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   BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11   

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https://dejure.org/2012,18692
BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11 (https://dejure.org/2012,18692)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2012 - IV ZB 18/11 (https://dejure.org/2012,18692)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 (https://dejure.org/2012,18692)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 Nr 6 ZPO, § 519 Abs 4 ZPO
    Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen Vertreter mit "i.A"; gerichtliche Hinweispflicht auf offensichtliche Formfehler

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Gerichts zum Hinweis auf eine fehlerhafte Unterschrift in einem Schriftsatz zur Vermeidung einer drohenden Fristversäumnis

  • rewis.io

    Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen Vertreter mit "i.A"; gerichtliche Hinweispflicht auf offensichtliche Formfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 4
    Pflicht eines Gerichts zum Hinweis auf eine fehlerhafte Unterschrift in einem Schriftsatz zur Vermeidung einer drohenden Fristversäumnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterzeichnung "i. A." ist in der Berufung nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterzeichnung einer Berufungsbegründungsschrift mit Zusatz "i. A." reicht grundsätzlich nicht aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift mit dem Zusatz "i.A." nicht ausreichend - Berufung kann als unzulässig verworfen werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Genügt unter bestimmenden Schriftsätzen eine Unterschrift "i. A."? (IBR 2012, 619)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3379
  • NJW-RR 2012, 1269
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    Die Verwendung des Zusatzes "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 unter II; Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, VersR 2004, 487 unter II 2; Beschlüsse vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, VersR 1994, 368 unter 1; vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, VersR 1988, 497).

    Dies folgt schon daraus, dass die Berufungsbegründungsfrist bei Eingang der eidesstattlichen Versicherung am 6. September 2011 längst abgelaufen und eine Heilung des die wirksame Begründung eines Rechtsmittels betreffenden Mangels nach Ablauf der Begründungsfrist nicht mehr möglich war (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 aaO m.w.N.).

  • BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    Die Verwendung des Zusatzes "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 unter II; Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, VersR 2004, 487 unter II 2; Beschlüsse vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, VersR 1994, 368 unter 1; vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, VersR 1988, 497).

    Die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "i.A." ist nur dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und damit unmittelbar in Ausführung des auch ihm selbst erteilten Mandats tätig geworden ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 aaO; vom 27. Mai 1993 aaO unter 2).

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 9/04

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    So darf es nicht sehenden Auges zuwarten, bis die Partei Rechtsnachteile erleidet (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, VersR 2005, 136 unter 2 a m.w.N.).

    Im Hinblick auf den übrigen Geschäftsanfall ist es nicht zu beanstanden, wenn der Richter erst bei Bearbeitung des Falles und damit nach Ablauf der Fristen die Zulässigkeit der Berufung und dabei auch die Einhaltung der Form überprüft (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 aaO).

  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 81/05

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    Die Verwendung des Zusatzes "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 unter II; Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, VersR 2004, 487 unter II 2; Beschlüsse vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, VersR 1994, 368 unter 1; vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, VersR 1988, 497).

    Die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "i.A." ist nur dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und damit unmittelbar in Ausführung des auch ihm selbst erteilten Mandats tätig geworden ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 aaO; vom 27. Mai 1993 aaO unter 2).

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

    Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    Die Verwendung des Zusatzes "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 unter II; Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, VersR 2004, 487 unter II 2; Beschlüsse vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, VersR 1994, 368 unter 1; vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, VersR 1988, 497).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    Insbesondere soll die Unterschrift die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 36/10, juris Rn. 7; vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, juris Rn. 7; vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5; Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, VersR 2006, 427 unter B II 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZB 75/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    Insbesondere soll die Unterschrift die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 36/10, juris Rn. 7; vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, juris Rn. 7; vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5; Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, VersR 2006, 427 unter B II 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    Allerdings gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht, die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie das vollständige Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift - hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, VersR 2009, 699 Rn. 10; BVerfG VersR 2004, 1585).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 9/11

    Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    Insbesondere soll die Unterschrift die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 36/10, juris Rn. 7; vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, juris Rn. 7; vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5; Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, VersR 2006, 427 unter B II 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2012 - VII ZB 36/10

    Berufungseinlegung: Unterschriftscharakter eines aus unleserlichen Zeichen

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
    Insbesondere soll die Unterschrift die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 36/10, juris Rn. 7; vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, juris Rn. 7; vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5; Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, VersR 2006, 427 unter B II 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10

    Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Besonders elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur; elektronische

    Zudem sei die vom Gericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2012 (Az. IV ZB 18/11) hier nicht einschlägig, weil es sich dort nicht um einen Berufungseinlegungsschriftsatz, sondern um den Berufungsbegründungsschriftsatz gehandelt habe.

