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   BGH, 20.06.2013 - IX ZB 10/13   

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https://dejure.org/2013,15216
BGH, 20.06.2013 - IX ZB 10/13 (https://dejure.org/2013,15216)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2013 - IX ZB 10/13 (https://dejure.org/2013,15216)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - IX ZB 10/13 (https://dejure.org/2013,15216)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 InsO, § 47 S 2 InsO, § 203 Abs 1 Nr 3 InsO, § 203 Abs 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Voraussetzungen einer Nachtragsverteilung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Übertragung des Verfahrens an das Kollegium durch den Einzelrichter im Falle einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache des Verfahrens

  • zvi-online.de

    InsO §§ 203, 47 Satz 2
    Amtswegige Prüfung der Massezugehörigkeit eines nachträglich ermittelten Gegenstands vor Anordnung einer Nachtragsverteilung

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Voraussetzungen einer Nachtragsverteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 568 S. 2; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Notwendigkeit einer Übertragung des Verfahrens an das Kollegium durch den Einzelrichter im Falle einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - IX ZB 10/13
    Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 201 ff; vom 28. Juni 2012 - IX ZB 298/11, ZInsO 2012, 1439 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZB 298/11

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Grundsatzbedeutung durch den originären

    Auszug aus BGH, 20.06.2013 - IX ZB 10/13
    Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 201 ff; vom 28. Juni 2012 - IX ZB 298/11, ZInsO 2012, 1439 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 27.04.2017 - IX ZB 93/16

    Insolvenzverfahren: Nachtragsverteilung des Erlösanteils aus der nach Aufhebung

    Das Recht eines Dritten, seine Berechtigung an dem Gegenstand vor den ordentlichen Gerichten zu verfolgen, bleibt davon unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2013 - IX ZB 10/13, ZVI 2013, 388 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren

    Das Konkursgericht durfte nicht offen lassen, ob der Geschäftsanteil an der B GmbH im Vermögen des Schuldners geblieben ist, weil die Zugehörigkeit eines nachträglich ermittelten Gegenstands zur Masse des noch laufenden oder bereits aufgehobenen Konkurs- oder Insolvenzverfahrens grundsätzlich tatbestandliche Voraussetzung der Anordnung einer Nachtragsverteilung ist und sie daher nicht der Klärung im ordentlichen Verfahren überlassen werden kann (BGH, Beschl. vom 20.06.2013, IX ZB 10/13 = BeckRS 2013, 11371).
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 12/17

    Objektiv willkürliche Entscheidung des Einzelrichters; Aufhebung der

    Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 201 ff; vom 28. Juni 2012 - IX ZB 298/11, ZInsO 2012, 1439 Rn. 3; vom 20. Juni 2013 - IX ZB 10/13, ZInsO 2013, 1409 Rn. 3; vom 3. Juli 2014 - IX ZB 4/14, nv Rn. 3).
  • LG Coburg, 12.09.2016 - 41 T 64/16

    Nachtragsverteilung wegen Verzichts eines Grundpfandgläubigers auf Erlöszuteilung

    Vielmehr hat das Insolvenzgericht von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen und kann dazu auch Beweis erheben (BGH, Beschl. vom 20.06.2013 - IX ZB 10/13).
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