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   BGH, 20.06.2000 - X ZR 119/98   

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BGH, 20.06.2000 - X ZR 119/98 (https://dejure.org/2000,8870)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2000 - X ZR 119/98 (https://dejure.org/2000,8870)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - X ZR 119/98 (https://dejure.org/2000,8870)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZR 119/98
    Nur dann, wenn sich diese Rechnungen entgegen der Behauptung der Beklagten auch auf Hardware-Wartungsleistungen bezogen hätten, könnte das nachträgliche Verhalten der Beklagten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. BGH, Urt. v. 24.06.1998 - V ZR 49/87, BGHR BGB § 133 - Erklärungswert 1) bei der Auslegung insoweit Berücksichtigung finden, als es hieraus Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen könnte.
  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZR 119/98
    Das Berufungsgericht hat die gesetzliche Regel (§§ 133, 157 BGB), daß bei der Auslegung einer Erklärung von deren Wortlaut auszugehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1993 - VIII ZR 106/93, NJW 1994, 188, 189), nicht beachtet.
  • BGH, 19.12.1996 - III ZR 9/95

    Anspruch einer Wohnungsbaugesellschaft gegen einen Diplom-Juristen und einen

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZR 119/98
    Damit entfaltet die Feststellung der Vergütungszahlungen keine bindende Wirkung im Sinne des § 314 ZPO dahin, daß Zahlungen wegen Hardware-Wartungsleistungen festgestellt sind (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1996 - III ZR 9/95, BGHR ZPO § 314 - Widersprüchlichkeit 5).
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