 20. Mai 2020 - VIII ZR 55/19, juris Rn. 23; v. 28. September 2011 - VIII ZR 242/10, juris Rn. 31 [zu § 554 Abs. 3 BGB aF]).
  • LG Berlin, 14.06.2021 - 64 S 230/20

    Formelle Wirksamkeit einer Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierung

    Die Ausführungen in dem Schriftsatz vom 17. Mai 2021 unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2020 (vgl. BGH - VIII ZR 55/19 -, Urt. v. 20.05.2020, GE 2020, 921 ff., zitiert nach juris) und vom 17. Juni 2020 (vgl. BGH - VIII ZR 81/19 -, Urt. v. 17.06.2020, GE 2020, 1046 ff., zitiert nach juris) rechtfertigen eine abweichende Beurteilung nicht.
  • LG Köln, 26.08.2021 - 29 S 234/20

    Mietminderung wegen Modernisierungsarbeiten bedarf Darstellung der konkreten

    Der Austausch einer Heizungsanlage mit gegenüber der neuen Heizung schlechteren Energiekennwerten sei stets eine Modernisierung und nicht etwa eine Erhaltungsmaßnahme (BGH, Urteil vom 20.05.2020, VIII ZR 55/19).
  • AG Hamburg, 28.01.2022 - 46 C 141/20

    Verlangen auf Unterlassung rechtswidriger Gebrauchsüberlassung!

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