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   BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16   

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https://dejure.org/2017,29186
BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16 (https://dejure.org/2017,29186)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2017 - 1 StR 458/16 (https://dejure.org/2017,29186)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16 (https://dejure.org/2017,29186)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 353 Abs. 2 StPO; § 264 StPO; § 2 Abs. 3 StGB; § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 Anti-Doping-Gesetz; § 95 Abs. 1 Nr. 2 lit. a, Abs. 3 Nr. 2 lit. b AMG aF
    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei Aufhebung nur des Schuldspruchs (Trennbarkeit von den bindenden Feststellungen: Umstände, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben und der Tat ihr Gepräge ...

  • lexetius.com

    StPO § 353 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 353 Abs 2 StPO, § 95 Abs 3 S 2 Nr 2 Buchst b AMG
    Aufhebung des Strafausspruchs mit den dazugehörigen Feststellungen in der Revisionsinstanz: Vorliegen doppelrelevanter Tatsachen; Abtrennbarkeit des Straferschwerungsgrundes des gewerbsmäßigen Handelns vom Tatgeschehen im Falle des Inverkehrbringens bedenklicher ...

  • IWW

    § 95 Abs. 3 AMG, § ... 95 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 lit. b AMG, § 95 Abs. 3 Nr. 2 lit. b AMG, § 2 Abs. 1 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 95 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AMG, § 4 IV Nr. 2 lit. b Anti-Doping-Gesetz, § 4 V Anti-Doping-Gesetz, § 353 Abs. 2 StPO, § 152a Abs. 3 StGB, § 4 Abs. 4 Nr. 2 lit. b Anti-Doping-Gesetz, § 264 StPO, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 4 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken; Abtrennbarkeit der Gewerbsmäßigkeit als Handlungsmotivation im Rahmen der Verwirklichung eines Regelbeispiels vom Tatgeschehen; Umfang der innerprozessualen Bindung an die Feststellungen des ersten in ...

  • rewis.io

    Aufhebung des Strafausspruchs mit den dazugehörigen Feststellungen in der Revisionsinstanz: Vorliegen doppelrelevanter Tatsachen; Abtrennbarkeit des Straferschwerungsgrundes des gewerbsmäßigen Handelns vom Tatgeschehen im Falle des Inverkehrbringens bedenklicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353 Abs. 2
    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken; Abtrennbarkeit der Gewerbsmäßigkeit als Handlungsmotivation im Rahmen der Verwirklichung eines Regelbeispiels vom Tatgeschehen; Umfang der innerprozessualen Bindung an die Feststellungen des ersten in ...

  • rechtsportal.de

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken; Abtrennbarkeit der Gewerbsmäßigkeit als Handlungsmotivation im Rahmen der Verwirklichung eines Regelbeispiels vom Tatgeschehen; Umfang der innerprozessualen Bindung an die Feststellungen des ersten in ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung des Strafausspruchs mit den dazugehörigen Feststellungen in der Revisionsinstanz: Vorliegen doppelrelevanter Tatsachen; Abtrennbarkeit des Straferschwerungsgrundes des gewerbsmäßigen Handelns vom Tatgeschehen im Falle des Inverkehrbringens bedenklicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzesreform - und das Tatzeitprinzip

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revisionsinstanz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei einem vorsätzlichen Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 62, 202
  • NJW 2017, 2847
  • StV 2018, 265
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    Allerdings hat das Landgericht im weiteren Verfahren aufgrund der innerprozessualen Bindungswirkung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202, 205; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 293) die eingetretene Teilrechtskraft zu beachten und darf in der hinzuverbundenen Sache nur insoweit erstinstanzlich verhandeln, als Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Sie entfaltet vielmehr innerprozessuale Bindungswirkung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202 Rn. 10; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202 Rn. 12 f.) mit der Folge, dass die übernehmende Strafkammer insoweit nur noch eine Rechtsfolgenentscheidung und die dafür maßgeblichen Feststellungen zu treffen hat.
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    b) Der Wirksamkeit der Beschränkung steht für die vorliegende Konstellation nicht entgegen, dass die der Annahme einer alkoholbedingt nicht ausschließbar erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zugrunde liegenden Feststellungen angesichts des recht kurzen zeitlichen Aufeinanderfolgens der Straftaten für beide Bedeutung entfalten und deshalb die Gefahr sich widersprechender Urteilsgründe begründen könnten (zur Bedeutung der Widerspruchsfreiheit für die Trennbarkeitsfrage BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, NJW 2017, 2847, 2848).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18

    Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit

    Zwar werden bei einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung - ebenso wie im Fall der Aufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch durch das Revisionsgericht - die tatrichterlichen Feststellungen, die ausschließlich die Schuldfrage betreffen, und solche, die als doppelrelevante Umstände zugleich für Schuld- und Straffrage von Bedeutung sind, für das weitere Verfahren bindend (vgl. nur KK-StPO/Paul, 7. Aufl., § 327 Rn. 6; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 327 Rn. 6, jew. mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; BGH, StV 2018, 265, 266 für die gleichgelagerte Fallkonstellation nach Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch durch das Revisionsgericht) mit der Folge, dass das Berufungsgericht zwar ergänzende, nicht jedoch in Widerspruch zum rechtskräftigen Teil des erstinstanzlichen Urteils stehende Feststellungen treffen darf (vgl. KK-StPO/Paul, a.a.O.; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 318 Rn. 31, jew. m.w.N.).

    Dies gilt nach der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2017 (StV 2018, 265 ff.) jedoch regelmäßig nicht für Feststellungen zur gewerbsmäßigen Handlungsweise des Täters, wenn die Gewerbsmäßigkeit der Tat - wie hier im Falle des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB - als Regelbeispiel für einen Straferschwerungsgrund ausgestaltet ist (vgl. auch OLG Köln, StraFo 2016, 162; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 Ss 109/17 -, juris; KG, Beschluss vom 11.12.2017 - (5) 161 Ss 161/17 (77/17) -, juris; OLG Bamberg, StraFo 2018, 159).

  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19

    Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Denn die aus verschiedenen Erkenntnissen im Rahmen einer stufenweisen Erledigung zusammengefügte Entscheidung über den durch den Eröffnungsbeschluss definierten Prozessgegenstand muss frei von Widersprüchen sein (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202, 206 mwN).
  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Wechselwirkung zwischen der Maßregel der Unterbringung in einer

    Tatrichterliche Feststellungen, die ausschließlich die Schuldfrage betreffen sowie doppelrelevante, mithin zugleich die Schuld- als auch die Straffrage betreffende Feststellungen, bleiben aufrechterhalten und sind für das weitere Verfahren bindend (vgl. BGH v. 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, NJW 2017, 2847; BGH v. 10. Juni 2015 - 1 StR 217/15, BeckRS 2015, 13120; Kemper, Horizontale Teilrechtskraft des Schuldspruchs, 1993).

    Dies gebietet der Grundsatz der Einheitlichkeit und der Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe, der unabhängig davon Gültigkeit hat, ob ein Urteil über die Schuld- und Straffrage gleichzeitig entscheidet, oder ob nach rechtskräftigem Schuldspruch die Strafe wie hier erst durch das Berufungsgericht festgesetzt wird (vgl. BGH v. 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, NJW 2017, 2847, 2848).

  • KG, 05.11.2018 - 161 Ss 33/18

    Gewerbsmäßiger Betrug und Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung

    Darüber hinaus gehören zum Schuldspruch aber auch jene Teile der Sachverhaltsschilderung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (vgl. BGH NJW 2017, 2847, 2848, Rn. 17 zur "Gewerbsmäßigkeit"); BGHSt 30, aaO, mwN; BGH NJW 1981, 589, 590).

    So betont auch der BGH, dass der Umfang der Bindungswirkung immer eine Frage des Einzelfalles sei (vgl. jeweils mwN: BGHSt 29, 359; NJW 2017, 2847 Rn. 16; NStZ 1981, 448).

    Immerhin ist anerkannt, dass bei der Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB die maßgeblichen Feststellungen in einem untrennbaren Zusammenhang zum Schuldspruch stehen, während die Feststellungen, die der Annahme einer nur verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB zugrunde liegen, der Straffrage zuzurechnen sind (vgl. BGH NJW 2017, 2847 Rn. 16; StraFo 2017, 160; NStZ 1981, 448; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 318 Rn. 15 mwN).

    Sie sind aber, wie auch der BGH hervorgehoben hat (vgl. NJW 2017, 2847 Rn. 18; StraFo 2017, 160 mwN), vom Schuldspruch widerspruchsfrei trennbar.

