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   BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15   

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BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15 (https://dejure.org/2016,20187)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15 (https://dejure.org/2016,20187)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 10/15 (https://dejure.org/2016,20187)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43c Abs 4 BRAO, § 15 FAO
    Anwaltliches Berufsrecht: Auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag als Fortbildungsmaßnahme zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

  • IWW

    § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO, § 15 FAO, § ... 43c BRAO, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, § 43a Abs. 6 BRAO, § 14 FAO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 15 BRAO, § 15 Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 FAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 114 Satz 1 VwGO, § 114 Satz 2 VwGO, § 25 Abs. 2 FAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1 GKG

  • JurPC

    Erfüllung der Fortbildungspflicht durch Fachbeitrag auf der Homepage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung; Nachweis der fachanwaltlichen Fortbildung durch wissenschaftliche Publikationen; Veröffentlichung eines Fachbeitrags auf der eigenen Homepage

  • Betriebs-Berater

    Fachanwalt - keine Anerkennung der auf der privaten Homepage eingestellten Fachbeiträge als Fortbildung

  • Anwaltsblatt

    § 43c BRAO
    Fortbildungspflicht Fachanwalt: Publikation auf eigener Homepage zählt nicht

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag als Fortbildungsmaßnahme zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Auf der Internetseite veröffentlichter Fachbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43c Abs. 4; FAO § 15
    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung; Nachweis der fachanwaltlichen Fortbildung durch wissenschaftliche Publikationen; Veröffentlichung eines Fachbeitrags auf der eigenen Homepage

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung; Nachweis der fachanwaltlichen Fortbildung durch wissenschaftliche Publikationen; Veröffentlichung eines Fachbeitrags auf der eigenen Homepage

  • datenbank.nwb.de

    Fortbildungspflicht eines Fachanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fachanwalt: Fachbeiträge auf der Homepage erfüllen nicht die Fortbildungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fortbildungspflicht des Fachanwalts - und der Fachbeitrag auf der eigenen Homepage

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fortbildungspflicht von Fachanwälten: Artikel auf eigener Homepage keine wissenschaftliche Publikation

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fortbildungspflicht eines Fachanwalts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fachanwalt - keine Anerkennung der auf der privaten Homepage eingestellten Fachbeiträge als Fortbildung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43c BRAO
    Fortbildungspflicht Fachanwalt: Publikation auf eigener Homepage zählt nicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung eines auf der Homepage eingestellten Fachbeitrages als Fortbildung

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 43 c IV; FAO § 15
    Keine Fortbildung des Fachanwalts durch Fachbeitrag auf eigener Homepage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fachanwaltsfortbildung durch Veröffentlichung: Homepage-Text reicht nicht

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Die Fortbildung von Fachanwälten durch wissenschaftliches Publizieren

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fortbildungspflicht von Fachanwälten: Artikel auf eigener Homepage ist keine wissenschaftliche Publikation

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43c BRAO
    Fortbildungspflicht Fachanwalt: Publikation auf eigener Homepage zählt nicht

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Auf der Internetseite veröffentlichter Fachbeitrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2666
  • MDR 2016, 1055
  • FamRZ 2016, 1584
  • WM 2017, 686
  • MMR 2016, 678
  • DVBl 2016, 1140
  • BB 2016, 1730
  • BB 2016, 1938
  • K&R 2016, 605
  • AnwBl 2016, 765
  • AnwBl 2017, 140
  • AnwBl Online 2016, 554
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Mehrfacher

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    Durch die strengen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben zum Erwerb und Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird das im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege liegende Vertrauen der Öffentlichkeit in die besondere Qualifikation der die Fachanwaltsbezeichnungen führenden Rechtsanwälte geschützt (BVerfG, NJW 2015, 394 Rn. 19 mwN; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 8).

    Der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, weist damit das rechtsuchende Publikum auf Spezialkenntnisse hin, über welche er typischerweise im Unterschied zu Rechtsanwälten verfügt, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 4/90, BGHZ 111, 229, 231; Urteil vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 44/12, NJW-RR 2014, 751 Rn. 11; Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 8 mwN).

    Nur durch ständige fortlaufende Fortbildungen ist gewährleistet, dass Änderungen der Gesetzeslage und Rechtsprechung sowie neuere Literatur Einzug in die Beratung der Fachanwälte finden (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 8).

    Die Kammer kann bei einer erstmaligen Verletzung der Fortbildungspflicht zunächst von einem Widerruf absehen und dem Anwalt die Möglichkeit einräumen, die versäumte Fortbildung im Folgejahr nachzuholen (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 10 mwN).

