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   BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61   

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BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61 (https://dejure.org/1961,927)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1961 - 1 StR 211/61 (https://dejure.org/1961,927)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 (https://dejure.org/1961,927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen (Kinderpsychologen) für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines kindlichen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1636
  • MDR 1961, 784
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
    Auch in solchen Fällen kann der Tatrichter indes sachverständige Unterstützung entbehren, sofern er selbst mit der eigentümlichen seelischen Verfassung geschlechtlich Heranreifender vertraut ist, etwa auf Grund besonderer Ausbildung oder langer richterlicher Erfahrung in Jugend- oder Jugendschutzsachen (BGHSt 3, 52).

    Sie hätte einen Sachverständigen hinzuziehen müssen, sei es einen Kinderpsychologen oder einen Psychiater (BGHSt 3, 52, 54 [BGH 13.06.1952 - 2 StR 259/52]; 7, 82, 85 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; 8, 130, 131), [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]wenn sie dem Urteil nicht die Einlassung des Angeklagten, sondern die andere Darstellung des Mädchens zugrundelegen wollte.

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
    Auch dann darf er sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die eigene Sachkunde zutrauen, den Beweiswert der Aussage eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen über geschlechtsbezogene Dinge zu beurteilen, wenn die Aussage in anderen Umständen gewichtige Unterstützung findet (BGHSt 7, 82).

    Sie hätte einen Sachverständigen hinzuziehen müssen, sei es einen Kinderpsychologen oder einen Psychiater (BGHSt 3, 52, 54 [BGH 13.06.1952 - 2 StR 259/52]; 7, 82, 85 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; 8, 130, 131), [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]wenn sie dem Urteil nicht die Einlassung des Angeklagten, sondern die andere Darstellung des Mädchens zugrundelegen wollte.

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
    Die Strafkammer, die nicht ersichtlich als Jugendschutzkammer tagte (BGHSt 12, 18, 20) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58], ist jedoch auffallenden Besonderheiten des Sachvehalts nicht gerecht geworden.
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
    Sie hätte einen Sachverständigen hinzuziehen müssen, sei es einen Kinderpsychologen oder einen Psychiater (BGHSt 3, 52, 54 [BGH 13.06.1952 - 2 StR 259/52]; 7, 82, 85 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; 8, 130, 131), [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]wenn sie dem Urteil nicht die Einlassung des Angeklagten, sondern die andere Darstellung des Mädchens zugrundelegen wollte.
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
    Er ist dabei im allgemeinen nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen, selbst nicht bei kindlichen oder jugendlichen Zeugen (BGHSt 3, 27).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
    Vorsicht ist geboten, wenn solche Zeugen vor oder in der Geschlechtsentwicklung stehen und über geschlechtsbezogene Dinge aussagen, namentlich wenn sie als Opfer eines Sittlichkeitsverbrechens in Betracht kommen (BGHSt 2, 163).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Die Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussage gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung (BGHSt 3, 52, 53; BGHSt 8, 130; BGHSt 21, 62, 63; BGHSt 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Dementsprechend ist etwa im Strafrecht anerkannt, daß die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen "ureigene Aufgabe" des Gerichts - vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, NJW 1961, 1636 - sowie "das Recht und die Pflicht des Tatrichters" - vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, NJW 1952, 1064 - ist und seit jeher zum "Wesen richterlicher Rechtsfindung" - vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, NJW 1955, 1644; Beschluß vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400 - gehört.

    Denn ein eindeutiges Kriterium für "Fallbesonderheiten", denen richterliche Menschenkenntnis und Fähigkeit, Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt zu beurteilen, nicht mehr gewachsen erscheinen, gibt es nicht, vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, aaO; Herdegen in Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO.

    Das Vorliegen einer solchen, die richterliche Kompetenz zur Sachverhaltsfeststellung ausschließenden Fallbesonderheit wird selbst für die Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen in Sexualdelikte betreffenden Strafprozessen nicht generell bejaht vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, aaO, sowie Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, aaO; Herdegen in Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, und die Heranziehung von psychologischen Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit erwachsener Zeugen regelmäßig nur unter engumgrenzten Voraussetzungen - so etwa bei starken Verdachtsmomenten für eine die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigende Erkrankung des Zeugen vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, aaO; Rasch, Die Auswahl des richtigen Psycho-Sachverständigen im Strafverfahren, NStZ 1992, S. 257 ff. (262); Dippel, aaO, S. 29 m.w.N. - gebilligt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. März 1999 - 8 A 467/96.A -, die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerwG vom 7. Juli 1999 - 9 B 401.99 - zurückgewiesen; OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 25 A 4144/96.A -, jeweils zur Glaubwürdigkeit eines behaupteten Vergewaltigungsopfers unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, NJW 1952, 1064; Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, NJW 1955, 1644; Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, NJW 1961, 1636 und Beschluss vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400.
  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal

    Im allgemeinen ist der Richter bei dieser seiner ureigenen Aufgabe auf die Hilfe eines (psychologischen) Sachverständigen nicht angewiesen (BGH NJW 1961, 1636); denn dieser hat nicht darüber zu befinden, ob die Aussage wahr ist oder nicht, sondern seine Aufgabe ist es, nur die Wesenszüge z.B. einer jungen Zeugin darzustellen und ihr Verhalten im besonderen Fall sowie ihre Aussage selbst nach Inhalt und Entwicklung aus psychologischer Sicht zu erläutern (BGHSt 21, 62, 63) [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66].

    Die Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Urteil vom 23. Juli 1953 - 2 StR 196/53 - BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH NJW 1961, 1636 m.w.Nachw.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. März 1999 - 8 A 467/96.A -, die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerwG vom 7. Juli 1999 - 9 B 401.99 - zurückgewiesen; OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 25 A 4144/96.A -, jeweils zur Glaubwürdigkeit eines behaupteten Vergewaltigungsopfers unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 2 StR 259/52 -, NJW 1952, 1064; Urteil vom 5. Juli 1955 - 1 StR 195/55 -, NJW 1955, 1644; Urteil vom 20. Juni 1961 - 1 StR 211/61 -, NJW 1961, 1636 und Beschluss vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94 -, NStZ 1994, 400.
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130 [131]; 23, 8 [12]; BGH NJW 1961, 1636; NStZ 1982, 42, 170; 1985, 420, 421).
  • BGH, 23.11.1971 - 1 StR 440/71

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Richterliche Beweiswürdigung

    Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Würdigung von Zeugenaussagen eine ureigene Aufgabe des Tatrichters ist; im allgemeinen ist er dabei nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen, selbst nicht bei kindlichen oder jugendlichen Zeugen (vgl. dazu im einzelnen BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52 [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52]; 7, 82 [BGH 03.12.1954 - 2 StR 287/53]; BGH NJW 1961, 1636 Nr. 21).
  • BGH, 03.05.1979 - 4 StR 149/79

    Anforderungen an die richterliche Prüfung eines "sonst" minder schweren Fall des

    Ein Ausnahmefall (vgl. BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH NJW 1961, 1636; BGH, Urt. v. 22. Januar 1975 - 1 StR 580/74 -)liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 120/78

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit des Richters - Beurteilung der

    Nur in Ausnahmefällen, z.B. dann, wenn die Beweislage infolge unaufklärbarer Widersprüche mehrerer Zeugen besonders schwierig ist (BGHSt 8, 130, 131 mit Nachweisen), oder wenn ein jugendlicher Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine Sachkunde mit besonderen jugendpsychologischen Kenntnissen voraussetzt, die der Richter normalerweise nicht besitzt (BGH NJW 1961, 1636 mit Nachweisen), ist die Zuziehung eines Sachverständigen geboten.
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 389/67

    Verurteilung wegen unzüchtiger Handlungen mit einer Person unter vierzehn Jahren

  • BGH, 24.03.1976 - 3 StR 41/76

    Erfüllung der Pflicht zur vollständigen Sachverhaltsaufklärung - Ablehnung eines

  • BGH, 14.01.1969 - 1 StR 396/68

    Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Aufklärungspflicht eines

  • BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 29.11.1968 - 4 StR 463/68

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht und des sachlichen Rechts -

  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 224/67

    Beweisantrag des Verteidigers des Angeklagten durch Gutachten über die

  • BGH, 02.06.1967 - 4 StR 120/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern - Anforderungen

  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72

    Mehrmalige Umbesetzung der zu entscheidenden Strafkammer - Rechtfertigung der

  • BGH, 01.12.1961 - 4 StR 447/61

    Einnahme des Augenscheins - Metereologische Auskunft - Unfallort -

  • BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • BGH, 20.03.1973 - 4 StR 61/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Pflicht zur Anhörung weiterer

  • BGH, 01.10.1969 - 4 StR 340/69

    Unzucht mit Kindern - Geldstrafe für eine Beleidigung - Ablehnung eines

  • BGH, 22.04.1966 - 4 StR 71/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 13/63

    Bestimmung der Anforderungen an die Verwirklichung des Tatbestands der

  • BGH, 12.11.1969 - 4 StR 407/69

    Verurteilung wegen Entführung - Verletzung der gerichtlichen

  • BGH, 23.04.1963 - 1 StR 7/63

    Erfordernis der Hinzuziehung eines Jugendpsychologen bei der Beurteilung von

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 324/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 211/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1961 - 4 StR 379/61

    Rechtsmittel

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