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   BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97   

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https://dejure.org/1997,1773
BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,1773)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1997 - 2 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,1773)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97 (https://dejure.org/1997,1773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei fehlender Belehrung über das Recht auf Zuziehung eines Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136, § 137; StGB § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 607
  • NStZ 1997, 609
  • NStZ 1998, 474 (Ls.)
  • StV 1999, 354
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Der Senat ist der Auffassung, daß die Pflicht zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation gegenüber dem Hinweis auf das Schweigerecht des Beschuldigten kein geringeres Gewicht hat (offengelassen vom 2. Strafsenat in BGH NStZ 1997, 609); beide Rechte des Beschuldigten hängen eng zusammen und sichern im System der Rechte zum Schutz des Beschuldigten seine verfahrensmäßige Stellung in ihren Grundlagen; sie verdeutlichen ihm als Hinweise seine prozessualen Möglichkeiten (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a Abs. 4 StPO).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

    Bleibt offen, ob eine gesetzlich vorgesehene Belehrung erfolgt ist, kann der Inhalt der Vernehmung verwertet werden (vgl. BGHSt 38, 214, 224; BGH, Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97 - NStZ 1997, 609).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    c) Letztlich kann dies aber auf sich beruhen, da der Senat das tatsächliche Vorbringen der Revision, hinsichtlich der unterbliebenen Belehrung ebenso wie hinsichtlich der verwehrten Kontaktaufnahme, nicht für bewiesen hält (zum Maßstab vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, StV 1999, 354).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bezüglich der vom Angeklagten C. L. bei der Polizei gemachten Aussage die sichere Feststellung voraussetzt, dieser habe die ihm vor seiner Vernehmung erteilte Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO wegen einer akuten psychotischen Störung nicht verstanden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93, BGHSt 39, 349, 351 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 224; Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610).
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Ein Verwertungsverbot scheidet dabei bereits dann aus, wenn sich hinreichend verlässliche Anhaltspunkte für eine Belehrung ergeben; der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht (zum Ganzen vgl. BGH StV 2007, 65 f.; NStZ 1997, 609, 610; NJW 1992, 1463, 1465; KK-StPO 6. Aufl. § 163a Rn. 38; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess 7. Aufl. Rn. 484).
  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06

    Verwertungsverbot bei mangelnder Belehrung über das Schweigerecht

    Anders als in den Fällen in BGHSt 38, 214, 224 und BGH NStZ 1997, 609, in denen es jedenfalls Hinweise für eine erfolgte Belehrung gab, die sich nicht näher aufklären ließen, gibt es hier aufgrund der Aussagen der Polizeibeamten keine Anhaltspunkte für eine Belehrung.
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Dies gilt aber nur insoweit, als es um die Verbindlichkeit der in der Hauptverhandlung getroffenen Absprache geht, hindert indes nicht die (freibeweisliche) Feststellung eines rechtlich unzulässigen Geschehens, gleichgültig, ob es sich in oder außerhalb der Hauptverhandlung ereignet hat (vgl. BGH NStZ 1997, 609, 610).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97

    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen

    Andernfalls bestünde die Gefahr, daß die Schöffen insbesondere in komplizierten Verfahren gegenüber den Berufsrichtern benachteiligt und zu bloßen Statisten werden (vgl. zu dieser "modernen" Auffassung Dehn, NStZ 1997, 607, 608; Schreiber in: Festschrift für Welzel, S. 941, 953).
  • BGH, 25.09.2018 - StB 40/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Begehung

    Wie einem richterlichen Vernehmungsprotokoll im Ermittlungsverfahren kommt erst recht dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll nicht die Beweiskraft des § 274 StPO zu (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610; zum richterlichen Vernehmungsprotokoll vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1976 - 1 StR 863/75, BGHSt 26, 281, 282 ff.; vom 12. Mai 1992 - 1 StR 29/92, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 14; Beschluss vom 18. Januar 1995 - 3 StR 580/94, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 17).
  • OLG Zweibrücken, 09.09.2016 - 1 OWi 1 SsBs 37/16

    Bußgeldverfahren - Verwertungsverbots bzgl. Einlassung eines Betroffenen

    Ob der Polizeibeamte die Belehrung erteilt hat, muss das Rechtsbeschwerdegericht - wie auch der Bußgeldrichter - im Freibeweisverfahren klären (zur Revision: BGH NStZ 1997, 609, 610).
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