    Auch eine notwendige Anhörung zum Widerruf muss bereits erfolgt sein (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 37/00

    Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung; Fortbildungsnachweis

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    aa) Dass eine wissenschaftliche Publikation eine vertiefte Befassung mit der in ihr behandelten Rechtsmaterie voraussetzt und daher grundsätzlich geeignet ist, den Nachweis eines (weiterhin) hohen Qualitätsstandards zu erbringen, zieht der Kläger nicht in Zweifel (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 37/00, NJW 2001, 1945, 1946 zu § 14 FAO a.F.).

    Auch die hörende oder dozierende Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist grundsätzlich geeignet, eine gleichbleibende Leistungsfähigkeit der Fachanwaltschaften zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2001, aaO).

  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 78/99

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    Dadurch, dass Rechtsanwälte, welche die ihnen verliehene Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung behalten wollen, dazu angehalten werden, auf ihrem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilzunehmen, wobei die Gesamtdauer der Fortbildung zehn Zeitstunden nicht unterschreiten darf, werden sie in ihrer beruflichen Betätigung im Allgemeinen nicht empfindlich beeinträchtigt, zumal jeder Rechtsanwalt gemäß § 43a Abs. 6 BRAO verpflichtet ist, sich fortzubilden (BGH, Beschluss vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 78/99, NJW 2001, 1571, 1572 zu § 14 FAO a.F.).

    Angesichts der gemäß § 43a Abs. 6 BRAO jeden Rechtsanwalt treffenden Fortbildungspflicht stellen die Vorgaben des § 15 FAO, die nur Art und Umfang der Fortbildungspflicht eines Fachanwalts näher bestimmen und ihm aufgeben, die Erfüllung dieser Pflicht unaufgefordert nachzuweisen, keine empfindliche Beeinträchtigung der Berufsausübung eines Fachanwalts dar (BGH, Beschluss vom 6. November 2000, aaO).

  • BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 16/12

    Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Widerruf durch die

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    In Verfahren, welche das Führen von Fachanwaltsbezeichnungen betreffen, setzt der Senat den Streitwert regelmäßig auf 12.500 EUR fest (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/11, NJW 2013, 175 Rn. 13; vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 16/12, NJW 2013, 2364 Rn. 17).
  • BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Wahrung der

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    In Verfahren, welche das Führen von Fachanwaltsbezeichnungen betreffen, setzt der Senat den Streitwert regelmäßig auf 12.500 EUR fest (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/11, NJW 2013, 175 Rn. 13; vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 16/12, NJW 2013, 2364 Rn. 17).
  • BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 44/12

    Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    Der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, weist damit das rechtsuchende Publikum auf Spezialkenntnisse hin, über welche er typischerweise im Unterschied zu Rechtsanwälten verfügt, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 4/90, BGHZ 111, 229, 231; Urteil vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 44/12, NJW-RR 2014, 751 Rn. 11; Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 8 mwN).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 142/07

    Fachgerichtliche Versagung der Fachanwaltsbezeichnung - keine Verletzung von Art

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    Beim rechtsuchenden Publikum erweckt die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse (BVerfG, NJW 1992, 493; 1992, 816; NJW 2007, 1945).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 743/90

    Unzulässigkeit der Führung der Fachgebietsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    Beim rechtsuchenden Publikum erweckt die Fachanwaltsbezeichnung die Erwartung besonderer, in einem formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse (BVerfG, NJW 1992, 493; 1992, 816; NJW 2007, 1945).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12

    Verpflichtung zum Neuerwerb einer Fachanwaltsbezeichnung bei Wiederzulassung zur

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    Durch die strengen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben zum Erwerb und Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird das im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege liegende Vertrauen der Öffentlichkeit in die besondere Qualifikation der die Fachanwaltsbezeichnungen führenden Rechtsanwälte geschützt (BVerfG, NJW 2015, 394 Rn. 19 mwN; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 8).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90

    Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die

    Auszug aus BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15
    Der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, weist damit das rechtsuchende Publikum auf Spezialkenntnisse hin, über welche er typischerweise im Unterschied zu Rechtsanwälten verfügt, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 4/90, BGHZ 111, 229, 231; Urteil vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 44/12, NJW-RR 2014, 751 Rn. 11; Beschluss vom 5. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212 Rn. 8 mwN).
  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 957/89

    Verbot der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung mangels Nachweises praktischer

  • AGH Hessen, 08.12.2014 - 1 AGH 7/14

    Fachanwaltschaften: Veröffentlichung auf der eigenen Homepage als Publikation

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 21/20
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15, juris Rn. 17) handelt es sich bei einer Publikation um eine Veröffentlichung, die für die Öffentlichkeit bestimmt und an ein bestimmtes Träger- oder Übertragungsmedium gebunden ist.

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15, juris Rn. 17) erfüllen wissenschaftliche Erkenntnisse, die sich in - sei es auch öffentlichen - Gesprächen und Diskussionen ergeben haben, die Anforderungen nicht, weil das gesprochene Wort flüchtig ist und abwesende Dritte keinen Zugang zu ihm haben.

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