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BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 265 Abs 1 StPO
Rechtliche Hinweispflicht: Mögliche Verurteilung wegen eines anderen als dem in der Anklage bezeichneten Strafgesetzes
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, § 222 StGB, § 229 StGB, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Umfang der Hinweispflicht bei § 265 StPO
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 24.06.2020 - 1022 Js 4069/17
- BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 346
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21
Prozessualer Tatbegriff: Auskundschaften des Tatorts und nachfolgender …
Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung und durch das Tatopfer bestimmt (st. Rspr.; s. etwa BGH…, Urteil vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21, juris Rn. 10 mwN; Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 443/20, StV 2022, 69 Rn. 11 mwN). - BGH, 08.02.2022 - 3 StR 440/21
Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.: …
Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung und durch das Tatopfer bestimmt (st. Rspr., s. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2019, 428, 429 mwN; vom 20. Mai 2021 - 3 StR 443/20, StV 2022, 69 Rn. 11 mwN).Wann die Tat in dem dargelegten Sinne hinreichend umgrenzt ist, kann nicht abstrakt, sondern nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalls festgelegt werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75 mwN). - OLG Bamberg, 24.03.2022 - 1 Ws 135/22
Umfang tatrichterlicher Kognitionspflicht hinsichtlich unterbliebener …
Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung und durch das Tatopfer bestimmt (st.Rspr.; zuletzt BGH Beschluss vom 20.05.2021 - 3 StR 443/20 = StV 2022, 69 = StraFo 2021, 517 m.w.N.).