Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2017 - XI ZB 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27925
BGH, 20.06.2017 - XI ZB 3/17 (https://dejure.org/2017,27925)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2017 - XI ZB 3/17 (https://dejure.org/2017,27925)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - XI ZB 3/17 (https://dejure.org/2017,27925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,27925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZB 4/17

    Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Beschluss

    Anders als die Beschwerdeerwiderung meint, hat der Prozessvertreter des Beklagten zu 1 dabei - was der erkennende Senat selbst festzustellen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358 Rn. 13 und vom 20. Juni 2017 - XI ZB 3/17, juris Rn. 8) - einen individuellen, nicht nur als Handzeichen oder Paraphe anzusehenden, sondern den Anforderungen an eine Unterschrift genügenden handschriftlichen Schriftzug verwendet (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1997 - XII ZB 17/97, FamRZ 1997, 737, vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775 und vom 16. September 2010 - IX ZB 13/10, NZI 2011, 59 Rn. 6).
  • BGH, 24.09.2019 - XI ZR 451/17

    Auslegung von Unterschriften in einer Berufungsschrift oder einer

    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen und nicht lediglich - wie bei der Hinzufügung des Zusatzes "i.A." - als Erklärungsbote tätig zu werden (Senatsbeschluss vom 20. Juni 2017 - XI ZB 3/17, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - XI ZB 25/19

    Anforderungen an die Berufungsbegründung durch Übermittlung des Schriftsatzes per

    Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher nicht mehr zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 12 und vom 20. Juni 2017 - XI ZB 3/17, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht