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   BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14   

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BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2016,19740)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2016,19740)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14 (https://dejure.org/2016,19740)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49b Abs 2 S 2 BRAO, § 49b Abs 3 S 1 BRAO
    Berufspflichtverletzung des Rechtsanwalts: Verbot der Verauslagung von Kosten für vermittelte Mandanten

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Vorfinanzierung von Reparatur- und Sachverständigenkosten durch den Rechtsanwalt

  • IWW

    § 239 Abs. 1 ZPO, § ... 246 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 3 VwGO, § 86 ZPO, § 173 VwGO, § 269 Abs. 3 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO, § 112e Satz 1 BRAO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO, § 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO, § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO, § 73 Abs. 2 Nr. 4 BRAO, § 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO, § 670 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 KWG, §§ 43, 43b BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines belehrenden Hinweises durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer; Verauslagung von Beträgen für Kraftfahrzeugwerkstätten und Abschleppunternehmer der Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten; Vermeidung ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Berufsrechte und -pflichten: Unzulässige Vorfinanzierung

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2016, 237

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob die Verauslagung von Reparatur-, Sachverständigen- oder Abschleppkosten für den Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten gegen anwaltliches Standesrecht verstößt

  • Anwaltsblatt

    § 49b BRAO
    Provisionsverbot: Keine Vorteile für Kfz-Werkstatt bei Mandatsvermittlung

  • rewis.io

    Berufspflichtverletzung des Rechtsanwalts: Verbot der Verauslagung von Kosten für vermittelte Mandanten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines belehrenden Hinweises durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer; Verauslagung von Beträgen für Kraftfahrzeugwerkstätten und Abschleppunternehmer der Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten; Vermeidung ...

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines belehrenden Hinweises durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer; Verauslagung von Beträgen für Kraftfahrzeugwerkstätten und Abschleppunternehmer der Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten; Vermeidung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Darf der Rechtsanwalt bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen auch die Vorfinanzierung von Schadensaufwendungen anbieten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mandantenaquise bei der Verkehrsunfallregulierung - oder: der Anwalt als Bank

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Vorfinanzierung von Reparatur-, Sachverständigen- und Abschleppkosten durch den Rechtsanwalt ist unzulässig.

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verauslagung von Beträgen für Kraftfahrzeugwerkstätten und Abschleppunternehmer der Mandanten

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 43 b Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1
    Vorfinanzierung von Schadenaufwendungen durch Rechtsanwälte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Vermittlung von Mandanten durch Bezahlung von Rechnungen von Werkstätten, Sachverständigen und Abschleppunternehmen durch Rechtsanwalt - Vermittler darf durch Rechtsanwalt nicht belohnt werden

Besprechungen u.ä.

  • steinbeckundpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH untersagt Vorfinanzierung von Schadenaufwendungen durch Rechtsanwälte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3105
  • WM 2017, 684
  • AnwBl 2016, 689
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Hieran ändert, entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung, auch der - von dem Berufungsgericht nicht behandelte - Gesichtspunkt nichts, dass es einem Rechtsanwalt, der anstelle der Klägerin für den Mieter tätig geworden wäre, berufsrechtlich grundsätzlich weder gestattet wäre, mit seinem Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG), noch dem Mandanten im Falle einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den ihm hierdurch entstehenden Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO; siehe hierzu BGH, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17 mwN).

    Zwar trifft es zu, dass einem Rechtsanwalt, der anstelle der Klägerin für den Mieter tätig geworden wäre, berufsrechtlich - von engen Ausnahmen abgesehen - weder gestattet wäre, mit seinem Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG), noch dem Mandanten im Falle einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO; siehe hierzu BGH, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17 mwN).

    Auch trifft es zu, dass einem Rechtsanwalt eine Übernahme des Kostenrisikos, wie sie hier seitens der Klägerin erfolgt ist, nicht gestattet wäre (§ 49 Abs. 2 Satz 2 BRAO; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, aaO mwN).

  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20

    Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

    Insbesondere ist es Rechtsanwälten berufsrechtlich, von engen Ausnahmen abgesehen, bisher weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO; BGH, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, WM 2017, 684 Rn. 17; Urteil vom 27. November 2019 - VIII ZR 282/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • OLG München, 31.10.2019 - 23 U 940/19

    Erfolgshonorarvereinbarung eines Rechtsanwalts

    § 49 Abs. 3 Satz 1 BRAO verbietet dem Rechtsanwalt die Abgabe eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen für konkrete Mandate (BGH NJW 2016, 3105 Tz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2021 - 24 U 265/20

    Verspätete Rechtsauskunft über eine konkrete Frage durch einen Rechtsanwalt;

    Ein Rechtsanwalt, dem ein Mandat vermittelt wird, darf hierfür den Vermittler nicht belohnen (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, Rn. 18; OLG München, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 23 U 940/19, Rn. 33ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. April 2013 - 4 U 18/13, Rn. 4; Henssler/Prütting/Kilian, BRAO, 5. Auflage 2019, § 49b Rn. 161; Hartung/Scharmer/Peitscher, BORA/FAO, 7. Auflage 2020, § 49b Rn. 60).

    Die Anwaltschaft ist kein Gewerbe, in dem Mandate "gekauft" und "verkauft" werden (BT-Drucks. 12/4993; BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1886/06, Rn. 24; BGH, Urteil vom 20. Juni 2016, aaO; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. April 2013, aaO, Rn. 5; Henssler/Prütting/Kilian, aaO, § 49b Rn. 159; Hartung/Scharmer/Peitscher, aaO, § 49b Rn. 60).

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 121/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 123/21

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Inkassodienstleisters gegen einen Vermieter

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 256/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 9/22

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 283/21

    Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an Inkassodienstleister auf

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 122/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    So war es etwa Rechtsanwälten in dem hier maßgeblichen Zeitraum (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10. August 2021) berufsrechtlich - von Ausnahmen abgesehen - weder gestattet, mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG; jeweils in der vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Fassung), noch den Mandanten im Fall einer Erfolglosigkeit der Inkassotätigkeit eine Freihaltung von den entstandenen Kosten zuzusagen (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO aF; dazu BGH, Urteile vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14, NJW 2016, 3105 Rn. 17; vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 171).
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 358/20

    Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 24 U 184/19

    Ansprüche aus einer Kooperationsvereinbarung zwischen Rechtsanwälten;

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 279/21

    Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an Inkassodienstleister auf

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 124/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 343/21

    Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 382/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 220/21

    Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 196/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 423/21

    Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 277/21

    Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an Inkassodienstleister auf

  • OLG München, 13.10.2021 - 7 U 5998/20

    Bewertung der Lieferung von Datensätzen als verbotene Provisionsvereinbarung

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 380/21

    Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen!

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 365/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters bzgl. der Verfolgung

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 383/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 28/22

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 381/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

  • OLG München, 17.09.2019 - 23 U 940/19

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Prozessfinanzierer und Rechtsanwalt

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