    Die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "i.A." ist nur dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandats tätig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27.05.1993 - III ZB 9/93 -, juris), so z. B. als Mitglied der Sozietät, der das Mandat erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZB 18/11 -, juris).

  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12

    Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für

    Allein der Umstand, dass der Beschäftigte einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz "im Auftrag" auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses hinweist, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass der betreffende Bedienstete nur als Erklärungsbote handeln und die erforderliche fachliche und rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines von ihm unterzeichneten Schriftsatzes gegenüber dem Gericht nicht übernehmen wolle (Abgrenzung BGH Beschlüsse vom 19. Juni 2007, VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 und vom 20. Juni 2012, IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269).

    Für die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift durch Beschäftigte einer Behörde oder juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt damit im familiengerichtlichen Verfahren nicht die von der Rechtsbeschwerdeerwiderung angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit der Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "im Auftrag" im Anwaltsprozess (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05 - FamRZ 2007, 1638 und vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 - NJW-RR 2012, 1269 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

    Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein

    Unterzeichnet ein Rechtsanwalt eine Berufungsschrift mit dem Vermerk "i.A." ("im Auftrag"), ist dies unschädlich, wenn der Unterzeichnende als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Mai 1993, III ZB 9/93, NJW 1993, 2056; Urteil vom 31. März 2003, II ZR 192/02, NJW 2003, 2028; Beschlüsse vom 19. Juni 2007, VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 und vom 20. Juni 2012, IV ZB 18/11, juris).

    aa) Dem Berufungsgericht ist zwar darin beizupflichten, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung in den Fällen, in denen der Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift seine Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versieht, grundsätzlich nicht von einer dafür erforderlichen Übernahme der Verantwortung des Unterzeichners für den Inhalt der Rechtsmittelschrift ausgeht, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056 unter II 1; Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, aaO unter II 2; Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 Rn. 4; vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, juris Rn. 8; vgl. ferner BAG, DB 1967, 1904).

    bb) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings - wovon auch das Berufungsgericht ausgeht - anerkannt, dass eine mit dem Zusatz "i.A." versehene eigenhändige Unterschrift dann den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes genügt, wenn die auf diese Weise erfolgte Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt, der als Mitglied der mandatierten Anwaltssozietät ebenfalls zum Kreis der Prozessbevollmächtigten zählt (BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, aaO unter II 2; vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, aaO Rn. 5; vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, aaO Rn. 9).

    In einem solchen Fall muss angenommen werden, dass der mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnende Rechtsanwalt nicht lediglich in Wahrnehmung des sozietätsinternen Innenverhältnisses zu dem eigentlichen Sachbearbeiter, sondern zumindest auch in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandats tätig geworden ist (BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, aaO; vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, aaO; vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15

    Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln

    Die Verwendung des Zusatzes "i. A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende - jedenfalls im Anwaltsprozess - damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse v. 20.6.2012 - IV ZB 18/11 , NJW-RR 2012, 1269, Rz. 8; v. 27.5.1993 - III ZB 9/93 , NJW 1993, 2056, Rz. 8 bei juris und v. 5.11.1987 - V ZR 139/87 , NJW 1988, 210, Rz. 3 bei juris; alle m.w.N.; vgl. auch BAG, Urteil v. 26.7.1967 - 4 AZR 172/66 , DB 1967, 1904, Rz. 7 bei juris, und Beschluss v. 22.7.1987 - 2 AZB 12/87 , Rz. 8 bei juris; BVerfG, Beschluss v. 28.12.2012 - 1 BvR 2620/11 , NVwZ-RR 2013, 249 [249 f.]; vgl. ferner auch - zur Einlegung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/ Bier , Verwaltungsgerichtsordnung, 28. EL 2015, § 139 Rz. 18).

    Eine Heilung des Formmangels ist nach dem Ablauf der für die Prozesshandlung vorgesehenen Frist nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschlüsse v. 5.11.1987 - V ZR 139/87 , NJW 1988, 210, Rz. 3 bei juris und v. 20.6.2012 - IV ZB 18/11 , NJW-RR 2012, 1269 Rz. 11 sowie Urteil v. 10.5.2005 - XI ZR 128/04 , NJW 2005, 2086 [2088] unter cc.; BVerwG, Beschluss v. 27.1.2003 - 1 B 92/02 , NJW 2003, 1544; BSG, Urteil v. 6.5.1998 - B 13 RJ 85/97 , NZS 1999, 104).

