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   BGH, 20.06.1960 - II ZR 117/59   

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https://dejure.org/1960,2740
BGH, 20.06.1960 - II ZR 117/59 (https://dejure.org/1960,2740)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1960 - II ZR 117/59 (https://dejure.org/1960,2740)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1960 - II ZR 117/59 (https://dejure.org/1960,2740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Frachtvertrages ohne eine Schadensersatzverpflichtung der Befrachterin - Rechte und Pflichten aus einem Frachtvertrag - Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss - Annahme eines Angebots zu einem Aufhebungsvertrag unter Regressverzicht - ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Auszug aus BGH, 20.06.1960 - II ZR 117/59
    Im Urteil vom 13. November 1953 (BGHZ 11, 80 = LM HGB § 570 Nr. 1) hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausgeführt, daß bei einem den Vertragszweck gefährdenden schuldhaften Verhalten des Befrachters, auch wenn es sich nur auf eine mitwirkende Gläubigerhandlung, nämlich die Lieferung der Güter, bezieht, eine positive Vertragsverletzung vorliegen kann, die den Verfrachter berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

    Es kann aber darin eine schuldhafte Nicht- oder Schlechterfüllung der allgemeinen Treuepflicht jedes Vertragsteils liegen, deren Verletzung den ganzen Vertragszweck ernstlich gefährdet (vgl. Heinrich Lehmann in der Anmerkung zum Urteil vom 13. November 1953, JZ 1954, 238).

    Ein unzuverlässiges Verhalten der Befrachterin, wie es in BGHZ 11, 80 zur Erörterung gestanden hatte, fehlt hier gänzlich.

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Es kann dahin stehen, ob sich dieser Anspruch aus § 324 BGB a.F. ergibt, weil die Beklagten vertragswidrig ihre Mitwirkungspflicht bei der Errichtung des Hauses verweigerten und es somit zu vertreten haben, daß die Klägerin ihre Leistung nicht mehr erbringen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 203/03, DB 2004, 2580) oder ob es sich um einen Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1953 - I ZR 140/52, BGHZ 11, 80, 83; Urteil vom 20. Juni 1960 - II ZR 117/59, VersR 1960, 693).
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