Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14486
BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12 (https://dejure.org/2012,14486)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2012 - 2 StR 166/12 (https://dejure.org/2012,14486)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 2 StR 166/12 (https://dejure.org/2012,14486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 StPO; § 30 StPO
    Hinderung an der Mitwirkung über Ablehnungsgesuche im Zusammenhang mit dem Besetzungsstreit um den Vorsitz des 2. Strafsenats des BGH (gesetzlicher Richter: Richter in eigener Sache)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorsitzes des 2. Strafsenates (Druck durch das Präsidium; Ablehnungsgesuch)

  • lexetius.com
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95

    Besorgnis der Befangenheit in Strafvollzugssachen

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).

    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
    Dies ergebe sich aus folgenden Tatsachen: Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).

    Aus Presseveröffentlichungen gehe hervor, dass ein Mitglied des Senats in der mündlichen Verhandlung über die Strafsache 2 StR 346/11 am 8. Februar 2012 dem Präsidium des Bundesgerichtshofs vorgeworfen habe, in dieser Sache auf die Rechtsprechung des Senates Einfluss genommen zu haben.

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
    Dies ergebe sich aus folgenden Tatsachen: Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit;

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
    Eine unabhängigkeitsbeeinträchtigende Einflussnahme auf die angehörten Richter - oder den 2. Strafsenat insgesamt - ist in der vorliegenden Konstellation ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12).
  • BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94

    Limbach

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 622/11

    Unparteilichkeit des Richters am BGH Prof. Dr. Krehl (Anzeige von Umständen, die

    Mit Beschlüssen vom 20. Juni 2012 ( 2 StR 61/12 und 2 StR 166/12) hat der Senat u.a. Prof. Dr. Krehl betreffende - weitere - Befangenheitsgesuche als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 25/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit durch einen Richter des BGH

    Mit Beschlüssen vom 20. Juni 2012 ( 2 StR 61/12 und 2 StR 166/12) hat der Senat u.a. Prof. Dr. Krehl betreffende - weitere - Befangenheitsgesuche als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 12.07.2012 - 2 StR 620/11

    Unbegründete Ablehnung des Richters am BGH Krehl wegen Besorgnis der Befangenheit

    Mit Beschlüssen vom 20. Juni 2012 ( 2 StR 61/12 und 2 StR 166/12) hat der Senat u.a. Prof. Dr. Krehl betreffende - weitere - Befangenheitsgesuche als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 122/12

    Unparteilichkeit des Richters am BGH Prof. Dr. Krehl (Anzeige von Umständen, die

    Mit Beschlüssen vom 20. Juni 2012 ( 2 StR 61/12 und 2 StR 166/12) hat der Senat u.a. Prof. Dr. Krehl betreffende - weitere - Befangenheitsgesuche als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 605/11

    Unparteilichkeit der Richter am BGH Prof. Dr. Krehl und Prof. Dr. Fischer

    Mit Beschlüssen vom 20. Juni 2012 ( 2 StR 61/12 und 2 StR 166/12) hat der Senat u.a. Prof. Dr. Fischer und Prof. Dr. Krehl betreffende - weitere - Befangenheitsgesuche als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 572/11

    Unparteilichkeit der Richter am BGH Prof. Dr. Krehl und Prof. Dr. Fischer

    Mit Beschlüssen vom 20. Juni 2012 ( 2 StR 61/12 und 2 StR 166/12) hat der Senat u.a. Prof. Dr. Fischer und Prof. Dr. Krehl betreffende - weitere - Befangenheitsgesuche als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 43/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit durch einen Richter des BGH

    Mit Beschlüssen vom 20. Juni 2012 ( 2 StR 61/12 und 2 StR 166/12) hat der Senat u.a. Prof. Dr. Krehl betreffende - weitere - Befangenheitsgesuche als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 22.11.2012 - 2 StR 28/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit)

    Eine unsachliche Beeinflussung der genannten Richter bei ihrer Entscheidung über die Besetzungsfrage durch das Präsidium liegt nicht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610, 625/12, NJW 2334, 2337; BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 2 StR 620/11 und 2 StR 25/12, vom 20. Juni 2012 - 2 StR 61/12 sowie 2 StR 166/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht