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   BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17   

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https://dejure.org/2017,27212
BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17 (https://dejure.org/2017,27212)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2017 - 1 StR 227/17 (https://dejure.org/2017,27212)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17 (https://dejure.org/2017,27212)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Erforderlichkeit der konkreten Feststellung der Wirkstoffmenge

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73c StGB, Art. 316h EGStGB, § 73c Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerfreie Feststellung des Wirkstoffgehalts eines sichergestellten Betäubungsmittels; Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Erforderlichkeit der konkreten Feststellung der Wirkstoffmenge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfehlerfreie Feststellung des Wirkstoffgehalts eines sichergestellten Betäubungsmittels; Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren

  • rechtsportal.de

    StGB § 73c S. 1
    Rechtsfehlerfreie Feststellung des Wirkstoffgehalts eines sichergestellten Betäubungsmittels; Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Erforderlichkeit der konkreten Feststellung der Wirkstoffmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drogen: Geschätzt 5 % THC Wirkstoff: "Wird schon passen" geht nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wertersatzverfall - das Bruttoprinzip und sein Korrektiv

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    5 % THC - geschätzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 22
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17
    Wegen der Bedeutung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf eine nach den Umständen des Falles mögliche genaue Feststellung des Wirkstoffgehalts nicht verzichtet werden (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 3 StR 233/96, NStZ 1996, 498 mwN).
  • BGH, 14.01.2016 - 1 StR 615/15

    Absehen von der Anordnung des Verfalls (Nichtmehrvorhandensein des Erlangten im

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17
    Die Härtevorschrift des § 73c Satz 1 StGB bildet im Einzelfall das notwendige Korrektiv zum Bruttoprinzip und eröffnet dem Tatrichter die Möglichkeit, nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise vom Verfall abzusehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 1 StR 615/15, NStZ-RR 2016, 108 mwN).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Dabei wird wiederum das alte Recht anzuwenden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17, StV 2018, 22; Urteil vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376), denn auch aufgehobene Entscheidungen zu Verfall und Wertersatzverfall sind Entscheidungen im Sinne des Art. 316h Satz 2 EGStGB (vgl. Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 682).
  • BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes (vorheriges Tätigwerden in der

    Auf die Sachrüge hatte der Senat die Entscheidung mit Beschluss vom 20. Juni 2017 (1 StR 227/17) im Schuld- und Strafausspruch betreffend Ziffer III. 1. der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen sowie im Gesamtstrafenausspruch und im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz aufgehoben.
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 277/21

    Beschränkung der Verfolgung; verbotene Kraftfahrzeugrennen (Beweiswürdigung);

    Das neue Tatgericht kann ergänzende Feststellungen, insbesondere zum Wirkstoffgehalt des Marihuanas (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21 Rn. 4; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, 3 4 5 NStZ 2012, 339; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17) treffen, soweit diese nicht mit den bisherigen in Widerspruch stehen.
  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

    Dem Grunde nach begegnet die unterbliebene Begutachtung rechtlichen Bedenken, denn wegen der Bedeutung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann grundsätzlich auf eine nach den Umständen des Falles mögliche genaue Feststellung des Wirkstoffgehalts nicht verzichtet werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17, StV 2018, 22 mwN).
  • BGH, 06.09.2017 - 5 StR 268/17

    Irrtum und Vermögensschaden bei täuschungsbedingter Hingabe eines Darlehens als

    Beim Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO wird gegebenenfalls zu prüfen sein, ob § 73c Abs. 1 Satz 2 oder Satz 1 StGB aF der Feststellung zumindest teilweise entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - 4 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 44; zur Anwendbarkeit von § 111i StPO aF vgl. § 14 EGStPO, hierzu BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 5 StR 216/17; zur Anwendbarkeit von § 73c StGB aF vgl. Art. 316h EGStGB, hierzu BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17).
  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17

    Einziehung von Taterträgen (Anwendbarkeit neuen Rechts: Entscheidung über die

    Dabei wird wiederum das alte Recht anzuwenden sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 29; Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17, jeweils mwN).
  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

    Sollte der neue Tatrichter erneut eine Maßnahme der Vermögensabschöpfung in Erwägung ziehen, die aufgrund der nach Art. 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I 2017, 872, 878) geltenden Übergangsvorschrift des Art. 316h EGStGB für das vorliegende Verfahren wiederum nach alter Rechtslage zu beurteilen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17, StV 2018, 22; Urteil vom 6. September 2017 - 5 StR 268/17, NStZ-RR 2017, 375, 376; zur Anwendbarkeit von § 111i StPO aF vgl. § 14 EGStPO, hierzu BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 5 StR 216/17, juris; BeckOK StPO/Huber, 30. Ed., EGStPO § 14 Rn. 3), wird er im Hinblick auf § 73c Abs. 1 StGB aF nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Angeklagten zu treffen und sich mit der Frage auseinanderzusetzen haben, inwieweit der Wert des jeweils Erlangten im Vermögen der Angeklagten noch vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, juris Rn. 8).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18

    Bestimmung des Wirkstoffgehalts im Betäubungsmittelstrafrecht (Maßgeblichkeit für

    Da bei Betäubungsmittelstraftaten das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich durch die Wirkstoffmenge mitbestimmt werden, sind hierzu grundsätzlich möglichst genaue Feststellungen zu treffen; eine Schätzung ist rechtsfehlerhaft, soweit sichergestellte Betäubungsmittel zur exakten Wirkstoffbestimmung zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 1 StR 227/17, juris Rn. 4; BGH, vom 6. September 2005 - 3 StR 255/05, NStZ 2006, 173).
  • BGH, 10.04.2019 - 2 StR 598/18

    Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

    Dem Revisionsgericht ist es verwehrt, seine eigene Wertung an die Stelle des Tatgerichts zu setzen; vielmehr muss es die von ihm vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 227/17 mwN).
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