  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    Das Landgericht hat mit zutreffender Begründung nach § 2 Abs. 3 StGB die Vorschriften des AMG und nicht des nachfolgend in Kraft getretenen AntiDopG herangezogen, da sich das AMG im konkreten Fall als das mildere Gesetz darstellt (vgl. näher BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, NJW 2017, 2847 Rn. 5 ff.).
  • OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21

    Folgen einer Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch

    Das Merkmal hat keine Doppelrelevanz, sondern kann vielmehr losgelöst vom Schuldspruch beurteilt werden (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017, 1 StR 458/16, juris, Rn. 15 ff. zu § 95 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 AMG).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 370/19

    Innerprozessuale Bindungswirkung von aufrechterhaltenen Feststellungen

    Eine Unterscheidung zwischen denjenigen Feststellungen, die nur den in Rechtskraft erwachsenen Teil des Urteils tragen oder die als sogenannte doppelrelevante Tatsachen erhalten bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16 -, juris Rdn. 11, 16; Senat, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14 -, juris Rdn. 14; Senat, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 124/02 -, juris Rdn. 4; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71 -, juris Rdn. 5; KK/Gericke StPO 8. Aufl. § 353 Rdn. 31) und denjenigen Tatsachen, die sich ausschließlich auf die Strafzumessung beziehen, ist entbehrlich.

    Dies folgt aus dem notwendigen Grundsatz der inneren Einheit und Widerspruchsfreiheit der Entscheidung, der unabhängig davon Gültigkeit beansprucht, ob ein Urteil über die Schuld- und Straffrage gleichzeitig entscheidet oder ob nach rechtskräftigem Schuldspruch die Strafe aufgrund einer zum Strafausspruch erfolgreichen Revision neu festgesetzt wird (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16 -, juris Rdn. 13).

  • OLG Bamberg, 06.03.2018 - 3 OLG 130 Ss 19/18

    Bindungswirkung von tatrichterlichen Feststellungen zum gewerbsmäßigen Handeln

  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von

  • KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17

    Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener

  • OLG Hamburg, 30.11.2017 - 6 Rev 12/17

    Sicherstellung

  • OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19

    Auswirkungen der Berufungsbeschränkung auf die Feststellungen eines

  • KG, 13.12.2018 - 3 Ws 272/18

    Maßregelvollzug: Darstellungserfordernisse bei Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 504/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verhältnis und Abgrenzung von

  • BayObLG, 18.03.2021 - 202StRR 19/21

    Mindestfeststellungen für wirksame Berufungsbeschränkung

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 1 Rv 21 Ss 784/19

    Gewerbsmäßiger Betrug: Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die

  • BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20

    Bindung an die Feststellungen des Gerichts als Grundlage für die Strafzumessung

  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 37/21

    Auslösung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO

  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 4 RVs 84/18

    Gewerbsmäßigkeit; Diebstahl; Berufungsbeschränkung; eigene Feststellungen

  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 258/19

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

  • BayObLG, 26.02.2020 - 202 StRR 4/20

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung wegen

  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

  • OLG Hamm, 20.01.2020 - 3 RVs 59/19

    Beschränkung; Berufung; Rechtsfolgenausspruch; Gewerbsmäßigkeit; Betrug;

  • OLG Oldenburg, 29.08.2017 - 1 Ss 172/17

    Strafzumessung: Berücksichtigung des objektiv verwirklichten Tatunrechts bei

  • BayObLG, 18.03.2021 - 202 StRR 19/21

    Revision; Aufhebung; Zurückverweisung; Berufung; Berufungsbeschränkung;

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

  • LG Freiburg, 18.06.2019 - 10 Ns 130 Js 3000/17

    Täter-Opfer-Ausgleich: Private Schlichtung nach den kulturellen Vorstellungen der

  • KG, 10.10.2019 - 3 Ss 70/19

    Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB bei behaupteter fehlender

  • OLG Dresden, 18.02.2021 - 1 OLG 13 Ss 681/20

    Berufung, Beschränkung auf das Strafmaß, Strafzumessung, neue Umstände

  • LG Freiburg, 18.06.2019 - 10 Ns 63/17

    Täter-Opfer-Ausgleich: Private Schlichtung nach den kulturellen Vorstellungen der

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