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   BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00   

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https://dejure.org/2000,2444
BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2444)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2000 - 4 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2444)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2444)
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Feuertod im Bett

§ 15 StGB, bedingter Vorsatz, Bewußtsein eines "besonders hohen Gefahrenpotentials", Abgrenzung zur bewußten Fahrlässigkeit durch "Gesamtschau", keine zu hohen Anforderungen an das Willenselement

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen Irakers aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen Irakers aufgehoben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 15, § 212 Abs. 1
    Abgrenzung bedingter Vorsatz - bewusste Fahrlässigkeit

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der bedingte Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 583
  • NStZ-RR 2011, 298
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    aa) In Fällen einer naheliegenden Eigengefährdung des Täters - wie hier - ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583, 584; vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Das Landgericht ist innerhalb der gebotenen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41; BGH NStZ 2000, 583) rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, der Angeklagte habe ernsthaft darauf vertraut, der als möglich erkannte Tod von Frau R. werde nicht eintreten.

    Dies ist hier unschädlich, da auch unter Zugrundelegung der nach Meinung des 3. Strafsenats (Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 S. 15; vgl. aber Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, (insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt) unter Hinweis auf BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115) beachtlichen Argumente in der Wissenschaft für die Auffassung, eine rechtfertigende Einwilligung in eine fahrlässige Tötung sei grundsätzlich möglich (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB vor §§ 32 ff. Rdn. 104; Hirsch in LK vor § 32 Rdn. 95; Samson in SK-StGB Anhang zu § 16 Rdn. 33; Schlehofer in MüKo vor §§ 32 ff. Rdn. 114; Schroeder in LK § 16 Rdn. 180; Schaffstein in Festschrift für Welzel (1974), S. 557, 571; Dölling GA 1984, 71, 85 ff. und JR 1994, 520, 521; Otto Jura 1984, 536, 540; Weber in Festschrift für Baumann (1992), S. 43, 48; Herzberg NStZ 2004, 1, 8, 9), hier eine solche Rechtfertigung der Tat angesichts des höchst riskanten Verhaltens des Angeklagten, welches Irene R. in konkrete Todesgefahr brachte, ausscheidet.

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    In der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde eine solche Einwilligung als grundsätzlich unbeachtlich angesehen, weil das Leben eines Menschen auch in § 222 StGB zum Schutz der Allgemeinheit mit Strafe bedroht sei und eine Einwilligung das mit einer fahrlässigen Tötung verbundene Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermöge (BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 114; BGH VRS 17, 277, 279; BGHZ 34, 355, 361; BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Es kann daher dahinstehen, ob der Ansicht des 4. Strafsenats zu folgen wäre, bei tatsächlich eingetretenem Tod könne die Einwilligung des Opfers in die Lebensgefährdung in keinem Fall rechtfertigende Wirkung hinsichtlich der Todesfolge entfalten, obwohl dieselbe Handlung, soweit sie lediglich die Körperverletzung eines anderen Geschädigten bewirkt, durch dessen Einwilligung gerechtfertigt sein kann (BGHSt 4, 88, 93; BGH VRS 17, 277, 279; BGH, Beschl. vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt; vgl. demgegenüber die beachtlichen Argumente bei Lenckner aaO Rdn. 104 m. w. N.).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583, 584; Urteil vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68, VerkMitt 1969, Nr. 44).
  • OLG Hamm, 09.06.2015 - 5 RVs 64/15

    Schutzzeit für Elterntiere bei Rotwild

    Bedingter Vorsatz setzt voraus, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und mit dem Eintritt des Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. nur BGH, NStZ 2000, 583, 584; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 15 Rdnr. 9, 9a m.w.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 3961/06

    Kostenersatzpflicht eines Feuerwehreinsatzes nach § 41 Abs. 2 Nr. 1

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Tathandlung, vgl. BGH, Urteil vom 20.6.2000 - 4 StR 162/00 -, NStZ 2000, 583; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 15 Rdnr. 4, d. h. beim Anzünden des Papiertuchs, lag das voluntative Element des (bedingten) Vorsatzes nicht vor.
  • OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21

    Es bedarf in der Regel einer tiefer gehenden Darlegung und Würdigung der Gründe,

    Bei äußerst gefährlichen Handlungen liegt es regelmäßig zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit eines Erfolgseintritts rechnet, und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (jew. zum Tötungsvorsatz: BGH, Urteile vom 20.06.2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583 und vom 12.12.2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 jew. m.w.N.).
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