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   BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94   

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BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94 (https://dejure.org/1994,1674)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1994 - 5 StR 304/94 (https://dejure.org/1994,1674)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 (https://dejure.org/1994,1674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 479
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92

    Abänderung eines Schuldspruchs durch Sachrüge - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Dem angefochtenen Urteil ist auch nach den zur Bewertungseinheit entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) keine tragfähige Begründung für eine einheitliche Handlung zu entnehmen.
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Ein Einzelakt - sei es auch nur in Gestalt des Vorrätighaltens von Rauschgift (vgl. BGHSt 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 23 und 35 m.w.N.) -, der für sich genommen das Merkmal der nicht geringen Menge erfüllte, ist nicht festgestellt.
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Ein Einzelakt - sei es auch nur in Gestalt des Vorrätighaltens von Rauschgift (vgl. BGHSt 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 23 und 35 m.w.N.) -, der für sich genommen das Merkmal der nicht geringen Menge erfüllte, ist nicht festgestellt.
  • BGH, 11.05.1994 - 2 StR 186/94

    Betäubungsmittel - Weiterveräußerung - Handel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Dem angefochtenen Urteil ist auch nach den zur Bewertungseinheit entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) keine tragfähige Begründung für eine einheitliche Handlung zu entnehmen.
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Ein Einzelakt - sei es auch nur in Gestalt des Vorrätighaltens von Rauschgift (vgl. BGHSt 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 23 und 35 m.w.N.) -, der für sich genommen das Merkmal der nicht geringen Menge erfüllte, ist nicht festgestellt.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang in Fällen der vorliegenden Art ist mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (StV 1994, 306) nicht vereinbar.
  • BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93

    Feststellungen - Geringe Menge - Haschisch - Angeklagter - Mindestanforderungen -

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Diese insbesondere im Fall 3 den Mindestanforderungen an Urteilsgründe (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4;Senatsbeschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 176/94 -) kaum genügenden Feststellungen reichen für die Anwendung des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG a.F. (Taten 1 bis 3) und des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG n.F. (Tat 4) nicht aus.
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Dem angefochtenen Urteil ist auch nach den zur Bewertungseinheit entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) keine tragfähige Begründung für eine einheitliche Handlung zu entnehmen.
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94

    Fortgesetzte Tat - Feststellung der Tatverwirklichung - Verfassungsgemäßheit des

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Diese insbesondere im Fall 3 den Mindestanforderungen an Urteilsgründe (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4;Senatsbeschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 176/94 -) kaum genügenden Feststellungen reichen für die Anwendung des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG a.F. (Taten 1 bis 3) und des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG n.F. (Tat 4) nicht aus.
  • BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94

    Schmuggel - Steuerhinterziehung - Serientat - Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
    Zwar darf bei einer Vielzahl gleichartiger Serientaten die Häufung von Straftaten auch bei der Festsetzung der jeweiligen Einzelstrafe berücksichtigt werden - (Senatsbeschluß vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94 - m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94

    Fortgesetzte Handlung - Verwertung von Handlungsteilen - Strafverfolgung

  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Die in dieser Entscheidung dargestellten Erwägungen beanspruchen für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ebenfalls Geltung (BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94

    Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung

    Ergänzend bemerkt der Senat, daß das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, soweit dieses im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Handlungen - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerungen - erfaßt, diese im Wege der Bewertungseinheit zu einer Tat verbinden kann (BGHSt 30, 28, 31; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Da in diesem Fall jener weitaus gewichtigste Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit den anderen beiden, für sich ausreichend tragfähig festgestellten Akten zwar nicht durch Fortsetzungszusammenhang, naheliegend aber wegen Vorliegens einer "Bewertungseinheit" zu einer Tat verbunden wäre (vgl. nur Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 304/94 -), ist das Urteil insgesamt aufzuheben.
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang ist auch in Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht vereinbar mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 1663 [BGH 20.10.1992 - GSSt - 1/92]; vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - Senatsbeschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 -).
  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94

    Fortgesetzte Handlung - Fehlerhafte Verurteilung - Anklage - Verbindung von

    Auch bei den Tatbeständen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einschließlich der Qualifikationen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) ist die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung nicht unumgänglich, um die sachgerechte Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld zu gewährleisten (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93; BGH, Beschluß vom.20. Juni 1994 - 5 StR 304/94; Beschluß des Senatsvom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 736/94

    Ergänzung eines Urteils nach Einlegung der Revision

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit sind dem angefochtenen Urteil die Voraussetzungen einer einheitlichen Handlung nicht zu entnehmen (vgl. BGH NStZ 1994, 495 sowie Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94

    Verurteilung wegen einer nicht explizit angeklagten Handlung nur bei Vorliegen

    Da auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 die Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens zumindest in Fällen der vorliegenden Art ohnehin nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 und Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94), stellt der Senat das Verfahren bezüglich der ersten Tat ein.
  • BGH, 23.11.1994 - 4 StR 631/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Verkauf - Einheitliche Tat

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung statt zweier einzelner Taten im Fall 1 (Verkauf von Heroin am 20. November und 5. Dezember 1992 an L.) widerspricht der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), deren Grundsätze auch auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz anzuwenden sind (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94, vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94, vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 und vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 432/94).
  • BGH, 12.08.1994 - 4 StR 217/94

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung statt fünf einzelner Taten widerspricht zwar den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94); der Angeklagte ist hierdurch jedoch nicht beschwert, da jeder Einzelakt für sich den Grenzwert der nicht geringen Menge an reiner Heroinbase um ein Vielfaches übersteigt.
  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 432/94

    Fortgesetzte Handlung - Verfahrenseinstellung - Abgeurteilte Taten - Anklage

    Die Annahme einer fortgesetzten Tat ist jedoch auch in den Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (BGH NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 - und Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94).
  • BGH, 18.10.1994 - 4 StR 517/94

    Revision - Revisionsentscheidung - Aufhebung eines Strafgesetzes

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1995 - 5 Ss 66/95
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