    (2.1) Allerdings kann die gerichtliche Fürsorgepflicht, wenn auch im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz nur unter besonderen Umständen, gebieten, einer drohenden Fristversäumnis seitens einer Partei entgegenzuwirken, etwa die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel wie das vollständige Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 20.6.2012 - IV ZB 18/11 , NJW-RR 2012, 1269 Rzn. 13 f.).

    Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei der Unterzeichnung eines Schriftsatzes mit dem Zusatz "i. A." schon nicht um einen dermaßen offensichtlichen formalen Mangel handelt, der sogleich auffallen muss (vgl. BGH, Beschluss v. 20.6.2012 - IV ZB 18/11 , NJW-RR 2012, 1269 Rzn. 14).

  • BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22

    Qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und

    Allerdings gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht, die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie das vollständige Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift - hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, VersR 2009, 699 Rn. 10; Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 452/16

    Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier

    Wird die Unterschrift lediglich mit dem Zusatz "i.A." geleistet, gibt der Rechtsanwalt damit nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig zu erkennen, dass er nicht die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen, sondern gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftreten will, und genügt damit den Formerfordernissen des Gesetzes nicht (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 f., vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057, vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638, vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 8, vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5 und vom 21. September 2017 - I ZB 8/17, WM 2018, 88 Rn. 12; BAG, Urteil vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66, juris Rn. 7).

    Die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "i.A." ist nur dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und damit unmittelbar in Ausführung des auch ihm selbst erteilten Mandats tätig geworden ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2012, aaO, Rn. 9 und vom 25. September 2012 - VIII ZR 22/12, NJW 2013, 237 Rn. 12).

    Die gerichtliche Fürsorgepflicht greift nicht so weit, dass in Fällen, in denen die Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz mit dem Zusatz "i.A." versehen ist, das Gericht innerhalb einer noch laufenden Frist auf den Mangel der Form hinweisen müsste (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20

    Formunwirksame Berufungseinlegung: Heilung eines Unterschriftsmangels der

    Ob das Berufungsgericht im Streitfall - wie die Rechtsbeschwerde weiter meint - unter dem Gesichtspunkt der aus dem Gebot des fairen Verfahrens folgenden Fürsorgepflicht gehalten gewesen wäre, den Kläger rechtzeitig vor Ablauf der Berufungsfrist auf die fehlende Unterschrift hinzuweisen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 9 ff.; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14), kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob das Berufungsgericht bei einem Verstoß gegen diese Hinweispflicht gehalten gewesen wäre, dem Kläger gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO auch ohne Antrag von Amts wegen Wiedereinsetzung in der vorigen Stand zu gewähren.
  • BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung der Einhaltung

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und ihre Prozessbevollmächtigten ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht und die Grundsätze eines fairen Verfahrens (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - III ZB 99/08, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14).

    Allerdings gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht, die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1998 - VIII ZB 50/97, NJW 1998, 2291, 2292; Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14).

  • OLG Stuttgart, 28.11.2016 - 5 U 11/16

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Unterschriftsleistung des Rechtsanwalts

    Eine Unterschrift lässt etwa dann erkennen, dass eine eigenverantwortliche Prüfung nicht erfolgt ist, wenn der Rechtsanwalt mit dem Zusatz JA" (im Auftrag) unterzeichnet, da er dann gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - KVZ 53/15 Juris-Rn. 5 - BGH, Beschluss vom 19.06.2007 -VI ZB 81/05 - Juris-Rn. 4 = FamRZ 2007, 1638; BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZB 18/11 - Juris-Rn. 8 = NJW-RR 2012, 1269; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2015 - Vl-Kart 3/15 (V) - Juris-Rn. 17; sämtliche Beschlüsse je m.w.N.).
  • BGH, 01.07.2021 - V ZB 71/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumte Berufungsfrist nach Einlegung

    So darf es nicht sehenden Auges zuwarten, bis die Partei Rechtsnachteile erleidet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 13; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 mwN).
  • BGH, 12.05.2022 - V ZB 58/21

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Auslegung des

  • KG, 14.05.2020 - 2 U 35/17

    Klage eines Anschlussnehmers auf Rückzahlung einer Reservierungsgebühr nach der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12

    Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im

  • OLG Frankfurt, 11.02.2020 - 14 U 220/19

    Nicht unterzeichnete Berufungsschrift - keine Heilung durch Abschrift mit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1145/12

    Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im

  • VG Köln, 29.01.2020 - 23 K 10896/17

    Baugenehmigung für die Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage

  • VG Köln, 27.11.2019 - 23 K 3644/18
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